Praxis im Masterstudium
Praktikumsplätze für Studierende mit Schwerpunkt Recht
Nähere Hinweise zur juristischen Praktikumsplätzen bei Rechtsanwält*innen, am Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt finden Sie hier: Juristische Praktikumsplätze – Universität Klagenfurt (aau.at)
Bitte beachten Sie die untenstehenden Vorgaben bzw. die Vorgehensweise zum Praktikum im Bachelorstudium Wirtschaft und Recht.
Praxis MA Wirtschaft und Recht (12W):
Der Studienplan für das Masterstudium Wirtschaft und Recht sieht in § 13 vor, dass im Laufe dieses Studiums eine in Bezug auf den gewählten Studienzweig facheinschlägige Praxis in einem in- bzw. ausländischen Betrieb, einer öffentlichen Verwaltung bzw. einer Nonprofit-Organisation zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu absolvieren ist.
Bei der Praxis handelt es sich vorzugsweise um ein Projekt. Das Praxisprojekt bzw. der Praxisplatz bedarf der Zustimmung durch eine betreuende Universitätslehrerin bzw. einen betreuenden Universitätslehrer.
Die Praxis ist zumindest für die Dauer von drei Monaten in der Regel innerhalb eines Semesters abzulegen. Es wird empfohlen, die Praxis im zweiten oder dritten Semester des Masterstudiums zu absolvieren.
- Anmeldeformular Praxis Master (UL 066 909)
Praxis MA Wirtschaft und Recht (22W):
§ 14 BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ABSOLVIERUNG EINER FACHEINSCHLÄGIGEN PRAXIS
(1) Im Laufe des Masterstudiums können Studierende eine in Bezug auf ein gewähltes Fach facheinschlägige Praxis (Gebundenes Wahlfach § 9 Abs. 2 Pkt. 19.1) in einem in- oder ausländischen Betrieb, in der öffentlichen Verwaltung oder in einer Nonprofit-Organisation oder einer Forschungseinrichtung (z.B. Universität) zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten absolvieren. Es wird empfohlen, die Praxis nicht im ersten und nicht im letzten gemeldeten Semester zu absolvieren.
(2) Bei der Praxis handelt es sich vorzugsweise um ein Projekt. Das Praxisprojekt bzw. der Praxisplatz bedarf der Zustimmung durch eine betreuende Universitätslehrerin bzw. einen betreuenden Universitätslehrer. Die Zustimmung ist vor Beginn der Praxistätigkeit einzuholen.
(3) (a) Die Praxis ist für die Dauer von zwei aufeinanderfolgenden Monaten innerhalb eines Semesters vorgesehen. Die Wochenarbeitszeit hat zumindest 30 Wochenstunden zu betragen. Über Ausnahmen in begründeten Fällen entscheidet die Studienprogrammleiterin/der Studienprogrammleiter. In Summe hat die Gesamtarbeitszeit mindestens 275 Arbeitsstunden zu betragen.
(b) Wird die Praxis an einer in- oder ausländischen Forschungseinrichtung (z.B. Universität) absolviert, kann von der in lit. a vorgesehenen Wochenarbeitszeit nach unten abgewichen werden. Auch in diesem Fall hat die Gesamtarbeitszeit mindestens 275 Arbeitsstunden zu betragen.
(c) Der Praxis sind 11 ECTS-AP zugeordnet.
(4) Berufstätige Studierende können die Praxis auch an ihrem Arbeitsplatz durchführen, soweit es sich um ein abgeschlossenes Projekt handelt und die oben genannten Bestimmungen des Curriculums eingehalten werden.
(5) Im Anschluss an die Praxis, spätestens jedoch im zweiten darauffolgenden Semester, ist ein Seminar im Ausmaß von 1 ECTS-AP zur Aufarbeitung der Praxis zu besuchen, in dem die gewonnenen Erfahrungen in einem schriftlichen Bericht aufgearbeitet und wissenschaftlich reflektiert werden.
- Anmeldeformular Praxis Master (UL 066 909)
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Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
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