STUDIUM
Studienabschließende Prüfungen
Der letzte Schritt zum Studienabschluss! Sie möchten sich zu einer studienabschließenden Prüfung anmelden? Beachten Sie dabei bitte folgende Punkte:
Frist für die Antragstellung
Der Antrag muss für Masterstudien mindestens 3 Wochen (bei Fachprüfungen 2 Wochen) vor dem beabsichtigten Prüfungstermin gestellt werden. Für Doktoratsstudien gilt, dass die Antragstellung mindestens 5 Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstermin erfolgen muss. Für einige Studien gibt es empfohlene Prüfungstermine mit festgelegten Anmeldefristen.
Voraussetzungen
Ein Antrag auf Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung kann erst dann gestellt werden, wenn ALLE Anmeldevoraussetzungen erfüllt sind.
- Positiv beurteilte wissenschaftliche Arbeit (Master-, Diplomarbeit bzw. Dissertation)
- Ablegung aller im Curriculum festgelegten Prüfungen
Beachten Sie bitte, dass die wissenschaftliche Arbeit als auch die abgelegten Prüfungen (das elektronische Prüfungsbuch) rechtzeitig einzureichen sind:
- Die Betreuungsperson hat die Master- bzw. Diplomarbeit innerhalb von zwei Monaten ab der Einreichung zu beurteilen.
- Die Dissertation ist von den Gutachter:innen innerhalb eines Zeitraumes von höchstens vier Monaten zu beurteilen.
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Online-Antrag im Studierendenportal unter ,,Meine Anträge“, ,,Anträge zum Studienabschluss“ freigeschalten. Sie werden darüber per E-Mail informiert.
Informationsstand vom: 21.04.2023
Quicklinks
Plattformen
Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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