Voraussetzung für die Zulassung ist ein an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossenes Bachelor-, Master- oder Diplomstudium aus allen wissenschaftlichen Disziplinen, bevorzugt ein Lehramtsstudium.
Es können auch Personen zum Universitätslehrgang zugelassen werden, die über kein abgeschlossenes Studium verfügen. Voraussetzung ist der Nachweis von mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung im Bildungsbereich. Darüber hinaus können Personen zugelassen werden, die eine einschlägige berufliche Position innehaben, welche eine einschlägige fachliche Aus- oder Weiterbildung voraussetzt. In diesem Fall wird eine Allgemeine Universitätsreife/Matura nicht vorausgesetzt.