UNIVERSITÄT
AKG | Links
Dokumente des AKG
Informationsbroschüre über den AKG: AKG-Folder
Informationsbroschüre des AKG und des UZF*GD zu geschlechtsbasierter und sexueller Belästigung: Grenzen setzen
Weiterführende Informationen für Lehrveranstaltungen zum Thema Sexuelle Belästigung (DE und EN)
Ergänzende Ressourcen und Anlaufstellen zu weiterführenden und verwandten Themen
Hier finden Sie Ressourcen wie eine Auflistung der rechtlichen Grundlagen mit Links zum Rechtsinformationssystem des Bundes sowie Links mit weiteren Informationen zu Themen der Gleichbehandlung, der Gleichstellung und des Gewaltschutzes.
Rechtliche Grundlagen
Im Gleichbehandlungsrecht gibt es viele Verschiedene Ebenen an Rechtsgrundlagen, die auf einander aufbauen, in einander greifen und mit einander kollidieren. Der AKG muss folgende Regelungen beachten, schützen und teilweise umsetzen, hat diese Regelungen erlassen oder wurde auf Basis dieser Regelungen eingerichtet oder seine Mitglieder wurden auf ihrer Grundlage entsendet:
- Verfassung insbesondere:
- Gleichheitssatz (Art. 7 B-VG, Art. 2 StGG)
- Verbot der Benachteiligung (Art. 14 EMRK)
- Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 DSG)
- Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK)
- Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 13 StGG, Art. 10 EMRK)
- Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 14 StGG, Art. 9 EMRK)
- Wissenschaftsfreiheit (Art. 17 StGG)
- Recht auf Bildung (Art. 2 1. Zusatzprotokoll der EMRK)
- Kunstfreiheit (Art. 17a StGG)
- Berufsfreiheit (Art. 18 StGG)
- Minderheitenrechte (Art. 19 StGG)
- Autonomie der Universitäten (Art. 81c B-VG)
- Gesetze insbesondere:
- Universitätsgesetz insbesondere
- Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (in Verbindung mit § 44 UG)
- Satzung insbesondere:
- Satzung Teil A: Organisatorische Regelungen
- Satzung Teil C: Verfahrensbestimmungen
- Satzung Teil E/I: Frauenförderungsplan der Universität Klagenfurt
- Satzung Teil E/II: Richtlinien für die Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Personen an der AAU Klagenfurt
- Satzung Teil E/III: Gleichstellungsplan der Universität Klagenfurt
- Richtlinien und Verordnungen der Universität insbesondere:
- RL Haus- und Benützungsordnung
- RL Code of Conduct
- RL Einstellungsverfahren für Laufbahnstellen
- Betriebsvereinbarungen insbesondere:
- BV Wertschätzender Umgang an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Ergänzende Stellen und weiterführende Informationen
Weiterführende Stellen mit Informationen
Universität Klagenfurt
Manchmal geht es nicht um Gleichbehandlung oder wenigstens nicht um Gleichbehandlung im Sinne des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes. Vielleicht finden Sie über andere Stellen im Haus die notwendige Information.
- Accessibility Office | Beratung zum Umgang mit Behinderungen für Student:innen und Lehrende
- Accessibility Services | Barrierefreiheit an der Universitätsbibliothek
- Familienservice | Beratung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium
- Personalabteilung | Beratung zum Arbeitsverhältnis, zur Gleitzeit, zur Telearbeit, zu Reisekosten etc.
- Personalentwicklung | Angebote zur internen Fortbildung, Fragen zum Basislehrgang etc.
- Stabsstelle für Gesundheitsmanagement, Sicherheit und Barrierefreiheit | Beratung und Angebote zur psychosoziale Gesundheit, Arbeitssicherheit, Feuerschutz, Erste Hilfe, Barrierefreiheit für Mitarbeiter:innen etc.
- Universitätszentrum für Frauen*- und Geschlechterstudien und Diversität (UZF*GD) | Koordinationsstelle für die Gleichstellung, Lehre und Forschung im Bereich Gender und Diversität, Koordination des Diversitätsmanagements uvm.
- Materialien rund um Gender & Studium
- Diversity Toolbox | dynamisches Board mit umfassenden Informationen über Diversität in allen Bereichen der Universität
Behörden und Institutionen (national und international)
Die Universitäten sind eng verzahnt mit dem nationalen und internationalen Recht und daher auch mit den Behörden und Institutionen, die dieses Recht schaffen oder die Einhaltung der Bestimmungen überprüfen.
