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Mitbelegung
Mitbelegung an einer anderen öffentlichen österreichischen Universität
Gemäß den Bestimmungen des § 63 Abs. 9 Universitätsgesetz 2002 (UG) ist die Ablegung von Prüfungen für ein Studium an einer anderen öffentlichen österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule als jener oder jene der Zulassung nur zulässig, wenn
- das Curriculum eines gemeinsam mit einer anderen öffentlichen Universität oder Pädagogischen Hochschule eingerichteten Studiums dies vorsieht oder
- das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ die Ablegung der Prüfung an der anderen öffentlichen Universität im Voraus genehmigt, weil die Ablegung der betreffenden Prüfung an der Universität, an der die oder der Studierende für dieses Studium zugelassen ist, nicht möglich ist.
Mitbelegung an der Universität Klagenfurt
Studierende, die im Rahmen ihres ordentlichen Studiums an einer anderen öffentlichen österreichischen Universität einzelne Lehrveranstaltungen an der Universität Klagenfurt besuchen wollen, haben folgende Unterlagen vorzulegen:
- Bearbeitungsnummer der Online-Bewerbung
- Aktuelles Studienblatt der anderen öffentlichen österreichischen Universität
Zuständigkeit
Quicklinks
Plattformen
Informationen für
Adresse
Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
Campus Plan
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