Studium
Wissenschaftliche Arbeiten
- Leitfaden für das Verfassen von Seminar- und Bachelorarbeiten (Finanzrecht) ab März 2024 (PDF)
- Richtlinien zur Vergabe und zum Abfassen von Masterarbeiten (Diplomarbeiten) aus dem Fach Steuerrecht (PDF)
- Anleitung zum Abfassen wissenschaftlicher Arbeiten – Gliederung und Zitierregeln (PDF)
- Eidesstattliche Erklärung (DOC)
- Musterdeckblatt Masterarbeit (PDF)
Wichtiger Hinweis
Die Lehrveranstaltung 618.424 Besteuerung von Finanzinstrumenten wird im Wintersenester 2022/23 zum letzten Mal angeboten!
Studierende im alten Studienplan Master Wirtschaft und Recht (12W) können als Ersatz die Lehrveranstaltung 618.432 International Tax Law and Tax Policy besuchen.
Prüfungen
Im laufenden Semester abgehaltene Prüfungen sind zum Teil zu Lehrveranstaltungen im vorangegangenen Semester angelegt.
Verwendung unerlaubter Hilfsmittel bei schriftlichen Prüfungen
Richtlinien des Instituts für Rechtswissenschaften (Gültig ab 15. November 2017)
- Im Arbeitsbereich dürfen sich nur Schreibutensilien, Taschenrechner, Gesetzesausgaben, Studienausweise und eine Trinkflasche befinden.
- Es sind nur Gesetzesausgaben eines Verlages erlaubt (keine RIS‐Ausdrucke!).
- Gesetzesausgaben dürfen lediglich Paragraphenverweise und Markierungen (Leuchtstift, Unterstreichungen) enthalten. Haftnotizen (Post‐its) mit Gesetzesbezeichnungen und Paragraphennummern sind ebenfalls erlaubt. Darüber hinausgehende Vermerke sind unzulässig.
- Das gemeinsame Verwenden von Gesetzesausgaben durch mehrere Studierende ist nicht erlaubt.
- Mobiltelefone, Tablets, Smart Watches und ähnliche Geräte gelten per se als unerlaubte Hilfsmittel.
- Das vorübergehende Verlassen des Hörsaals während der Prüfung ist grundsätzlich unzulässig.
- Die Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels führt zur negativen Beurteilung der Prüfung.
Beurteilungskriterien für mündliche Prüfungen
Fachprüfung
Die Fachprüfung „Steuerrecht“ (18 W) umfasst zu annähernd gleichen Teilen den Stoff der Vorlesungen Steuerrecht I (618.360, WS) und Steuerrecht II (618.361, SS).
Voraussetzung für die Anmeldung zur Fachprüfung ist der positive Abschluss des Kurses aus Steuerrecht (618.362 oder 618.364; wird jeweils im WS und SS angeboten).
Bei der Fachprüfung handelt es sich um eine schriftliche Prüfung im zeitlichen Umfang von 135 Minuten.
Prüfungstermine Wintersemester 2024/25
23.10.2024, 13:30 – 15:45 Uhr, HS 4
13.12.2024, 09:00 – 11:15 Uhr, HS 4
07.02.2025, 13:00 – 15:15 Uhr, HS 4
Prüfungstermine Sommersemester 2024
21.3.2024, 10:00 – 12:15 Uhr, HS 8
7.5.2024, 12:oo – 14:15 Uhr, HS 10
27.6.2024, 14:00 – 16:15 Uhr, HS 5
Beispielklausuren
Gebundenes Wahlfachbündel II (BA Betriebswirtschaft, ab 1.10.2018)
Im Rahmen des gebundenen Wahlfachs II sind die Vorlesungen Steuerrecht I (618.360, WS) und Steuerrecht II (618.361, SS) sowie der Falllösungskurs Steuerrecht (618.362 oder 618.364, wird jeweils im WS und SS angeboten) zu besuchen.
Über jede der beiden Vorlesungen ist eine schriftliche Prüfung im Umfang von 90 Minuten (40 Punkte) abzulegen. Alternativ kann an einer schriftlichen Prüfung, die den Stoff beider Vorlesungen umfasst, teilgenommen werden (Dauer 135 Minuten, 60 Punkte, die Prüfung entspricht der Fachprüfung im BA-Studium Wirtschaft und Recht). Die Note aus dieser Gesamtprüfung wird gleichermaßen den Vorlesungsprüfungen für Steuerrecht I und II zugewiesen.
Die Prüfungen finden zeitgleich mit der Fachprüfung aus Finanzrecht (BA Wirtschaft und Recht) statt (Termine siehe oben). Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat (Viktoria [dot] Schwab [at] aau [dot] at). Teilen Sie im Zuge der Anmeldung mit, ob eine Gesamtprüfung oder eine der beiden Vorlesungsprüfungen ablegt werden soll.
Gebundenes Wahlfach II (BA Angewandte Betriebswirtschaft, vor 1.10.2018)
Im Rahmen des gebundenen Wahlfachs II ist die Vorlesung Steuerrecht II (618.361, SS) sowie der Kurs aus Steuerrecht (618.362 oder 618.364, wird jeweils im WS und SS angeboten) zu besuchen.
Über den Stoff der Vorlesung Steuerrecht II wird eine mündliche Prüfung abgenommen.
Prüfungen werden jederzeit (nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem LV-Leiter) abgehalten.
Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat (Viktoria [dot] Schwab [at] aau [dot] at)
Prüfungstermine Vorlesung Steuerrecht II
Freies Wahlfach (Gilt NICHT für das Bachelorstudium Wirtschaft und Recht)
Im Rahmen der freien Wahlfächer besteht die Möglichkeit, die Vorlesung Steuerrecht I oder Steuerrecht II zu absolvieren.
Diese finden zeitgleich mit der Fachprüfung aus Steuerrecht statt und dauern 90 Minuten.
Anmeldungen bis längstens eine Woche vor dem jeweiligen Termin werden ausschließlich über das Sekretariat (Viktoria [dot] Schwab [at] aau [dot] at) entgegengenommen.
Quicklinks
Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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