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Abteilung Gleichstellung und Diversitätsmanagement | Mag.a Claudia Chwala, MEd
Informationen zur Gleichstellung an Universitäten - Referat IV/9a Universitätsorganisationsrecht | MinRin Mag.a Christine PERLE
- Informationen zu Mobbing oder Konflikt im Schulkontext (teilweise übertragbar)
- Abteilung Gleichstellung und Diversitätsmanagement | Mag.a Claudia Chwala, MEd
- Europäische Union
- Zusammenfassung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik (inkl. Schutz vor Diskriminierung)
- Zusammenfassung von Justiz, Freiheit und Sicherheit (inkl. Grundrechte und Bekämpfung von Diskriminierung und Gleichheit von Frauen und Männern etc.)
- United Nations – UNO
Frauen- und diversitätsspezifische Adressen an Universitäten in Österreich
Hier finden sich Interessenvertretungen, die sich (auch) mit Diversität an Hochschulen oder spezifisch Universitäten beschäftigen.
- ARGE GLUNA
- Österreichische Hochschüler:innenschaft (ÖH)
- Plattform der Einrichtungen für Frauenförderung und Geschlechterforschung an den österreichischen Universitäten (Genderplattform)
Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW)
Die GAW ist zwar nicht für die Universität zuständig, aber die meisten Informationen für den Arbeitsbereich sind auf Mitarbeiter:innen und sinngemäß auch auf Student:innen von Universitäten übertragbar.
Rechtsschutzstellen mit Entscheidungsbefugnis
Rechtsschutz
- Universität Klagenfurt
- Schiedskommission
Die Schiedskommission kann in vielen Fällen zur Schlichtung angerufen werden. Ebenso kann sie Beschwerden des AKG bescheidmäßig erledigen.
- Schiedskommission
- Nationale Rechtsschutzinstitutionen
- Bundes-Gleichbehandlungskommission
Die Bundes-Gleichbehandlungskommission kann Gutachten erstellen, von denen Gerichte nur begründet abweichen können. Damit kann kostengünstig eine gute Basis für ein allenfalls notwendiges Gerichtsverfahren geschaffen werden. - Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft kann sich Missstände in der Verwaltung ansehen und Empfehlungen aussprechen, deren Nichterfüllung begründet werden muss.
- Bundes-Gleichbehandlungskommission
- Nationale Gerichte
- Ordentliche Gerichte
Ordentliche Gerichte entscheiden über Kündigungsanfechtungen, Schadenersatzklagen und andere privatrechtliche Ansprüche. - Die Gerichte des öffentlichen Rechts
Die Gerichte des öffentlichen Rechts entscheiden über die Rechtswidrigkeit von Behördenentscheidungen bzw. über die Gesetz- oder Verfassungswidrigkeit von Verordnungen und Gesetzen.
- Ordentliche Gerichte
- Internationale Gerichte
Internationale Gerichte entscheiden in der Regel erst nach nationalen Gerichten.- Gerichtshof der Europäischen Union
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entscheidet letztgültig über das Unionsrecht. - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet über die Konformität des Staatshandelns mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
- Gerichtshof der Europäischen Union
Beratungs- und Anlaufstellen zum Thema Gewaltschutz
Das Gleichbehandlungsrecht ist leider sehr zersplittert und unterschiedliche Institutionen sind zuständig. Durch andere oder kombinierte Gewaltformen wie Mobbing und Stalking wird die Lage oft noch komplexer und verschiedene Rechtsgebiete sind betroffen, was wiederum die Zuständigkeit anderer Institutionen eröffnet.
Außerdem sind Gewaltformen wie Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Stalking vielschichtig und haben neben einer rechtlichen Komponente auch psychosoziale und generell gesundheitliche Auswirkungen.
Hier finden Sie weitere Anlaufstellen mit verschiedenen Zuständigkeiten, Expertisen und Angeboten rund um die Themen Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Stalking für Mitarbeiter:innen und/oder Student:innen.
Universitäre Anlaufstellen
Mitarbeiter:innen
Trusted Advisors
Das Trusted Advisor Programm ist ein sehr niederschwelliges, vertrauliches Beratungsangebot von Mitarbeiter:innen für Mitarbeiter:innen, im Sinne einer kollegialen Erstberatung. Trusted Advisors sind ausgewählte und geschulte Mitarbeiter:innen der Universität Klagenfurt, die ihren eigenen Kolleg:innen als vertrauliche Erstkontakte in herausfordernden Situationen am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die Aufgabe der Trusted Advisors ist die frühzeitige Unterstützung und Hilfe für Mitarbeiter:innen bei Herausforderungen, (beginnenden) Konflikten und psychischen und physischen Belastungen am Arbeitsplatz.
