UNIVERSITÄT
Senat
Der Senatsvorsitz
Büro des Senats
Leitung: Mag. (FH) Sabine Seebacher
Telefon: +43 463 2700 9286
E-Mail: sabine [dot] seebacher [at] aau [dot] at
Raum: Z.2.12a, Hauptgebäude, Zentraltrakt, Ebene 2 (Büro des Senats)
Curriculum-Management
Kontakt: Mag. Sandra Vidoni
Telefon: +43 463 2700 9237
E-Mail: sandra [dot] vidoni [at] aau [dot] at
Raum: Z.2.12a, Hauptgebäude, Zentraltrakt, Ebene 2 (Büro des Senats)
Sitzungstermine*
Studienjahr 2022/23
1. Sitzung: 5. Oktober 2022
2. Sitzung: 23. November 2022
3. Sitzung: 25. Januar 2023
4. Sitzung: 22. März 2023
5. Sitzung: 9. und 10. Mai 2023 (Klausurtagung)
6. Sitzung: 21. Juni 2023
Studienjahr 2023/24
7. Sitzung: 11. Oktober 2023
8. Sitzung: 22. November 2023
9. Sitzung: 24. Januar 2024
10. Sitzung: 20. März 2024
11. Sitzung: 8. Mai 2024
12. Sitzung: 12. Juni 2024
Studienjahr 2024/25
13. Sitzung: 9. Oktober 2024
14. Sitzung: 27. November 2024
15. Sitzung: 29. Januar 2025
16. Sitzung: 26. März 2025
17. Sitzung: 6. und 7. Mai 2025 (Klausurtagung)
18. Sitzung: 18. Juni 2025
* Änderungen vorbehalten
Senatsmitglieder
Professor*innen
Univ.-Prof. DI Dr. Wilfried ELMENREICH
Univ.-Prof. DI Dr. Wolfgang FABER
Univ.-Prof. Mag. Dr. Margaretha GANSTERER
Univ.-Prof. DI Dr. Clemens HEUBERGER
Univ.-Prof. DI Dr. Martin HITZ
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Dietmar JANNACH
Univ.-Prof. Dr. Ulrike KRIEG-HOLZ
Univ.-Prof. DI Dr. Martin PINZGER
Univ.-Prof. DI Dr. Bernhard RINNER
Univ.-Prof. Dr. Anna SCHOBER-DE GRAAF
Studierende
Jakob-Manuel KROBATH
Mirjam-Isabel KROBATH
Ferdinand RAUNEGGER
Nadja REGENFELDER
Tobias TITZE
Nina WEBERHOFER
Grundsätze
Der Senat der Alpen-Adria-Universität ist ein demokratisch legitimiertes Organ, das alle Fakultäten, Gruppierungen von Universitätsangehörigen und viele verschiedene Fächer repräsentiert. Deshalb kommt dem Senat eine besondere Rolle innerhalb der Universität zu. Sein gesamtuniversitärer Wirkungskreis prädestiniert ihn dazu, Transparenz zu schaffen, repräsentative Meinungsbildungsprozesse in Gang zu setzen und zugleich als Ort der Auseinandersetzung für notwendige Interessenkonflikte zu fungieren (Interessenausgleich, Mediation, Konfliktregelung).
Der Senat versteht sich als aktives Gremium, das sich – neben seinen gesetzlich geregelten Aufgaben – insbesondere strategischen Aufgabenstellungen in Hinblick auf die weitere Gestaltung und Entwicklung der Universität widmet. Dabei soll eine Konzentration auf zentrale Themenstellungen und eine ausgewogene Profilierung erfolgen, die den Interessen aller Organisationseinheiten gerecht wird. Die interdisziplinäre Zusammensetzung des Senats und die Tatsache, dass er der gesamten Universität verpflichtet ist, bedingen eine gewisse Distanz zum Tagesgeschehen. Mit der wertenden Zentrierung auf einen ausgewählten Themenkomplex lenkt der Senat die Aufmerksamkeit auf anstehenden Handlungsbedarf und macht Probleme und Reformnotwendigkeiten offiziell zum Thema.
Der Senat versteht sich als beratendes und kontrollierendes Kollegialorgan und strebt einen aktiven Informationsaustausch mit der Universitätsleitung (Rektorat) sowie dem gesetzlich vorgesehenen Kontroll- und Aufsichtsgremium (Universitätsrat) an. Zugleich soll ein möglichst transparenter Informationsfluss zu allen Angehörigen der Universität, wie auch umgekehrt von den Universitätsangehörigen zum Senat ermöglicht und gestaltet werden. Dies macht den Senat auch zu einem potenziellen Ansprechpartner und Promotor innovativer Ideen.
In Zeiten steigender Re-Hierarchisierung von Universitäten betrachtet es der Senat als besondere Herausforderung und Aufgabe, universitätsinterne Kommunikationsprozesse zu unterstützen und mit Leben zu füllen, den vertikalen (hierarchieübergreifenden) wie horizontalen (fächer- und fakultätsübergreifenden) Informationsaustausch und Diskurs in zentralen Fragen der Universitätsentwicklung zu ermöglichen und zu gewährleisten.
Schließlich fühlen sich die Mitglieder des Senats der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt dem „Leben in einer Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden“ verpflichtet und wollen beispielgebend wirken.
Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben
Für die Arbeit des Senats der Universität Klagenfurt sind die Bestimmungen des Universitätsgesetzes (UG) und der Satzung der Universität Klagenfurt handlungsanleitend. Die Aufgaben des Senats sind im Universitätsgesetz UG 2002 festgelegt. § 25 des Universitätsgesetzes regelt seine Zuständigkeiten.
Quicklinks
Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
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+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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