Doktoratsstudium Rechtswissenschaften
Doktoratsstudien sind die ordentlichen Studien, die der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage von Diplom- und Masterstudien dienen (§ 51 Abs 2 Z 12 UG).
Im Sinne dieser gesetzlichen Vorschrift, freuen wir uns auf das Interesse von Personen an einem Doktoratsstudium, die bereits im Diplom- oder Masterstudium oder ihrer bisherigen beruflichen Praxis ihre Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit auf herausragende Weise unter Beweis gestellt haben.
Zur Abrundung der rechtswissenschaftlichen Ausbildung sieht das Curriculum für das Doktoratsstudium vor, dass Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu 32 ECTS-Anrechnungspunkten (16 Semesterstunden) zu absolvieren sind. Leistungen wie Präsentationen bei internationalen Konferenzen und Workshops, eigene Lehre und Publikationstätigkeiten sowie Leistungen, die an anderen Universitäten erbracht wurden, können dabei berücksichtigt werden, sofern ein Bezug zur Dissertation besteht.
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen zum rechtswissenschaftlichen Studium entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt „Zulassungsrichtlinie“.
Gem § 19 Abs 2a Satzung Teil B Studienrechtlicher Teil muss zum Zeitpunkt der Zulassung zum Doktoratsstudium bereits eine vorläufige Betreuungszusage zumindest einer Betreuerin/eines Betreuers für die Dissertation vorliegen. Diesbezüglich setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Fachvertreter am Institut in Verbindung.
Informationen zum Ablauf des Studiums erhalten Sie unter dem entsprechenden Menüpunkt.
Präsentationstermine finden Sie unter Öffentliche Präsentation.
Zulassungsrichtlinie
Richtlinie
Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums, eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienganges, oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Liegt dem Antrag weder ein rechtswissenschaftliches Diplomstudium an einer inländischen Universität noch das Masterstudium „Wirtschaftsrecht“ an der Wirtschaftsuniversität Wien zu Grunde, so kommt eine Zulassung grundsätzlich nur in Betracht, wenn im Rahmen des Studiums Rechtsfächer im Ausmaß von zumindest 150 ECTS absolviert wurden und die Diplom- oder Masterarbeit in einem Rechtsfach verfasst wurde.
Gemeinsam mit dem Zulassungsantrag sind folgende Dokumente beizubringen:
– Abschlussurkunde des absolvierten Studiums
– Sammelzeugnis sämtlicher im Studium absolvierter Prüfungen
– Curriculum des absolvierten Studiums sowie ein Nachweis, dass das Studium auf Basis dieses Curriculums absolviert wurde
Liegt dem Antrag weder ein rechtswissenschaftliches Diplomstudium an einer inländischen Universität noch das Masterstudium „Wirtschaftsrecht“ an der Wirtschaftsuniversität Wien zu Grunde, so sind zusätzlich folgende Dokumente beizubringen:
– Kurze Zusammenfassung der Master- oder Diplomarbeit
– Gutachten zur Master- oder Diplomarbeit
Doktoratsprogramm Steuerwissenschaften und Rechnungslegung mit dem Fokus „Nationale und internationale Unternehmensbesteuerung und nationale und internationale Rechnungslegung“
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