UNIVERSITÄT
Universitätsrat
Mitglieder des Universitätsrats
Mag. Werner Wutscher, MPA (Vorsitzender)
Unternehmensberater und Startup-Investor
Mag. Werner WUTSCHER, MPA
Unternehmensberater und Startup-Investor
Werner Wutscher ist seit April 2018 Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Klagenfurt. Für ihn ist es bereits die zweite Funktionsperiode.
Werner Wutscher war 14 Jahre lang Beamter, unter anderem sieben Jahre Generalsekretär im Landwirtschaftsministerium. 2007 trat er als Vorstand in den Rewe-Konzern ein, wo er unter anderem für Finanzen, Strategie und Personal zuständig war.
Seit 2013 ist er Founder und Managing Director von New Venture Scouting und verbindet Start-ups mit etablierten Unternehmen. Werner Wutscher hat ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz absolviert und einen Master in Public Administration an der Harvard Kennedy School erworben. Von Oktober 2020 bis Dezember 2021 war er Generalsekretär des Europäischen Forum Alpbach. Seit April 2018 ist Werner Wutscher Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Klagenfurt.
em. Univ.-Prof.in Dr.in Rita FRANCESCHINI (stv. Vorsitzende)
Professorin für Sprachwissenschaften und ehem. Rektorin der Universität Bozen/Bolzano
em. Univ.-Prof.in Dr.in Rita FRANCESCHINI
Rita Franceschini war vier Jahre lang Mitglied des Universitätsrates der Paris-Lodron-Universität Salzburg und Mitglied bzw. Vorsitzende für die Evaluation von Universitäten, Instituten und Studiengängen in der Schweiz, in Österreich, Italien, Deutschland, Frankreich. Rita Franceschini war Universitätsprofessorin für Romanistik an der Universität des Saarlandes und bis 2021 Universitätsprofessorin für allgemeine Sprachwissenschaft an der Freien Universität Bozen, die sie von 2004 bis 2008 als Rektorin leitete.
Botschafterin Mag.a Sigrid BERKA
Leiterin der Sektion Management im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Mag.a Sigrid BERKA
Leiterin der Sektion Management im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Sigrid Berka ist Leiterin der Sektion Management im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien. Sie studierte Slawistik/Russisch und Politikwissenschaft in Innsbruck, Wolgograd und Moskau. Im Jahr 2000 trat sie in den höheren auswärtigen Dienst des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten ein. Sie bekleidete seit dieser Zeit diverse Positionen. Unter anderem war sie Diplomatin an der österreichischen Botschaft in Belgrad, Erstzugeteilte an der österreichischen Botschaft in Kyjiw und Leiterin des österreichischen Kulturforums Kyjiw, von 2011 bis 2015 österreichische Generalkonsulin in Mailand sowie von 2012 bis 2016 österreichische Botschafterin in Slowenien.
Univ.-Prof.in i. R. Dr.in Irene NIERHAUS
Vorsitzende des Vorstands der deutschen Einrichtung der Mariann-Steegmann-Stiftung und ao. Mitglied des Vorstands des Mariann-Steegmann-Instituts
Univ.-Prof.in i. R. Dr.in Irene NIERHAUS
Vorsitzende des Vorstands der deutschen Einrichtung der Mariann-Steegmann-Stiftung und ao. Mitglied des Vorstands des Mariann-Steegmann-Instituts.
Irene Nierhaus ist Kunsthistorikerin und war bis 2021 Professorin für Kunstwissenschaft und ästhetische Theorie an der Universität Bremen. Sie begründete und leitete das Drittmittelforschungsinstitut Mariann Steegmann und ist seit 2021 Vorsitzende der Mariann-Steegmann-Stiftung/ Deutschland. Promotion an der Universität Wien, Assistentin an der TU Graz, sowie zahlreiche Projekte des FWF, des Wissenschaftsfonds der ÖNB, der Stadt Wien, etc. Habilitation an der Universität Oldenburg. Gastprofessur an der Universität für angewandte Kunst Wien, Vertretungsprofessuren an der Gesamthochschule Kassel und der Universität Trier. Sie war u. a. im Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Architektur, im Editorial Board von Interiors Journal/ London Kingston University und ist Beirat der FKW-Zeitschrift für Geschlechterforschung und Visuelle Kultur.
Univ.-Prof. DI Dr. Harald GALL
Professor für Informatik und Dekan der Fakultät für Business, Economics, and Informatics der Universität Zürich
Univ.-Prof. DI Dr. Harald GALL
Harald Gall ist seit 2012 Dekan der Fakultät für Business, Economics, and Informatics der Universität Zürich (UZH) und seit 2008 Mitglied des Verwaltungsrats von addesso Schweiz AG. Er ist seit 2009 Professor für Software Engineering am Department of Informatics der UZH; zuvor war er außerordentlicher Professor an der Technischen Universität Wien.
Univ.-Prof. Dr. Stefan PERNER
Universitätsprofessor für Zivil- und Unternehmensrecht am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien
Univ.-Prof. Dr. Stefan PERNER
Stefan Perner ist seit 2018 Universitätsprofessor für Zivil- und Unternehmensrecht an der WU Wien. Vor seiner Tätigkeit an der WU war er Leiter der Abteilung für Finanzmarktrecht und Co-Vorstand der Abteilung für Digitale Transformation und Recht an der Johannes Kepler-Universität Linz, Institut für Zivilrecht (2015-2018). Von 2013 bis 2015 war er Universitätsprofessor für Privatrecht an der Universität Klagenfurt.
Perner ist bereits amtierender Universitätsrat der Universität Klagenfurt.
