Moot Court
Moot Court bezeichnet ein fiktives Prozessspiel, in dem Studierende praxisbezogen die wesentlichen Fähigkeiten eines juristischen Berufes (fachliche Argumentation, rhetorische Fähigkeiten und sicheres Auftreten) erlernen können. Betreut von einer/einem Rechtsanwältin/Rechtsanwalt verfasst ein Studierenden Team (= 2 oder 3 TeilnehmerInnen) in der Regel einen Rechtsmittelschriftsatz dritter Instanz unter Einhaltung aller prozessualen Erfordernisse. Das gegnerische Studierenden-Team (= 2 oder 3 TeilnehmerInnen) wird ebenfalls von anwaltlicher Seite betreut und repliziert auf den Rechtsmittelschriftsatz. Am Ende des Semesters kommt es dann zur mündlichen Verhandlung, in der beide Studierenden-Team ihren Rechtsstandpunkt vor einem RichterInnensenat argumentieren und verteidigen müssen. Der RichterInnensenat trifft anschließend nicht nur in der fiktiven Rechtssache eine Sachentscheidung; er kürt auch in einer Gesamtschau der erbrachten Leistungen ein Siegerteam.
Christoph Kietaibl und Olaf Riss vom Institut für Rechtswissenschaften bieten seit dem Studienjahr 2021/2022 die Teilnahme am Moot Court aus Arbeitsrecht, seit dem Studienjahr 2022/2023 die Teilnahme am Franz von Zeiller Moot Court aus Zivil- und Zivilverfahrensrecht an.
Für weitere Informationen oder Bewerbungen einer der Moot Courts schreiben Sie uns an wirtschaftsprivatrecht [at] aau [dot] at.
Platzierungen im Moot Court aus Arbeitsrecht
2021/2022:
2. Platz im Bundesfinale (Wien); bester Schriftsatz: Barbara Guggenberger, Rabia Karim Saleemi |
Platzierungen im Franz von Zeiller Moot Court aus Zivil- und Zivilverfahrensrecht
2022/2023:
1. Platz in Kärnter Vorrunde (Klagenfurt): Alexandra Oswald, Barbara Guggenberger, |
Studienjahr 2023/2024
Moot Court aus Arbeitsrecht (Bundesfinale)
Team der Universität Klagenfurt erneut mit Top-Platzierung beim österreichischen Moot Court aus Arbeitsrecht!
Am 23. 6. fand der diesjährige österreichische Moot Court aus Arbeitsrecht statt, an dem die Universität Klagenfurt nun zum zweiten Mail teilnahm.
Gegenstand der Verhandlungen, die in den Räumlichkeiten der Universität Salzburg stattfanden, waren hochkomplexe Fragen an der Schnittstelle zwischen Arbeitsvertrags-, Betriebsverfassungs- und Zivilrecht.
Die Universität Klagenfurt wurde von Moana Weissenbach und Marvin Stramitzer vertreten (beide Studierende im Masterstudium Wirtschaftsrecht), die durch beeindruckende Plädoyers und juristische Argumentation in der Verhandlung vor dem Richer:innensenat die Wertung bestes Plädoyer erringen konnten.
Christoph Kietaibl gratuliert dem Klagenfurter Team zur hervorragenden Leistung und betont: „In der mündlichen Gerichtsverhandlung, wo sich die Studierenden den kniffligen Fragen des RicherInnensenats stellen müssen, kommt die Eigenleistung der Studierenden besonders stark zum Ausdruck. Dass unser Team hier sämtliche juristische Fakultäten und die WU Wien hinter sich lassen konnte, zeigt erneut die Qualität und den Praxisbezug der juristischen Ausbildung an der Universität Klagenfurt.“
Betreut wurde das Team aus Klagenfurt von Thomas Pfalz, Conrad Greiner und Christoph Kietaibl vom Institut für Rechtswissenschaften sowie von der Rechtsanwaltskanzlei Murko-Bauer-Murko-Klatzer.
Studienjahr 2022/2023
Moot Court aus Zivil- und Zivilverfahrensrecht (Vorrunde)
Landesgericht Klagenfurt, 13.1.2023
Am frühen Nachmittag des 13. 1. 2023 wetteiferten zwei Studierenden-Teams der Universität Klagenfurt am hiesigen Landesgericht um die besseren Argumente.
Der Moot Court ist eine Speziallehrveranstaltung, die bei Jus-Studierenden eine lange Tradition hat.
In einem fiktiven Zivilprozess dritter Instanz fochten die Herren Stefan Torker, BSc (am Verhandlungstag erkrankt), Marvin Stramitzer, BSc sowie Raphael Trabe, BSc als Parteienvertreter des Beklagten gegen die Frauen Alexandra Oswald, BA BSc BSc, Barbara Guggenberger sowie Herr Felix Stromberger, BSc als ParteienvertreterInnen des Klägers.
Veranstaltet wurde die Kärntner Vorrunde des Moot Courts von Prof. Olaf Riss und Prof. Christoph Kietaibl (Institut für Rechtswissenschaften; Universität Klagenfurt).
Im Vorfeld mussten die Beklagtenvertreter Torker, Stramitzer und Trabe aufgrund eines erst- und zweitinstanzlichen Urteils eine schriftliche Revision an den OGH nach den Kriterien der Zivilprozessordnung verfassen; unterstützt wurden sie dabei von RA Dr. Bernhard Fink.
