Double Degree Masterstudium Wirtschaft und Recht mit dem Schwerpunkt italienisches Recht
Allgemeine Informationen
Das Double Degree (DD) Masterstudium Wirtschaft und Recht mit dem Schwerpunkt italienisches Recht kann als optionales Masterstudium des Studienzweigs „Wirtschaft und Recht“ absolviert werden. Das DD-Programm erfolgt in Kooperation mit der Universität Udine.
Im Rahmen des Masterstudium erwerben die Studierenden (auch) vertiefte Qualifikationen im italienischen Recht. Dadurch soll es den Absolvent:innen möglich sein, juristische Fragestellungen sowohl nach österreichischem als auch nach italienischem Recht zu analysieren.
Das Studium vermittelt gefragte Kompetenzen in der stark vernetzten Grenzregion „Kärnten-Friaul-Julisch Venetien“.
Besonderheiten
Akademische Grade: Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums werden zwei akademische Grade verliehen. An der Universität Klagenfurt der Grad „Master of Science“ („MSc“) und an der Universität Udine der Grad „Certificato di Laurea Magistrale“.
Aufenthalt an der Universität Udine: Im Rahmen des DD-Studiums müssen Studierende zumindest
- ein verpflichtendes Auslandssemester an der Universität Udine verbringen und
- dabei Studienleistungen im Ausmaß von zumindest 30 ECTS-Punkten absolvieren.
Wahlweise können bis zu zwei Semester (und bis zu 60 ECTS-Punkten) an der Universität Udine absolviert werden. Studierende des DD-Programms sind grundsätzlich von Studiengebühren an der Universität Udine befreit. Der ÖH-Beitrag hingegen ist auch während des Auslandssemesters bzw. -studienjahres zu begleichen!
Spätestens sieben Monate vor dem geplanten Aufenthalt an der Universität Udine ist der Programmkoordinator, Dr. Lukas Reiter (lukas [dot] reiter [at] aau [dot] at), über den beabsichtigten Auslandsaufenthalt zu informieren.
Masterarbeit: Die Masterarbeit kann an der Universität Klagenfurt, optional aber auch im Rahmen eines Gastaufenthalts an der Universität Udine verfasst werden. In dem Fall müssen neben der Masterarbeit Lehrveranstaltungen (insbesondere) zum italienischen Recht im Ausmaß von zumindest 30 ECTS-Punkten an der Universität Udine absolviert werden.
Sprache: Kenntnisse der italienischen Sprache sowie der englischen Sprache auf dem Niveau B1 (GERS) sind erwünscht. Es werden grundsätzlich keine DD-spezifischen Lehrveranstaltungen in englischer Sprache angeboten.
Bitte entnehmen Sie weitere studienrechtliche Details dem Curriculum: https://www.aau.at/wp-content/uploads/2024/06/Mitteilungsblatt-2023-2024-21-Beilage-3.pdf.
Bewerbungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in das DD-Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor-Studiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums.
Bewerbungen für das DD-Studium ist ein Lebenslauf, der Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades und ein Studienerfolgsnachweis beizufügen. Die Anzahl der Studierenden ist auf grundsätzlich 10 Studierende (je Universität) beschränkt. Sollte die Anzahl an Bewerbungen die Anzahl der Studienplätze übersteigen, erfolgt die Auswahl nach Maßgabe der bisherigen Studienleistungen.
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss
Für den erfolgreichen Abschluss des DD-Programms ist erforderlich:
- Erfolgreiche Nominierung für das Masterstudium „Wirtschaft und Recht mit dem Schwerpunkt italienisches Recht“ durch die Universität Klagenfurt
- Positive Absolvierung von 120 ECTS-Punkten nach Maßgabe des Curriculums, davon insbesondere
- Pflichtfächer im Ausmaß von 24 ECTS-Punkten
- Gebundene Wahlfächer im Ausmaß von 66 ECTS-Punkten (davon 30 ECTS-Punkte im Rahmen eines Auslandsemesters an der Universität Udine)
- Masterarbeit im Ausmaß von 19 ECTS-Punkten
- Begleitende LV zur Masterarbeit im Ausmaß von 4 ECTS-Punkten
- Freie Wahlfächer im Ausmaß von 6 ECTS-Punkten
- Gesamtprüfung im Ausmaß von 1 ECTS-Punkt
Zusätzlich zu den verpflichtenden 30 ECTS-Punkten können maximal weitere 30 ECTS-Punkte (das heißt, insgesamt 60 ECTS-Punkte) an der Universität Udine absolviert werden.
Bitte entnehmen Sie weitere studienrechtliche Details dem Curriculum: https://www.aau.at/wp-content/uploads/2024/06/Mitteilungsblatt-2023-2024-21-Beilage-3.pdf.
Lehrveranstaltungen an der Universität Udine
Die an der Universität Udine zu absolvierenden Lehrveranstaltungen im Ausmaß von (zumindest) 30 ECTS-Punkten haben zu umfassen:
- Lehrveranstaltungen zum italienischen Recht im Ausmaß von 24 ECTS-Punkten
- Weitere fachspezifische Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 6 ECTS-Punkten.
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Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
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+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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