Voraussetzung für die Zulassung ist ein an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossenes Bachelor-, Master- oder Diplomstudium aus den Bereichen Medizin, Gesundheits- und Pflegemanagement, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Psychologie, Therapiewissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Soziale Arbeit, Naturwissenschaften sowie der Nachweis über mindestens ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung im Bereich des Gesundheits- und Pflegemanagements.
Es können auch Personen in den Universitätslehrgang aufgenommen werden, die nicht über ein abgeschlossenes Studium verfügen. Voraussetzung ist der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife und mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich von Gesundheitsorganisationen. Zudem können Personen zugelassen werden, die eine einschlägige berufliche Position innehaben, welche eine einschlägige fachliche Aus- oder Weiterbildung voraussetzt.
Die Einschlägigkeit der beruflichen Position gilt jedenfalls als erfüllt, wenn die Person eine Ausbildung im basalen und mittleren Pflegemanagement im Umfang von 30 ECTS-AP nachweisen kann.