Trusted Advisors unterstützen ihre Kolleg:innen durch empathisches und vertrauensvolles Zuhören und Agieren, sowie im Bedarfsfall im gemeinsamen Erarbeiten von universitätsinternen und -externen Hilfsangeboten oder Ansprechpersonen.
Mehr Informationen für Mitarbeiter:innen im Intranet.
Betriebsräte
Der Betriebsrat für das allgemeine Personal und der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal vertreten die Beschäftigten der Universität in arbeitsrechtlichen Belangen. Sie sind in Ihrer Funktion auch dazu berufen sich für das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot einzusetzen und Sie in allen Belangen des Arbeitsrechts und des Arbeitnehmer:innenschutzes zu beraten.
Behindertenvertrauenspersonen
Die Behindertenvertrauenspersonen des allgemeinen Personals und die Behindertenvertrauenspersonen des wissenschaftlichen Personals sind die Vertretung der begünstigten behinderten Mitarbeiter:innen und können Sie in Fällen von Diskriminierung und Belästigung aufgrund einer Behinderung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz und allgemein zu Themen der Beeinträchtigungen und Behinderungen in der Arbeitswelt beraten. Der AKG ist nur für Diskriminierung und Belästigung nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zuständig, arbeitet aber gerne mit Ihnen und Ihrer Behindertenvertrauensperson zusammen.
Accessibility Office und Behindertenbeauftragter
Der Behindertenbeauftragte für Studierende führt auch das Accessibility Office. Wenn Sie Informationen über Services für Menschen mit Behinderungen benötigen, finden Sie auf der Webseite bereits Antworten und im Kontakt mit Mark Wassermann kompetente Beratung.
Stabsstelle für Gesundheitsmanagement, Sicherheit und Barrierefreiheit
Die Stabsstelle für Gesundheitsmanagement, Sicherheit und Barrierefreiheit kann psychologische Beratung und Supervision vermitteln. Auch können Sie sich über die außergerichtliche Streitbeilegungsform „Mediation“ informieren oder Angebote wie Workshops und Seminare zu speziellen Themen besuchen.
Student:innen
ÖH
Die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) ist die Interessenvertretung aller Studierenden und kann in verschiedensten Situationen weiterhelfen, so auch bei Vorfällen von Diskriminierung und/oder Belästigung sowie Mobbing und Konflikten. Die ÖH ist organisatorisch unabhängig von der Universität (eigene Rechtsperson) und wird unter anderem über den ÖH-Beitrag finanziert.
Mit OEHschauthin der Bundesvertretung der ÖH sollen anonym Diskriminierungen von Studierenden an den Hochschulen dokumentiert und statistisch erfasst werden. Hier weitere Infos.
Auch an der Universität Klagenfurt/Celovec bietet die ÖH unterschiedliche Informationen und Anlaufstellen an:
Psychologische Studierendenberatung
Die psychologische Studierendenberatung hilft Ihnen bei Wahl und Beginn des Studiums, unterstützt Sie bei der Persönlichkeitsentfaltung und berät bei studienbezogenen und persönlichen Problemen. Auch in Konfliktfällen sowie bei Gewaltformen wie Diskriminierung inklusive Belästigung, Mobbing und Stalking können Sie hier Unterstützung erhalten. Die psychologische Studierendenberatung ist organisatorisch unabhängig von der Universität und wird direkt vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung finanziert.
Accessibility Office und Behindertenbeauftragter
Der Behindertenbeauftragte für Studierende führt auch das Accessibility Office. Wenn Sie Informationen über Services für Menschen mit Behinderungen benötigen, finden Sie auf der Webseite bereits Antworten und im Kontakt mit Mark Wassermann kompetente Beratung.
Stabsstelle für Gesundheitsmanagement, Sicherheit und Barrierefreiheit
Die Stabsstelle für Gesundheitsmanagement, Sicherheit und Barrierefreiheit kann psychologische Beratung und Supervision vermitteln. Auch können Sie sich über die außergerichtliche Streitbeilegungsform „Mediation“ informieren oder Angebote wie Workshops und Seminare zu speziellen Themen besuchen.
