AKG - in leichter Sprache
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungs-Fragen
Im Büro vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungs-Fragen bekommen Sie:
- Informationen
- Hilfe
- und Beratung
Wenden Sie sich bitte an das Arbeitskreis-Büro, wenn Sie ein Uni-Mensch belästigt oder schlecht behandelt.
Uni-Menschen sind alle Mitarbeiter:innen und Student:innen der Universität Klagenfurt.
Belästigungen oder schlechte Behandlungen können zum Beispiel sein,
- wenn ein Uni-Mensch zudringlich oder aufdringlich ist
- oder wenn Sie ein Uni-Mensch ungerecht behandelt.
Was macht der Arbeitskreis für Gleichbehandlungs-Fragen?
Im Universitäts-Gesetz steht, dass der Arbeitskreis jede Schlechter-Behandlung von Uni-Menschen verhindern muss. Deshalb kontrollieren wir vom Arbeitskreis, dass alle Menschen gleich behandelt werden.
Zum Beispiel:
Wir vom Arbeitskreis arbeiten mit, wenn Personal an der Universität eingestellt wird.
> Wir achten darauf, dass gleich viele Frauen wie Männer an der Universität arbeiten.
> Wir schauen, dass die Universität auch Menschen mit Beeinträchtigungen einstellt.
> Wir greifen ein, wenn die Universität eine Person wegen ihrer Religion nicht einstellt.
> Wir greifen ein, wenn die Universität eine Person wegen ihres Herkunft-Landes nicht einstellt.
> Wir greifen ein, wenn eine Person wegen ihrer Familie oder ihrer Hautfarbe schlechter behandelt wird.
- Wir unterstützen alte Menschen, wenn sie von Uni-Menschen missachtet werden.
Ältere Menschen sollen gleich wie jüngere Menschen behandelt werden. - Auch homosexuelle Personen stehen unter unserem Schutz.
Homosexuell ist eine Frau, wenn sie eine Frau liebt. Oder wenn ein Mann einen Mann liebt.
Das ist unsere Aufgabe:
Wir wollen die Universität Klagenfurt zu einem Ort machen,
an dem alle Menschen gleich viel wert sind.
Was kann der Arbeitskreis nicht tun?
Wir sind keine Anwält:innen.
Wir können Sie auch nicht vor Gericht vertreten.
Wir können den Kolleg:innen oder Vorgesetzten auch nicht sagen, was sie tun müssen.
Aber wir sagen Ihnen, welche Rechte Sie haben!
Wir können nicht entscheiden, dass man Sie wirklich belästigt hat.
Das darf nur die Schieds-Kommission der Universität Klagenfurt entscheiden.
Aber wir schreiben die Beschwerde für Sie!
Wir sind zu Verschwiegenheit verpflichtet.
Das heißt: Wir erzählen niemandem, wer sich an uns wendet und warum.
Mit Arbeitskreisen von anderen Universitäten sprechen wir darüber, was wir alles besser machen können.
Wie können Sie mit uns Kontakt aufnehmen?
Sie finden uns hier:
Lakeside Park (Raum B01.1.301 und B01.1.311)
Sie können uns auch schreiben:
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Universitätsstraße 68
9020 Klagenfurt
Oder schicken Sie uns ein E-Mail:
akg [dot] buero [at] aau [dot] at
Oder rufen Sie uns an:
0043 463 2700 8610
Quicklinks
Plattformen
Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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