STUDIUM
Aufnahmeverfahren Bachelor Psychologie
Das Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium Psychologie findet nur einmal im Jahr statt, nämlich im Vorfeld des Wintersemesters. Nach einem positiv abgelegten Aufnahmeverfahren ist ein Studienbeginn im anschließenden Wintersemester bzw. spätestens im darauffolgenden Sommersemester möglich.
Für das Studienjahr 2024/25 (WS und SS) werden an der Universität Klagenfurt 135 Studienplätze über ein qualitatives Aufnahmeverfahren vergeben.
Sofern die Anzahl der Registrierungen zum Aufnahmeverfahren die oben genannten 135 Studienplätze nicht überschreitet, wird das Aufnahmeverfahren nicht durchgeführt.
Kontakt & Information
Studienprogrammleitung Psychologie
E-Mail: aufnahmeverfahren [dot] psychologie [at] aau [dot] at
Web: www.aau.at/psy
Die Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie an der Universität Klagenfurt erfordert folgende Schritte:
Was | Wer | Wann | Wo/Wie |
---|---|---|---|
Anmeldung | Alle Bewerber:innen für das Bachelorstudium Psychologie | 1. März bis 15. Juli 2024 (23:59:59 Uhr) | Online-Registrierung unter Beifügung eines Motivationsschreibens (Upload) |
Entrichtung des Kostenbeitrags | Alle Bewerber:innen für das Bachelorstudium Psychologie | 1. März bis 15. Juli 2024 (23:59:59 Uhr) | Entrichtung des Kostenbeitrages mittels des zur Verfügung gestellten ePayment-Angebotes |
Aufnahmeprüfung | Alle, die sich korrekt und fristgerecht angemeldet haben (inkl. Motivationsschreiben als PDF-Datei und entrichtetem Kostenbeitrag) |
27. August 2024 | Persönlich an der Universität Klagenfurt (Uhrzeit und Rauminformationen erhalten die Bewerbe:innen via E-Mail) |
Reihung | Universität Klagenfurt | bis 22. September 2024 | E-Mail ergeht an alle Teilnehmer:innen des Aufnahmeverfahrens |
Einschreibung | Alle Bewerber:innen mit bestandenem Aufnahmeverfahren (nach Maßgabe der Reihung) | – für das Wintersemester 2024/25 spätestens bis zum 31. Oktober 2024 – für das Sommersemester 2025 spätestens bis zum 05. Februar 2025 |
Persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung |
Einzahlung(ÖH-Beitrag) | Alle Eingeschriebenen | – für das Wintersemester 2024/25 spätestens bis zum 31. Oktober 2024 – für das Sommersemester 2025 spätestens bis zum 31. März 2025 |
Bank/Online-Banking (Bankdaten und Zahlungsinformationen werden per E-Mail nach erfolgter Einschreibung übermittelt und sind im Studierendenportal einsehbar) |
Alle Schritte des Aufnahmeverfahrens im Detail
SCHRITT 1: Anmeldung
Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren, unter Beifügung eines Motivationsschreibens (als PDF-Datei), erfolgt für alle Bewerber:innen ausschließlich über die Online-Registrierung, die in dem oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Universität Klagenfurt freigeschaltet wird. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Bewerber:innen per Mail eine Bestätigung.
Andere oder verspätete Formen der Anmeldung zum Aufnahmeverfahren können nicht berücksichtigt werden.
Prüfungsliteratur:
Alexandrowicz, R.W., Gablonski, T.-C. & Glück, J. (Hrsg.). (2023). Psychologie kompakt: Grundlagen und Forschungsperspektiven (2., aktualisierte Auflage). Wien: Facultas. ISBN: 978-3-7089-1927-0
Nach der Anmeldung erhalten Sie die Möglichkeit, die Lernunterlage frei zu beziehen.