Ombudsstelle für Studierende
Letzte Möglichkeit: Die Ombudsstelle ist eine besondere Instanz in Konfliktfällen, in denen Probleme im Bereich Lehre & Studium auf herkömmlichem Wege, also durch die primär zuständigen Stellen (Institutsvorstand/-vorständin, Studienprogrammleitung, ÖH-Studienvertretung bzw. Fakultätsvertretung, ÖH-Referate, Studienabteilung, Studienrektorat) nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten.
Hochschulombudsstelle für Studierende
Fragen, Probleme, Beschwerden beim Studium, die nicht vor Ort geklärt oder gelöst werden können. Egal, ob an einer Universität (öffentlich oder privat), an einer Privathochschule, an einer Fachhochschule oder an einer Pädagogischen Hochschule: Die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung steht mit Rat und Tat zur Seite. Kompetent, beratend, vertraulich.
Externe Anlaufstellen
Gleichbehandlungsanwaltschaft (Diskriminierung und Belästigung außerhalb der Universität)
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) übernimmt ähnliche Aufgaben in der Privatwirtschaft wie der AKG an der Universität. Sollten Sie also einen Nebenjob haben oder während des Studiums arbeiten oder ein Praktikum absolvieren, ist die GAW ihre Ansprechpartnerin zum Thema Gleichbehandlungsrecht.
Die GAW hat im Februar 2025 ein Webtool für die digitale Erstberatung veröffentlicht. Dort können Sie sich ansehen, welche Anlaufstellen im Rahmen bestimmter Vorfälle in bestimmten Zusammenhängen wofür zuständig sind.
Anwaltschaften für Menschen mit Behinderungen
Behindertenanwaltschaft – Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Das Büro der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen wurde 2006 in Wien errichtet. Seither unterstützt und berät die Behindertenanwältin mit ihren Mitarbeiter:innen bei vermuteten Diskriminierungen im Alltag oder im Beruf.
Lokale Anlaufstellen zu den Unterstützungsmöglichkeiten durch die Behindertenanwältin bieten seit diesem Jahr eigene Regionalbüros. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür wurden bereits im Sommer 2024 geschaffen. Neben dem bereits eröffneten Regionalbüro Süd in Graz für die Steiermark, Kärnten und das Burgenland und dem Regionalbüro Ost für Wien, Nieder- und Oberösterreich wurde heute das dritte Regionalbüro in Salzburg eröffnet.
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderungen
Diese Einrichtung ist eine unabhängige und weisungsfreie Service- und Beratungseinrichtung des Landes Kärnten, welche im Sinne einer Ombudsstelle tätig ist. Fokus sind Kärntner Landes- und Gemeindemitarbeiter:innen und Menschen mit Behinderungen, die hinsichtlich der Kärntner Landesverwaltung Beratung oder Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Klagsverband
Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern ist ein Dachverband von NGOs und Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer. Der Verband bietet seinen Mitgliedsorganisationen rechtliche Beratung und bringt Fälle zu Gericht.
Arbeiterkammer Kärnten
Bei der Arbeiterkammer Kärnten können Sie sich über viele Themen der Arbeitswelt beraten lassen. So können Sie zum Beispiel im Bereich Arbeit & Recht oder im Bereich Beruf & Familie hilfreiche Informationen finden bzw. konkret beim Referat Beruf, Familie & Gleichstellung einen Termin vereinbaren.
Gewaltschutzzentrum (Gewalt im eigenen Zuhause und Stalking)
Die Gewaltschutzzentren in Österreich sind spezialisierte und gesetzlich anerkannte Einrichtungen für Betroffene von Gewalt. Sie bieten all jenen Menschen Hilfe und Unterstützung, die von Gewalt im eigenen Zuhause, im persönlichen Umfeld oder von Stalking bedroht oder betroffen sind. In allen neun Bundesländern. Österreichweit.
Männerberatung der Caritas
Von Mann zu Mann: Die Männerberatung der Caritas Kärnten unterstützt Männer und Burschen, schwierige und krisenhafte Lebenssituationen konstruktiv zu bewältigen und anstehende Probleme zu lösen.
Weitere psychologische und psychosoziale Angebote (Intranet)
Die Stabsstelle für Gesundheitsmanagement, Sicherheit und Barrierefreiheit hat im Intranet eine Liste an Anlaufstellen zusammengestellt, die in verschiedenen Situationen helfen können.
Polizei
In manchen Fällen wird nur mehr die Polizei weiterhelfen können. Falls Sie eine Straftat anzeigen möchten, die sich an der Universität zugetragen hat, wenden Sie sich am besten an die Polizeiinspektion Villacher Straße.
Quicklinks
Plattformen

Informationen für
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