Zulassungsprüfung Unterrichtsfach Bewegung und Sport
Um sich im Unterrichtsfach Bewegung und Sport inskribieren zu können, muss die Zulassungsprüfung positiv absolviert werden. Diese dient der Feststellung der sportlichen Eignung zum Studium.
Wichtig: Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die Abgabe eines ärztlichen Attests, welches nicht älter als 4 Wochen sein darf.
Die Zulassungsprüfung findet zweimal im Jahr statt – im September und im Februar. Im jeweiligen Semester ist nur ein Antritt ENTWEDER in Klagenfurt ODER in Graz erlaubt.
Für das Sommersemester 2025 findet die Zulassungsprüfung vom 17. bis 19. Februar 2025 statt.
Wenn Sie Ihr Studium im Wintersemester beginnen wollen, ist die Abgabefrist für das ärztliche Attest der 13. Februar 2025, die Anmeldung zur Zulassungsprüfung ist bis 03. Februar 2025 möglich.
Eine vollständig positiv absolvierte Zulassungsprüfung ist, sofern nicht mit dem Studium begonnen wird, 2 Jahre gültig. Es ist möglich, die Zulassungsprüfung auch vor der allgemeinen Aufnahmeprüfung zu absolvieren.
Weitere, für die Zulassungsprüfung relevante Informationen stehen als Download-Dateien zur Verfügung:
- Ablauf der Zulassungsprüfung für das Unterrichtsfach Bewegung und Sport
- Aufnahmekriterien für Damen
- Aufnahmekriterien für Herren
- Formular für die medizinische Eignungsuntersuchung (Hinweis: Dieses Formular ist zwingend zu verwenden!)
Vorbereitung für die Zulassungsprüfung
Für eine bestmögliche Vorbereitung auf die Zulassungsprüfung im Unterrichtsfach Bewegung und Sport empfehlen wir die Teilnahme an den entsprechenden Kursen:
- Vorbereitungskurs Aufnahmeprüfung: Geräteturnen, motorische Grundlagen und Gymnastik und Tanz
- Vorbereitungstage – Unterrichtsfach Bewegung und Sport (04.02., 05.02. und 07.02.2025)
- Ablauf zu den Vorbereitungstagen
- Videos zur Vorbereitung
Anmeldung zu den Vorbereitungstagen (€ 80.-)
Zulassungsprüfung Wintersemester 2024/25
- Vorbereitungstage: 04., 05. und 07. Februar 2025
- Abhaltung Zulassungsprüfung: 17. – 19. Februar 2025
Sportmatura
Die Zulassungsprüfung für das UF Bewegung und Sport entfällt bei Vorlage einer mit „Sehr gut“ oder „Gut“ absolvierten Sportmatura an einer österreichischen Schule.
Die Sportmatura darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Jene Kriterien, die nicht bei der Sportmatura geprüft wurden, sind im Rahmen der Zulassungsprüfung nachzuholen.
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Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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