Juristische Praktikumsplätze
A) Facheinschlägige Praxis bei Rechtsanwält*innen
Eine große Anzahl von Rechtsanwaltskanzleien mit Sitz in Klagenfurt und den Bezirkshauptstädten Kärntens hat sich bereit erklärt, Praktikumsplätze für Studierende mit einem Schwerpunkt im Bereich Rechtswissenschaften anzubieten.
Welche Kanzleien dies sind, erfahren Sie, wenn Sie dem Link Praktikumsplätze folgen.
Bitte kontaktieren Sie für einen Praktikumsplatz direkt eine oder mehrere der dort angeführten Kanzleien und vereinbaren Sie individuell ein Praktikum.
Wenn Sie sich Ihr Praktikum im Rahmen der W + R-Studien anrechnen lassen wollen, dann beachten Sie bitte die dafür in den Curricula angeführten Vorgaben hinsichtlich Dauer des Praktikums, Umfang der Wochenarbeitszeit und fachlicher Vorkenntnisse.
BA-Studium: Dauer des Praktikums 1 oder 2 Monate mit einer Wochenarbeitszeit von zumindest 25 Stunden/Woche
MA-Studium: Dauer des Praktikums 3 Monate mit einer Wochenarbeitszeit von zumindest 30 Stunden/Woche
B) Facheinschlägige Praxis als Rechtshörer*in (Gericht/Staatsanwaltschaft)
Studierende des BA-Studiums Wirtschaft und Recht (W12.4) können anstelle des Gebundenen Wahlfachbündels IV (§ 10 Pkt 15.3. iVm § 15 Cu-WuR) eine facheinschlägige Praxis absolvieren. Ihr Zweck ist es, die erworbenen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erproben und in der Praxis anzuwenden (§ 15 Abs 1 Cu-WuR). Das Institut für Rechtswissenschaften legt den Studierenden sehr ans Herz, solche praktischen Erfahrungen als Rechtshörer*in (§§ 27a-27d Rechtspraktikantengesetz) bei einem Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu sammeln.
Anmeldung und Zulassung der Rechtshörerschaft am Gericht oder an der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.
- Schritt 1: Überlegen Sie sich in welchem Rechtsbereich (Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht etc) Sie gerne die Rechtshörer*Innen-schaft ablegen möchten.
- Schritt 2a (Gericht): Nehmen Sie mit einer zuständigen Richter*in Kontakt Auf der jeweiligen Homepage des Gerichts finden Sie alle Richter*innen namentlich mit Zuständigkeitsbereich aufgelistet (PDF zum Downloaden)
- Schritt 2b (Staatsanwaltschaft): Nehmen Sie mit einer zuständigen Staatsanwält*in Kontakt Auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Klagenfurt finden Sie alle Staatsanwält*innen namentlich mit Zuständigkeitsbereich aufgelistet ( PDF zum Downloaden).
- Schritt 3: Bewerben Sie sich mit einem formlosen Schreiben beim Präsidium des Landesgerichts Klagenfurt (präsidium [at] justiz [dot] gv [dot] at). Bitte planen Sie einen gewissen Vorlauf ein. Ihre Bewerbung sollte möglichst 6 Monate vor dem gewünschten Dienstantritt bei der Dienststelle einlangen. Bitte machen Sie in Ihrer Bewerbung folgende Angaben:
- Name, Adresse, Telefonnummer
- Lebenslauf und kurzes Motivationsschreiben (max 1 A4-Seite)
- Inskriptionsbestätigung
- präferierter Zeitraum (hauptsächlich während der Haupt- oder Semesterferien)
- gewünschte Zeitspanne (beachten Sie, dass eine Rechtshörerschaft mindestens 2 Wochen und maximal 8 Wochen dauert! – § 27b Rechtspraktikantengesetz)
- gewünschte Dienststelle (Bezirksgericht, Landesgericht) und bevorzugtes Rechtsgebiet (Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht etc). Jede/r Rechtshörer*in wird einer/m bestimmten Richter*in zugeteilt. Führen Sie den/die gewünschte/n Richter*in namentlich in Ihrer Bewerbung an, mit der Sie bereits Kontakt aufgenommen haben (Schritt 2!).
Tätigkeit
Als Rechtshörer*in haben Sie die Chance, sich ein genaues Bild von den verschiedenen Berufen zu machen, die bei Gericht aktiv sind. Außerdem sehen Sie aus nächster Nähe, wie das Recht im echten Leben „funktioniert“. Sie nehmen an Verhandlungen und Tagsatzungen in den verschiedenen Verfahrensarten teil und lernen so den „Verfahrensgang“ bei Gericht kennen. Ihre Tätigkeit wird zwar leider nicht entlohnt (BMJ-Pr597.00/0002-Pr 6/2010). Seien Sie sich aber sicher, dass Sie von Ihren Erfahrungen und Einblicken in das Gerichtsleben enorm profitieren werden – unabhängig davon, welchen Beruf Sie später einmal ergreifen.
Anrechnung der Rechtshörerschaft als Praxis im Studium
Das Institut für Rechtswissenschaften rechnet die Rechtshörerschaft im BA-Studium Wirtschaft und Recht jedenfalls als facheinschlägige Praxis an. Beachten Sie hierbei die entsprechenden Informationen auf der Homepage des Instituts für Rechtswissenschaften.
Wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Auskünfte wünschen, schreiben Sie uns ein E-Mail an wirtschaftsprivatrecht [at] aau [dot] at. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
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+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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