Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife sowie der Nachweis von mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung oder einer einschlägigen beruflichen Position. Bei Personen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, werden Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmes für Sprachen (GERS) vorausgesetzt.
Die Aufnahme erfolgt im Zuge eines Aufnahmeverfahrens, das auch ein Aufnahmegespräch vorsieht.
Der Lehrgang findet in Kooperation mit dem Amt für Weiterbildung und Sprachen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und dem Tiroler Bildungsinstitut statt.