Studium
Wissenschaftliche Arbeiten
Bachelor- und Seminararbeiten sind in einfacher Ausfertigung im Sekretariat abzugeben. Zusätzlich müssen Bachelorarbeiten im ZEUS hochgeladen bzw. Seminararbeiten per E-Mail als pdf- oder Word-Dokument übermittelt werden.
Prüfungen
Im laufenden Semester abgehaltene Prüfungen sind zum Teil zu Lehrveranstaltungen im vorangegangenen Semester angelegt.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen im Öffentlichen Recht
Prüfungstermine im Öffentlichen Recht
Im Laufe des Studienjahres werden folgende Prüfungstermine angeboten:
Prüfung: | Termin | Termin | Termin | Termin | Termin | Termin |
Fachprüfung Grundlagen des Öffentlichen Rechts und des Öffentlichen Wirtschaftsrechts |
Anfang WS | Mitte WS | Ende WS | Anfang SS | Mitte SS |
Ende SS |
LV‐Prüfung VO Öffentliches Recht (WS) |
Ende WS | Anfang SS | Mitte SS |
Ende SS |
||
LV‐Prüfung VO Öffentliches Wirtschaftsrecht (SS) |
Anfang WS | Mitte WS | Ende WS | Ende SS |
||
LV‐Prüfung VO Staatsorganisationsrecht (SS) |
Anfang WS | Mitte WS | Ende WS | Ende SS |
||
Fachprüfung Recht der öffentlichen Verwaltung I |
Anfang WS | Mitte WS | Ende WS | Anfang SS | Mitte SS |
Ende SS |
Die genauen Prüfungstermine werden online bekanntgegeben.
Beurteilung schriftlicher Prüfungen im Öffentlichen Recht
Vorlesungsprüfungen
Bei schriftlichen Vorlesungsprüfungen werden insgesamt 30 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgt grundsätzlich in Schritten zu 0,5 Punkten. Der Notenschlüssel stellt sich wie folgt dar:
Punkteanzahl: | Note: |
27 – 30 | 1 |
23,5 – 26,5 | 2 |
19,5 – 23 | 3 |
15,5 – 19 | 4 |
0 – 15 | 5 |
Diese Regelung gilt nicht für Vorlesungsprüfungen, die nach dem Antwort‐Wahl‐Verfahren (Multiple Choice, Single Choice, Richtig‐/Falsch‐Fragen) konzipiert sind.
Fachprüfungen
Bei schriftlichen Fachprüfungen, die zwei Vorlesungen abdecken, werden insgesamt 60 Punkte vergeben. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, wobei pro Teil 30 Punkte vergeben werden. Die Punktevergabe erfolgt grundsätzlich in Schritten zu 0,5 Punkten. Der Notenschlüssel stellt sich wie folgt dar:
Punkteanzahl: | Note: |
53,5 – 60 | 1 |
46 – 53 | 2 |
38,5 – 45,5 | 3 |
31 – 38 | 4 |
0 – 30,5 | 5 |
Um eine positive Beurteilung zu erlangen, müssen in jedem Teil mindestens 15,5 Punkte erreicht werden.
Beurteilung mündlicher Prüfungen
Prüfungsmodus bei der letzten kommissionellen Wiederholung einer Multiple-Choice-Prüfung
Studierende haben bei Prüfungen, die in Form eines Multiple-Choice-Verfahrens durchgeführt werden, bei der letzten kommissionellen Prüfungswiederholung [1] die Möglichkeit, anstelle der schriftlichen MultipleChoice-Prüfung eine mündliche Prüfung vor der Kommission abzulegen.
Der Wunsch nach Durchführung einer mündlichen Prüfung ist nachweislich bekannt zugeben (E-Mail an das Sekretariat).
[1] Grundsätzlich ist das der 4. Antritt. Lag der erste Antritt zur Prüfung allerdings vor dem 1. Oktober 2011, ist es der 5. Antritt.
Verwendung unerlaubter Hilfsmittel bei schriftlichen Prüfungen
Richtlinien des Instituts für Rechtswissenschaften (Gültig ab 15. November 2017)
- Im Arbeitsbereich dürfen sich nur Schreibutensilien, Taschenrechner, Gesetzesausgaben, Studienausweise und eine Trinkflasche befinden.
- Es sind nur Gesetzesausgaben eines Verlages erlaubt (keine RIS‐Ausdrucke!).
- Gesetzesausgaben dürfen lediglich Paragraphenverweise und Markierungen (Leuchtstift, Unterstreichungen) enthalten. Haftnotizen (Post‐its) mit Gesetzesbezeichnungen und Paragraphennummern sind ebenfalls erlaubt. Darüber hinausgehende Vermerke sind unzulässig.
- Das gemeinsame Verwenden von Gesetzesausgaben durch mehrere Studierende ist nicht erlaubt.
- Mobiltelefone, Tablets, Smart Watches und ähnliche Geräte gelten per se als unerlaubte Hilfsmittel.
- Das vorübergehende Verlassen des Hörsaals während der Prüfung ist grundsätzlich unzulässig.
- Die Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels führt zur negativen Beurteilung der Prüfung.
Informationen zu Prüfungen im Öffentlichen Recht
Festlegung der Prüfungsmethode
Bachelorstudium Wirtschaft und Recht (Curriculum 2018)
Die Fachprüfung „Öffentliches Recht und öffentliches Wirtschaftsrecht“ ist eine schriftliche Prüfung.
