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STEOP: Studieneingangs- und Orientierungsphase
Alle Studierenden eines Bachelorstudiums beginnen ihr Studium mit einer Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP). Ausgenommen von der StEOP sind Studierende im Bachelorstudium Psychologie und Studierende, die das Studium als Incoming-Studierende im Rahmen eines Mobilitätsprogrammes belegen.
Ziel der StEOP ist es, einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln sowie eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl zu schaffen.
FAQs
StEOP: Was ist das?
Zu Beginn des Studiums muss die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) erfolgreich abgelegt werden, um weiterführend alle erforderlichen Lehrveranstaltungen ablegen zu können.
Vor der vollständigen Absolvierung der StEOP können Prüfungen im Ausmaß von 22 ECTS-AP vorgezogen werden.
Die StEOP besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die im entsprechenden Curriculum festgelegt sind. Informationen zum Umfang und zu den Lehrveranstaltungen der StEOP Ihres Studiums finden Sie im entsprechenden Curriculum.
Wo kann ich den StEOP-Status einsehen?
Der Status „StEOP abzulegen“ wird auf deiner Visitenkarte angezeigt. Nach vollständiger Absolvierung der StEOP ändert sich die Statusanzeige auf „StEOP abgelegt“.
Welche Rechte habe ich, solange ich die StEOP noch nicht vollständig abgelegt habe?
Für alle Studien mit Studieneingangs- und Orientierungsphase gemäß § 66 Abs. 1 UG gilt, dass gemäß § 14 Abs. 7 Satzung Teil B der Universität Klagenfurt vor der vollständigen Absolvierung der StEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 22 ECTS-AP, absolviert werden dürfen.
Damit es zu keiner Verzögerung im Studium durch Nicht-Absolvierung der StEOP kommt, wird ausdrücklich empfohlen, dass die Lehrveranstaltungen der StEOP im ersten Semester abgelegt werden.
Wie oft kann ich zu einer Prüfung einer StEOP-Lehrveranstaltung antreten?
Prüfungen aus der StEOP sind dreimal wiederholbar. Wenn die letzte mögliche Wiederholung (= 4. Antritt) einer zur StEOP gehörenden Prüfung negativ beurteilt wird, erlischt die Zulassung zu dem entsprechenden Studium. Das Studium wird amtswegig gesperrt und kann nicht mehr an der Universität Klagenfurt aufgenommen werden. Andere Studien können bei Erfüllung der Voraussetzungen nach wie vor auch an der Universität Klagenfurt studiert werden, sofern die Lehrveranstaltung, aufgrund welcher das Studium geschlossen wurde, nicht Teil der dafür erforderlichen Prüfungsleistungen ist. Die Aufnahme des gleichen Studiums an einer anderen österreichischen Universität (ausgenommen Lehramtstudien im Verbund) ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.
Was muss ich tun, wenn ich die StEOP erfolgreich abgelegt habe?
Wenn du alle vorgesehenen StEOP-Prüfungen erfolgreich abgelegt hast, wird der StEOP-Status automatisch auf „StEOP abgelegt“ gesetzt. Diesen Status kannst du auf deiner Visitenkarte einsehen.
Ab dem Zeitpunkt der Statusänderung kannst du an weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen über die 22 ECTS-AP hinausgehend teilnehmen, sofern du die dafür definierten Anmeldevoraussetzungen gemäß dem entsprechenden Curriculum bzw. der Lehrveranstaltungskarte erfüllst.
Wenn dir Prüfungen aus einem anderen Studium für die StEOP anerkannt wurden und du alle StEOP-Leistungen erfüllt haben solltest, sich der Status auf deiner Visitenkarte aber nicht ändert, kontaktiere bitte die Studien- und Prüfungsabteilung (studienabteilung [at] aau [dot] at).
StEOP: Wo kann ich die rechtlichen Grundlagen nachlesen?
Die Bestimmungen zur StEOP sind in § 66 Universitätsgesetz (UG) sowie in § 14 Abs. 7 Satzung Teil B der Universität Klagenfurt und in den jeweiligen Curricula geregelt.
Zuständigkeit
Quicklinks
Plattformen
Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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