Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist ein an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossenes Bachelor-, Master- oder Diplomstudium der Human- oder Sozialwissenschaften insbesondere Erziehungs-/Bildungswisschenschaften, Psychologie, Soziologie oder Soziale Arbeit.
Voraussetzung ist zudem der Nachweis von mindestens zwei Jahren einschlägiger Berufserfahrung. Zudem können Personen zugelassen werden, die eine einschlägige berufliche Position innehaben, welche eine einschlägige fachliche Aus- oder Weiterbildung voraussetzt.
In begründeten Einzelfällen können auch Personen in den Universitätslehrgang aufgenommen werden, die nicht über ein abgeschlossenes Studium verfügen. Voraussetzung ist jedenfalls das Vorliegen der allgemeinen Universitätsreife sowie der Nachweis von mindestens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung.