STUDIUM
Abschlussdokumente
Herzliche Gratulation zum Abschluss Ihres Studiums!
Hier finden Sie u. a. alle wichtigen Informationen zur Ausstellung der Abschlussdokumente und den Akademischen Feiern.
Ausstellung der Abschlussdokumente
Ihre Abschlussdokumente sind ca. vier Wochen nach Studienabschluss (Ablegung der Bachelor-/ Master-/ Diplomprüfung bzw. Genehmigung des Prüfungsbuches) abholbereit. Sie bekommen eine E-Mail, wenn es so weit ist.
Im Zuge Ihres Studienabschlusses ersucht Sie die Universität um die Angabe von Daten zu Ihren Auslandserfahrungen (Mobilitäten) im Laufe Ihres Studiums. Die „Statistik Austria“ ist durch Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung beauftragt, diese Erhebung durchzuführen. Die Teilnahme ist auf Grund dieser Verordnung für Studierende, die ein Studium abgeschlossen haben, verpflichtend.
Bitte füllen Sie das Online-Formular https://www.statistik.at/uhstat/uhstat2/ aus und drucken Sie nach Abschluss der Befragung die Bestätigung über die Teilnahme an der Datenerfassung aus und legen diese Bestätigung bei der Abholung Ihrer Abschlussdokumente vor.
Dissertant:innen finden die entsprechenden Informationen hier auf der Seite Abschlussdokumente & Akademische Feier.
FAQs
Wann und wie wird mir der akademische Grad verliehen?
Seit 1997 werden akademische Grade nicht mehr anlässlich der akademischen Feier verliehen, sondern – zum frühestmöglichen Zeitpunkt – per Verleihungsbescheid. Rund vier Wochen nach Studienabschluss (Ablegung der Bachelor-/ Master-/ Diplomprüfung bzw. Genehmigung des Prüfungsbuches) erhalten Sie eine E-Mail an Ihre edu.aau.at-Mailadresse, dass Ihre Abschlussdokumente (Verleihungsbescheid, Bachelor-/ Master-/ Diplomzeugnis, Diploma Supplement) abholbereit sind.
Ab wann darf ich den akademischen Grad führen?
Sie dürfen Ihren akademischen Grad offiziell führen, sobald Sie den Verleihungsbescheid entgegengenommen haben.
Wie führe ich meinen akademischen Grad korrekt?
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung finden Sie dazu ausführliche Informationen (Akademische Grade).
Wer darf meinen Verleihungsbescheid abholen?
Nachdem Sie Ihren neu erworbenen akademischen Grad durch Ihre Unterschrift anlässlich der Übernahme erwerben, können ausschließlich Sie selbst den Verleihungsbescheid abholen.
Was ist der Unterschied zwischen Verleihungsbescheid und Urkunde?
Der Verleihungsbescheid ist das rechtsgültige DinA4-Dokument, mit dem Sie Ihren akademischen Grad verliehen bekommen und nachweisen. Dieser wird automatisch binnen vier Wochen nach Studienabschluss kostenfrei erstellt und muss von Ihnen persönlich übernommen werden.
Zusätzlich können Sie zum Unkostenpreis eine in einer Rolle ansprechend verpackte Urkunde (DinA3) bestellen. Sie können diese Urkunde entweder im Rahmen des Akademischen Festakts überreicht bekommen oder ohne Festakt ab dem ersten Werktag nach der nächsten Akademischen Feier in der Studienabteilung abholen.
Bin ich verpflichtet, an der Akademischen Abschlussfeier teilzunehmen oder die Urkunde zu erwerben?
Nein, weder das eine noch das andere ist verpflichtend. Ihr neu erworbener akademischer Grad wird Ihnen mittels des Verleihungsbescheides verliehen.
Wann und wie kann ich mich zur Akademischen Abschlussfeier anmelden?
Sobald Ihr Studienabschluss (Ablegung der Bachelor-/ Master-/ Diplomprüfung bzw. Genehmigung des Prüfungsbuches) im System eingetragen ist, wird im Studierenden-Portal unter „Meine Anträge“ der Link für die Teilnahme an der Akademischen Abschlussfeier freigeschalten und Sie können sich anmelden.
Wenn Sie diesen Meilenstein Ihres Lebens mit Familie und Freunden feiern wollen, wählen Sie die Option „Anmeldung zum Festakt“, ansonsten „Nur Urkunde ohne Festakt“.
Begleichen Sie den entsprechenden Unkostenbeitrag per E-Payment.
Kann ich auch die Urkunde erhalten ohne an der Akademischen Abschlussfeier teilzunehmen?
Ja, auch das ist möglich. Öffnen Sie im Studierenden-Portal unter Anträge die Anmeldung zur Akademischen Abschlussfeier und wählen Sie die Option „Nur Urkunde ohne Festakt“.
Muss ich an der nächstmöglichen Akademischen Abschlussfeier teilnehmen?
Nein. Sie haben das Recht, sich innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss zur Akademischen Abschlussfeier bzw. für die Ausstellung der Urkunde ohne Festakt anzumelden und können sich somit auch zu einem späteren Termin dafür entscheiden.
Zu welcher Uhrzeit findet die Akademische Abschlussfeier statt?
Die Einladungen zu den Akademischen Abschlussfeiern erfolgen spätestens 10 Tage nach Anmeldeschluss per Mail an Ihren Uni-Account. Die exakte Uhrzeit steht nicht vor diesem Zeitpunkt fest. Deshalb bittet das Studienrektorat, das für die Durchführung und Organisation der Akademischen Abschlussfeier verantwortlich ist, um Ihr Verständnis dafür, dass vor Ablauf dieser Frist Anfragen ausnahmslos nicht beantwortet werden können.
Ich habe die Anmeldefrist knapp versäumt. Kann ich mich noch nachmelden?
Nein, Anmeldungen nach Ablauf der Frist sind aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. Sie haben jedoch das Recht, sich innerhalb eines Jahres nach Abschluss Ihres Studiums zur Akademischen Abschlussfeier bzw. für die Ausstellung der Urkunde ohne Festakt anzumelden und können dies somit zum nächstmöglichen Termin nachholen.
Nähere Informationen rund um die Akademische Abschlussfeier
Detailinformationen zu den Abschlussfeiern finden Sie auf der Seite „Akademische Feiern“
Akademische Feiern
Sie haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums im Rahmen der Akademischen Feier gebührend zu feiern.
Informationen zu Terminen und Fristen für Akademische Feiern
Sind noch Fragen offen?
Kontaktieren Sie bitte:
Studien- und Prüfungsabteilung
E-Mail: studienabteilung [at] aau [dot] at
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Universitätsstraße 65-67
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+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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