Kontakt
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen unterstützt und berät Sie bei Verdacht auf Stalking.
E-Mail: AKG [dot] buero [at] aau [dot] at
Tel.: +43 463 2700 8610
Von Stalking spricht man, wenn eine Person eine andere in einer Weise beharrlich verfolgt, die geeignet ist, ihre physische und/oder psychische Unversehrtheit und Sicherheit zu bedrohen und sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen.
In Österreich gilt seit 1. Juli 2006 das sogenannte „Anti-Stalkinggesetz“ (§ 107a Strafgesetzbuch, Tatbestand der „beharrlichen Verfolgung“). Von „Stalking“ wird gesprochen, wenn zumindest eine der folgenden Vorgehensweisen das Opfer unzumutbar beeinträchtigt und das Verhalten über längere Zeit hindurch fortgesetzt wird:
Die Person
- sucht die räumliche Nähe der betroffenen Person,
- stellt mithilfe von Telekommunikation oder durch sonstige Kommunikationsmittel oder durch Dritte den Kontakt zur Person her,
- bestellt unter Verwendung der persönlichen Daten der Person Waren oder Dienstleistungen in dessen Namen,
- bewegt unter Verwendung der persönlichen Daten der Person Dritte dazu, mit der Person Kontakt aufzunehmen.
Stalking ist zu unterlassen und zu unterbinden.
„Alle Universitätsangehörigen sind verpflichtet, Belästigungen, sexuelle Belästigungen, Mobbing und Stalking zu unterlassen und zu unterbinden sowie den respektvollen, partnerschaftlichen Umgang zwischen den Universitätsangehörigen zu fördern. (§ 5 Abs. 1 Satzung Teil E/III Gleichstellungsplan)
FAQ Stalking
Was versteht man unter Stalking?
Stalking ist eine beharrliche Verfolgung.
Was versteht man unter Cyber-Stalking?
Cyber-Staling ist eine Form von Stalking, bei der das Internet oder andere Kommunikationstechnologien benutzt werden.
Was kann ich als betroffene Person tun?
Handeln Sie schnell. Machen Sie der Person einmal und unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt wollen. Im Idealfall setzen Sie diese Handlung im Beisein von Zeug:innen. Im Anschluss ignorieren Sie die Person (soweit möglich) konsequent. Dokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme und sichern Sie Beweise (WhatsApp-Nachrichten, SMS, Einträge in soziale Netzwerke, Briefe, etc.). Informieren Sie Ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie „gestalkt“ werden und wenden Sie sich an die Anlaufstellen der Universität.
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9020 Klagenfurt am Wörthersee
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