Masterstudium Wirtschaft und Recht (Curriculum 2012) – Studienzweig Public Management und Recht der öffentlichen Verwaltung
Die Fachprüfung „Recht der öffentlichen Verwaltung I“ ist eine mündliche Prüfung.
Masterstudium Wirtschaft und Recht (Curriculum 2022)
Die Vorlesungsprüfung „Staatsorganisationsrecht“ ist eine mündliche Prüfung
Fachprüfung Bachelorstudium Wirtschaft und Recht
Allgemeine Hinweise
- Diese Information gilt für Studierende des Bachelorstudiums Wirtschaft und Recht.
- Fachprüfungen sind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen in einem Fach dienen (§ 12 Abs 1 Satzung Teil B).
- Die Fachprüfung „Grundlagen des Öffentlichen Rechts und des Öffentlichen Wirtschaftsrechts“ bzw. „Öffentliches Recht und öffentliches Wirtschaftsrecht“ (Curriculum idF 2018) ist eine schriftliche Prüfung.
Stoffabgrenzung
- Die (öffentlich-rechtlichen) Lehrinhalte der Vorlesung „Grundbegriffe des öffentlichen und privaten Rechts“ werden vorausgesetzt.
- Prüfungsstoff sind darüber hinaus die Themengebiete der Vorlesungen „Öffentliches Recht“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“, d.h.
- Kompetenzverteilung im Bundesstaat
- Die Gesetzgebung
- Gesetzgebung des Bundes
- Gesetzgebung der Länder
- Die Grundrechte
- Allgemeine Fragen
- Ausgewählte Grundrechte
- Die Verwaltung
- Grundlagen
- Die Verwaltungsorganisation
- Hoheitliches Verwaltungshandeln und Rechtsschutz
- Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts
- Gewerberecht
- Bau- und Raumordnungsrecht
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Vergaberecht
- Datenschutzrecht
- Grundzüge des Regulierungsrechts
Hinweise zur Vorbereitung auf die Fachprüfung
- Der Besuch der einschlägigen Lehrveranstaltungen wird nachdrücklich empfohlen.
- Literaturhinweise: zur Vorbereitung der einzelnen Themengebiete der Fachprüfung wird auf die jeweils aktuellen Literaturempfehlungen zu den oben erwähnten Lehrveranstaltungen verwiesen.
- Lernen Sie mit dem Gesetz!
Fachprüfung "Recht der öffentlichen Verwaltung I"
Masterstudium Wirtschaft und Recht – Studienzweig „Public Management und Recht der öffentlichen Verwaltung“
Gültig für Prüfungsantritte ab dem 15. März 2016
Allgemeine Hinweise
- Gemäß § 15 Abs 3 lit d Curriculum Masterstudium Wirtschaft und Recht ist im Studienzweig Public Management und Recht der öffentlichen Verwaltung über das Fach „Recht der öffentlichen Verwaltung I“ eine Fachprüfung abzuhalten.
- Fachprüfungen sind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen in einem Fach dienen (Teil B § 12 Abs 1 Satzung).
Stoffabgrenzung
Prüfungsstoff sind die Themengebiete der Vorlesungen „Staatsorganisationsrecht“ und „Recht der öffentlichen Unternehmen“, d.h.
Staatsorganisationsrecht
- Grundbegriffe des Organisationsrechts
- Die Bundesverwaltung
- Die Landesverwaltung
- Die territoriale Selbstverwaltung der Gemeinde
- Die nicht-territoriale Selbstverwaltung
- Die europäische Verwaltung
- Die ordentliche Gerichtsbarkeit
- Die Organe der Kontrolle
- Der Rechnungshof
- Die Volksanwaltschaft
- Die Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts
Recht der öffentlichen Unternehmen
- Geschichte der öffentlichen Unternehmen
- Begriffsbestimmungen
- Ausgliederung
- Public Private Partnership (PPP)
- Kompetenzen
- Unionsrechtliche Vorgaben
- Einteilung öffentlicher Unternehmen
- Öffentliche Unternehmen und Vergaberecht
- Öffentliche Unternehmen auf Bundesebene
- Öffentliche Unternehmen auf Landesebene
Hinweise zur Vorbereitung auf die Fachprüfung
- Der Besuch der einschlägigen Lehrveranstaltungen wird nachdrücklich empfohlen.
- Literaturhinweise: zur Vorbereitung der einzelnen Themengebiete der Fachprüfung wird auf die jeweils aktuellen Literaturempfehlungen zu den oben erwähnten Lehrveranstaltungen verwiesen.
- Lernen Sie mit dem Gesetz!
MA ABW: Fachprüfung "Umwelt- und Energierecht" (Studienzweig Energie- und Umweltmanagement)
Umweltrecht:
Schnedl, Umweltrecht, facultas 2020
- Allgemeiner Teil, Seiten 31 bis 177
- UVP und Standort-Entwicklungsgesetz: Seiten 185 bis 212
Energierecht:
Unterlagen von Dr. Blaha zum Energierecht vom SoSe 2022
Pirstner-Ebner, Energierecht: Kapitel 1 – 4 (Einleitung, Begriffsbestimmungen, Unionsenergierecht, Nationales Energierecht)
Dr. Doris Hattenberger, 15. November 2022
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