STUDIUM
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Studienbeihilfe
Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürger:innen sowie gleichgestellte Ausländer:innen und Staatenlose.
Voraussetzungen für die Studienbeihilfe
Die/der Studierende…
- muss sozial förderungswürdig sein.
- muss einen günstigen Studienerfolg nachweisen.
- darf die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als ein Semester überschritten haben.
- muss das jeweilige Studium vor Vollendung des 33. Lebensjahres begonnen haben (Ausnahmen für Selbsterhalter:innen, Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung, Studierende, die ein Masterstudium beginnen).
Höhe der Studienbeihilfe
Die Höhe ist von mehreren Faktoren abhängig:
- Höhe des Einkommens der Eltern oder der Ehepartner:in
- Höhe des Einkommens der/des Studierenden
- Bezug von Familienbeihilfe
Die Antragsformulare erhalten Sie innerhab der Antragsfrist (Wintersemester: 20. September – 15. Dezember; Sommersemester: 20. Februar – 15. Mai) in der Stipendienstelle und online unter www.stipendium.at.
Kontakt & Information
Stipendienstelle Klagenfurt
Nautilusweg 11
9020 Klagenfurt
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr
Telefon: +43 463 51 4 697
Kontakt: www.stipendium.at/kontakt
Website der Stipendienstelle Klagenfurt
Quicklinks
Plattformen
Informationen für
Adresse
Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
Campus Plan
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