Das Aufnahmeverfahren erfolgt einmal im Studienjahr. Nach einem positiv abgelegten Aufnahmeverfahren ist ein Studienbeginn zum Wintersemester 2024/25 bzw. spätestens zum Sommersemester 2025 möglich.
Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium Psychologie (beschreibt Geltungsbereich, Ausnahmen etc.).
SCHRITT 2: Entrichten des Kostenbeitrags
Um an der Aufnahmeprüfung teilnehmen zu können, ist ein Kostenbeitrag von 50,00 € bis spätestens 15. Juli zu begleichen. Entrichten Sie den Kostenbeitrag mittels des zur Verfügung gestellten ePayment-Angebotes.
Der vollständige Betrag muss innerhalb der Registrierungsfrist auf dem Konto der Universität einlangen und der:dem Bewerber:in zuordenbar sein. Andernfalls kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Achten Sie daher auf eine korrekte Entrichtung des Beitrages.
Der Kostenbeitrag wird ausnahmslos nicht rückerstattet.
Verordnung des Rektorats zum Kostenbeitrag
SCHRITT 3: Aufnahmeprüfung
Die Anmeldung (inkl. Motivationsschreiben) ist die Grundlage für eine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung am 27. August 2024 (Universitätsstr. 65-67, A-9020 Klagenfurt). Die Prüfungs-Hörsäle werden den Bewerber*innen vor Ort zugeteilt. Ersatztermine bzw. die Wiederholung der Aufnahmeprüfung an einem anderen Tag sind nicht möglich. Zur Aufnahmeprüfung sind ein gültiger Reisepass oder amtlicher Personalausweis mitzubringen.
In der Prüfung wird das Verständnis der angegebenen Literatur geprüft. Dazu werden den zu prüfenden Personen zu allen Lehrbuchkapiteln der oben genannten Literatur Fragen vorgelegt, die sie durch Auswählen (Multiple-Choice Items) beantworten können.[1] Die Prüfung findet ausschließlich in deutscher Sprache und in elektronischer Form vor Ort in Klagenfurt statt. Informationen über die elektronische Prüfungsform werden Bewerber:innen nach Ablauf der Bewerbungsfrist zur Verfügung gestellt. Die reine Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
[1] Mindestens eine und maximal alle Antwortmöglichkeiten können zutreffen. Es gibt Punkte für das richtige Auswählen von richtigen Antworten und das nicht Auswählen von falschen Antworten.
SCHRITT 4: Reihung
Auf Grundlage der im Rahmen des Aufnahmeverfahrens erreichten Punkteanzahl wird eine Reihung erstellt. Den Teilnehmer:innen wird das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens per Mail bekannt gegeben. Ein Nachrückverfahren ist nicht vorgesehen.
SCHRITT 5: Persönliche Einschreibung
Die Einschreibung erfolgt bei erfolgreich bestandenem Aufnahmeverfahren persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung.
- Für das Wintersemester 2024/25 bis längstens 31.10.2024
- Für das Sommersemester 2025 im Zeitraum von 07.01.2025 bis 05.02.2025 (in begründeten Ausnahmefällen bis längstens 31.03.2025)
Neben einem gültigen Reisepass bzw. Personalausweis sind folgende Dokumente im Original bzw. in beglaubigter Kopie vorzulegen (gem. § 63 UG):
- Allgemeine Universitätsreife: Reifezeugnis bzw. Äquivalent mit erforderlichen Beglaubigungen: siehe Zulassungsvoraussetzungen
- Kenntnis der deutschen Sprache (B2, siehe Nachweise)
Fremdsprachigen Urkunden sind Übersetzungen in deutscher Sprache gerichtlich beeideter DolmetscherInnen beizuschließen. Auch bei Übersetzungen sind die jeweiligen Beglaubigungsvorschriften des Ausstellungsstaates zu beachten.
Studienwerber:innen, die das Aufnahmeverfahren erfolgreich abgelegt haben, aber die o.a. Zulassungskriterien gem. § 63 Abs. 1 UG nicht erfüllen, haben kein Recht auf Zulassung zum Studium!