Darauf erwiderten die Klagevertreterinnen Oswald, Guggenberger und Stromberger mittels schriftlicher Revisionsbeantwortung; sie wurden von RA Dr. Christian Tschurtschenthaler, LLM begleitet.
In der im Großen Schwurgerichtssaal ausgetragenen Verhandlung kam es dann am 13. 1. 2023 zum Showdown:
Die Rechtssache betraf eine Streitigkeit zweier Grundstücksnachbarn (= Kläger und Beklagter). Deren Vorgänger hatten in den 1960er Jahren ein Bauverbot zugunsten des Beklagtengrundstücks vereinbart und in das Grundbuch eingetragen: Danach durfte das Klägergrundstück zwar als Lagerplatz genützt werden, jegliche Bautätigkeit darauf sollte aber verboten sein. Über die letzten Jahrzehnte verstießen die Vorgänger des Klägers immer wieder gegen dieses Verbot und bauten unter anderen mehrere Lagerhallen und eine Betonproduktionsanlage. Weil der Vorgänger des Beklagten sich keinem dieser Verstöße widersetzt hatte, argumentierten Guggenberger, Oswald und Stromberger, dass eine sogenannte Freiheitsersitzung stattgefunden habe (§ 1488 ABGB), dass sie also freies Eigentum ersessen hätten und das Bauverbot somit erloschen sei. Sie verlangten, das im Grundbuch eingetragene Bauverbot zu löschen. Dagegen hielten Torker, Stramitzer und Trabe, dass eine bestimmte, im Zusammenhang mit der erlaubten Lagertätigkeit bezogene Bautätigkeit erlaubt sei und der Vorgänger der Beklagten die baulichen Widersetzungshandlungen stets konkludent gebilligt habe.
Der RichterInnensenat setzte sich zusammen aus RAin Mag.a Astrid Roblyek (Rechtsanwältin in Klagenfurt und Obfrau der Kärntner Juristischen Gesellschaft), Rat Mag. Daniel Binder (Richter des Landesgerichts Klagenfurt sowie im Evidenzbüro des OGH) sowie Univ.-Prof. Dr. Sixtus-Ferdinand Kraus (JKU Linz). Er folgte größtenteils der Rechtsauffassung des Revisionsteams Torker, Stramitzer und Trabe.
Die Kärntner Vorrunde des Moot Courts aus Zivilrecht entschied jedoch das Revisionsgegner-Team Oswald, Guggenberger und Stromberger für sich. Damit haben sie sich für das Bundesfinale Moot Court aus Zivil- und Zivilverfahren qualifiziert, das am im Juni 2023 in Graz ausgetragen wird.
Dort werden sie die Universität Klagenfurt vertreten und sich mit den Besten der Besten Studierenden aller österreichischen juristischen Fakultäten messen. Dafür wünschen wir alles Gute!
Studienjahr 2021/2022
Moot Court aus Arbeitsrecht (Bundesfinale)
Team der Universität Klagenfurt verfasst besten Schriftsatz und gewinnt 2. Platz im österreichweiten Moot Court Arbeitsrecht
Am 13.6. fand zum dritten Mal der österreichische Moot Court aus Arbeitsrecht statt, an dem erstmals auch die Universität Klagenfurt teilnahm.
Bei diesem Bewerb treten Studierende der Rechtswissenschaften in Zweier-Teams in einer simulierten Gerichtsverhandlung als Kläger und Beklagte gegeneinander an. Dabei müssen die Teams vorab Schriftsätze (Revision und Revisionsbeantwortung) zu einem fiktiven Fall verfassen, der dann vor einem hochkarätigen Richter:innensenat (bestehend aus Höchstrichter:innen und anderen hochrangigen Expert:innen aus Rechtswissenschaft und Praxis) verhandelt wird.
Gegenstand der Verhandlungen, die in den Räumlichkeiten der Arbeiterkammer in Wien stattfanden, waren aktuelle und hochkomplexe Fragen des europäischen Betriebsübergangsrechts sowie des Betriebsverfassungs- und Betriebspensionsrechts.
Die Universität Klagenfurt wurde von Barbara Guggenberger und Rabia Karim Saleemi vertreten (beide Studierende im neuen Masterstudium Wirtschaftsrecht) und konnte bei ihrem Debut Spitzenplätze durch hervorragende Schriftsätze sowie beeindruckende Plädoyers und juristische Argumentation vor dem Richer:innensenat erringen.
In der Vorrunde am Vormittag setzte sich das Team aus Klagenfurt gegen alle teilnehmenden rechtswissenschaftlichen Fakultäten durch (Juridicum Wien, Salzburg, Graz, Linz, SFU) und musste sich erst im heiß umkämpften Finale am Nachmittag knapp der WU Wien geschlagen geben. Neben dem 2. Platz in der Gesamtwertung konnte das Team aus Klagenfurt in der Kategorie bester Schriftsatz den 1. Platz erringen und in dieser Wertung alle anderen teilnehmenden Universitäten hinter sich lassen.
Betreut wurde das Team aus Klagenfurt von Conrad Greiner, Thomas Pfalz und Christoph Kietaibl vom Institut für Rechtswissenschaften sowie von der Rechtsanwaltskanzlei Murko-Bauer-Murko-Klatzer.
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