Mag. Hans SCHÖNEGGER
Ehemaliger Geschäftsführer der Kärntner Betriebsansiedelungs- und Beteiligungs-GmbH (BABEG) und des Lakeside Science & Technology Parks
Mag. Hans SCHÖNEGGER
Hans Schönegger, * 1955 in Lienz (Osttirol), Magister der BWL und Wirtschaftspädagogik (Universität Innsbruck), trat 1995 als Leiter des Förderbereichs in den Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) ein, zu dessen (Co-)Vorstand er 1998 bestellt wurde; eine Funktion, die er bis 2012 ausübte. Zugleich war er seit 1998 und bis zu seiner Pensionierung 2020 Geschäftsführer der Kärntner Betriebsansiedelungs- und Beteiligungs-GmbH (BABEG) und von 2002 bis 2020 Geschäftsführer des Lakeside Science & Technology Parks. Er war maßgeblich für die Projektierung, Errichtung und gedeihliche Entwicklung dieses international preisgekrönten Wissenschafts- und Technologieparks verantwortlich. Obendrein war er u. a. von 2005 bis 2010 Mitglied des Rats für Forschung und Technologieentwicklung (RFTE) der Republik Österreich.
Sitzungstermine
2024
- Dienstag, 6. Februar (außerordentliche Sitzung)
- Freitag, 8. März
- Montag, 15. April
- Montag, 13. Mai
- Montag, 1. Juli
- Montag, 21. Oktober
- Freitag, 13. Dezember
2025
- Freitag, 21. März
- Freitag, 9. Mai
- Montag, 7. Juli
- Freitag, 17. Oktober
- Freitag, 12. Dezember
Selbstverständnis des Universitätsrates
Der Universitätsrat versteht sich als eines der drei leitenden Kollegialorgane der Universität Klagenfurt mit gesetzlich klar definierten Kontroll- und Steuerungsaufgaben sowie Aufsichtsfunktionen. Er sieht seine Aufgabe insbesondere darin, aufgrund von Vorlagen des Rektorates im Zusammenwirken mit dem Senat die zukünftige Ausrichtung der Universität und die zur Zielerreichung zu verfolgenden Strategien festzulegen.
Dabei sieht sich der Universitätsrat – durch die Einbringung seines vielschichtigen und durch die Zusammensetzung dieses Gremiums breitgefächerten, personenbezogenen Wissens – auch in der Funktion eines Know-how- und Impulsgebers. Im Rahmen seiner begleitenden und aktiven Mitwirkung in allen entwicklungspolitisch-strategischen und profilspezifischen Belangen der Universität geht der Universitätsrat von möglichst frühzeitiger Einbindung in die diesbezüglichen Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse aus. Als unmittelbarer Ansprechpartner fungiert der Rektor.
Als Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Universität Klagenfurt berät und beschließt der Universitätsrat ein vom Rektor vorzulegendes Profilpapier, das auf den Ergebnissen eines breit geführten, inneruniversitären Diskussionsprozesses aufbaut. Der Erreichung strategiepolitischer und profilwirksamer Ziele ist ein auf einen längerfristigen Zeitraum (5 Jahre) ausgerichteter Struktur- und Entwicklungsplan zugrunde zu legen, der auch ein klar umrissenes operatives Konzept für die Implementierung und Umsetzung der dazu erforderlichen Maßnahmen enthält.
Der Universitätsrat hält ausdrücklich fest, dass ein Eingreifen in das „operative Geschäft“ der Universität Klagenfurt nicht in seinen Aufgabenbereich fällt und die Führungs- und Managementverantwortung beim Rektorat angesiedelt ist.
Aufgaben
Die Aufgaben des Universitätsrats sind im Universitätsgesetz UG 2002 festgelegt. § 21 des Universitätsgesetzes regelt seine Zuständigkeiten:
- Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans und des Entwurfs der Leistungsvereinbarung der Universität sowie der Geschäftsordnung des Rektorats
- Stellungnahme zur Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors durch den Senat
- Wahl der Rektorin oder des Rektors aus dem Dreiervorschlag des Senats sowie Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren auf Grund eines Vorschlags der Rektorin oder des Rektors und nach Stellungnahme des Senats
- Abschluss des Arbeitsvertrages und der Zielvereinbarung mit der Rektorin oder dem Rektor
- Abberufung der Rektorin oder des Rektors und der Vizerektorinnen und Vizerektoren
- Nominierung eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds für die Schiedskommission
- Stellungnahme zu den Curricula und zu den Studienangeboten außerhalb der Leistungsvereinbarung
- Genehmigung der Gründung von Gesellschaften und Stiftungen
- Genehmigung der Richtlinien für die Gebarung sowie Genehmigung des Rechnungsabschlusses, des Leistungsberichts des Rektorats und der Wissensbilanz und Weiterleitung an die Bundesministerin oder den Bundesminister
- Bestellung einer Abschlussprüferin oder eines Abschlussprüfers zur Prüfung des Rechnungsabschlusses der Universität
- Zustimmung zur Begründung von Verbindlichkeiten, die über die laufende Geschäftstätigkeit der Universität hinausgehen, sowie Ermächtigung des Rektorats, solche Verbindlichkeiten bis zu einer bestimmten Höhe ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Universitätsrats einzugehen
- Berichtspflicht an die Bundesministerin oder den Bundesminister bei schwerwiegenden Rechtsverstößen von Universitätsorganen sowie bei Gefahr eines schweren wirtschaftlichen Schadens
- Genehmigung von Richtlinien des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß § 28 Abs. 1.
Kontakt
- +43 463 2700 9202
- Gerlinde [dot] Buchhaeusl [at] aau [dot] at
- Z.2.23
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9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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