SCHRITT 6: Einzahlung des ÖH- bzw. Studienbeitrages
Der vorgeschriebene ÖH- bzw. Studienbeitrag ist nach positiver Einschreibung ordnungsgemäß und fristgerecht zu bezahlen (bis 31.10.24 für das Wintersemester 2024/25 bzw. bis 31.03.25 für das Sommersemester 2025).
Die Studienzulassung wird erst mit der rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung des vorgeschriebenen Betrages rechtswirksam! Erst danach kann eine Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung durchgeführt werden.
Studienwerber:innen, die das Auswahlverfahren erfolgreich abgelegt haben, aber die o.a. Zulassungskriterien gem. § 63 UG hingegen nicht erfüllen, haben kein Recht auf Zulassung zum Studium!
Für alle weiteren Schritte zum Studienbeginn, lesen Sie die Checkliste für den Start.
Wer muss das Aufnahmeverfahren machen?
Die Regelung über das Aufnahmeverfahren gilt für alle Studienwerber:innen, sofern sie nicht gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung des Rektorats zum Aufnahmeverfahren Psychologie davon ausgenommen sind.
Durch die Verordnungsänderung von Dezember 2023 müssen auch Studierende, die in einem Studium der Psychologie Studienleistungen im Ausmaß von mindestens 90 ECTS aus dem Pflicht- bzw. (gebundenen) Wahlfachbereich nachweisen können, das Aufnahmeverfahren absolvieren.
Motivationsschreiben
Bei der Online-Bewerbung zum Studium werden Sie aufgefordert, ein Motivationsschreiben hochzuladen. Dabei sollten Sie folgendes beachten:
Das Motivationsschreiben sollte einen Eindruck davon vermitteln, in wie weit Sie sich mit Ihrer eigenen Studienwahl auseinandergesetzt haben. Sie sollten daher auf folgende Punkte eingehen:
- Warum Sie Psychologie studieren möchten
- Warum Sie Psychologie in Klagenfurt studieren möchten
- Ob sie einen späteren Berufswunsch mit dem Studium verfolgen und wenn ja, welchen
- Sonstige Dinge, die für Sie im Speziellen für die Motivation zum Studium und Ihrer Studienwahl relevant sind
Der Umfang des Motivationsschreiben sollte ungefähr eine, jedoch max. zwei DIN A4-Seiten betragen (Schriftgröße 12, z.B. Times New Roman; Zeilenabstand 1,5; PDF-Datei).
Ferner weisen wir Sie darauf hin, dass Ihr Motivationsschreiben keinen Einfluss hat auf die Zuteilung eines Studienplatzes. Dafür wird lediglich die Reihung aufgrund der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung herangezogen.
INFORMATION / FRAGEN / KONTAKT
Informationen zum Bachelorstudium Psychologie finden Sie auf der Homepage des Instituts: www.aau.at/psychologie
oder vor Ort: Institut für Psychologie, Universitätsstr. 65- 67, 9020 Klagenfurt
bzw. bei der Studienprogrammleitung: spl-psychologie [at] aau [dot] at
Weitere Informationen bietet auch die ÖH (www.oeh-klagenfurt.at) sowie die Studienvertretung der Psychologie (www.oeh-klagenfurt.at/psychologie).
Studienprogrammleitung Psychologie
Institut für Psychologie Universitätsstraße 65-67
E-Mail: spl-psychologie [at] aau [dot] at
Website: www.aau.at/psychologie/studienprogrammleitung
Für Informationen zur Einschreibung, zu den Zulassungsvoraussetzungen oder Ähnlichem steht Ihnen die Studien- und Prüfungsabteilung zur Verfügung.
Universität Klagenfurt
Studien- und Prüfungsabteilung
Raum Z.1.39a, Zentralgebäude, Ebene 1
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt
Öffnungszeiten und Informationen zur Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte der Website: www.aau.at/studabt
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Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
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+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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