Nutzungsbedingungen 24/7-Bibliothek
Die Benützungsordnung der Universitätsbibliothek ist einzuhalten, insbesondere sind die Bestände der Universitätsbibliothek und das Inventar der bibliothekarischen Einrichtungen mit größter Schonung und Sorgfalt zu behandeln.
Das Essen, Trinken sowie lautes Sprechen sind außerhalb der gesondert gekennzeichneten Bereiche nicht gestattet.
Alle personenbezogenen Daten, die in Verbindung mit der Nutzung der 24/7-Bibliothek stehen, werden unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfasst und gespeichert (Archivierung der Daten).
- Die 24/7-Bibliothek ermöglicht den Bibliothekszugang außerhalb der ausgewiesenen Öffnungszeiten. Sie wird ohne Bibliothekspersonal betrieben. Darüber hinaus ist im Eingangsbereich eine Anlage zur Zutrittskontrolle aktiv.
- Die Benützung der Bibliotheksräumlichkeiten im Rahmen der 24/7-Bibliothek ist ausschließlich registrierten Nutzer:innen vorbehalten, die selbstständig die Funktion der 24/7-Bibliothek im Campussystem rechtzeitig (24 Stunden vor der ersten Nutzung) freigeschaltet haben und ihre AAU Card bei sich führen.
- Mit Freischaltung der 24/7-Bibliothek erfolgt die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen, einsehbar im Campussystem und auf der Website der UBK.
- Personen, die sich nicht für die 24/7-Bibliothek registriert haben, haben die Bibliothek zum Ende der Öffnungszeit unaufgefordert zu verlassen.
- Im Falle der Ausstellung einer neuen AAU Card muss eine neuerliche Aktivierung der 24/7-Bibliothek erfolgen.
- Zur Freischaltung des Rollstuhlzuganges ist eine formlose Anfrage am Entlehnschalter notwendig.
- Die AAU Card darf nicht dazu genutzt werden, anderen den Zugang zur 24/7-Bibliothek zu ermöglichen.
- Jegliche Handlungen, die dazu führen, dass die Zutrittskontrolle umgangen, außer Kraft gesetzt bzw. in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wird, sind untersagt.
- Nutzer:innen, die den Alarm der Buchsicherungsanlage auslösen, haben im Eingangsbereich der UBK auf das Eintreffen des Wachpersonals zu warten. Den Anweisungen des Wachpersonals ist Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen die Benützungsordnung (inkl. falsche oder unvollständige Angabe von Daten, missbräuchliche Nutzung der AAU Card) sowie Fehlverhalten kann die UBK folgende Maßnahmen ergreifen:
- Ermahnung (mündlich und/oder schriftlich) – wobei sich die UBK vorbehält, Ermahnungen intern schriftlich zu dokumentieren
- Entzug der Zugangsberechtigung zur 24/7-Bibliothek
- Einschränkung oder Entzug der Entlehnberechtigung
- Einschränkung oder Entzug des Rechts auf Benützung der Bibliothek (Betretungsverbot)
Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Benützungsordnung der Universitätsbibliothek bzw. gegen die Nutzungsbedingungen der 24/7-Bibliothek behält sich die Universität Klagenfurt vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Quicklinks
Plattformen
Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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