Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2025/2026 läuft bis zum 31. Mai 2025.
Das Klagenfurt-Stipendium fördert mit 300,- Euro monatlich herausragende Masterstudierende, deren Werdegang Spitzenleistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die Landeshauptstadt Klagenfurt finanziert mit 150,- Euro monatlich die erste Hälfte des Stipendiums. Die zweite Hälfte kommt von Top-Unternehmen aus Kärnten, mit denen die Stipendiat:innen im Rahmen des zweijährigen Stipendienprogramms in Austausch kommen. Als Stipendiat:in bekommen Sie daher nicht nur eine monetäre Förderung, sondern können schon während des Studiums ein breites, berufliches Netzwerk mit Ihrem und allen anderen Förderern aufbauen.
Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2025/2026 läuft bis zum 31. Mai 2025.
Wer kann sich für das Klagenfurt-Stipendium bewerben?
Um die Zuerkennung eines Stipendiums können sich angehende Studierende eines an der AAU angebotenen Masterstudiums bewerben:
Die Durchführung des Auswahlverfahrens liegt in der Verantwortung der AAU.
Wie hoch ist die Förderung?
Finanziell: 300 EUR monatlich über die Dauer eines Masterstudiums (Regelstudienzeit, 2 Jahre).
Ideell und individuell: Intensive Zusammenarbeit in Form von Projekt- Forschungsarbeit, Praktikum, Mentoring etc.
Wie lange wird das Klagenfurt-Stipendium ausgezahlt?
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300,- Euro und wird maximal für die Regelstudienzeit des Masterstudiums (vier Semester) gewährt. Die Auszahlung des Stipendiums beginnt mit dem ersten Monat des ersten Semesters der Zulassung und erfolgt auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und eines allfälligen Studienaufenthaltes im Ausland. Eine Verlängerung der Auszahlung des Stipendiums über die bewilligten vier Semester hinaus ist nicht möglich. Härtefälle, wie z.B. Krankheit, Schwangerschaft, Pflege, werden im Einzelfall geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt.
Wer entscheidet über die Vergabe?
Über die Zuerkennung der Stipendien entscheidet ein Gremium unter der Leitung der Vizerektorin für Lehre der Universität Klagenfurt.
Ich habe bis zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses meinen Bachelor noch nicht vollständig beendet bzw. mein Zeugnis noch nicht erhalten.
Das ist kein Problem. Laut Richtlinie zum „Klagenfurt-Stipendium“ Punkt 5.2 kann man das Bachelorzeugnis bis zum 31. Oktober des ersten Semesters nachreichen.
Ich arbeite bereits in einem Unternehmen. Kann ich trotzdem ein Stipendium erhalten?
Ja, das stellt kein Hindernis dar.
Ich habe in meinem Bachelorstudium bereits Kurse aus dem Master besucht und komme nicht mehr auf 60 ECTS pro Studienjahr. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, diese Situation ist uns bekannt und stellt kein Hindernis dar. Wir können das in dem Studienerfolgsnachweis nachvollziehen. Sie müssen kein neues Studium oder weitere Kurse extra besuchen.
Wie erfahren Sie, dass Sie Klagenfurt-Stipendiat:in geworden sind?
Die ausgewählten Klagenfurt-Stipendiat:innen erhalten zunächst einen schriftlichen Bewilligungsbescheid mit weiteren Details zur Förderung, Auszahlung und wichtigen rechtlichen Informationen. Des Weiteren erhalten sie ihre Stipendien-Urkunde im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung persönlich überreicht.
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Die Stipendien werden nach bisherigen Leistungen vergeben:
Besonders berücksichtigt werden dabei auch:
Sind weitere Förderungen neben dem Klagenfurt-Stipendium möglich?
Ja, das Klagenfurt-Stipendium wird zusätzlich zu anderen Leistungen (z.B. Studienbeihilfe, Selbsterhalter:innen-Stipendium etc.) ausbezahlt.
Welche Mitwirkungspflichten haben Sie?
Die Stipendiat:innen haben jeweils zum Ende eines Studienjahres die Absolvierung von Studienleistungen im Umfang von 60 ECTS-Anrechnungspunkten im vorhergehenden Studienjahr nachzuweisen, Überhänge sind möglich. Als Studienjahr gilt der Zeitraum 1. Oktober bis 15. Dezember des darauffolgenden Jahres. Der Notendurchschnitt aller absolvierten Prüfungen im Studienjahr darf nicht schlechter als 2,0 sein.
Der Notendurchschnitt wird ermittelt, indem die Note jeder einzelnen für die Berechnung maßgeblichen Studienleistung mit den ECTS-Anrechnungspunkten multipliziert wird, die so ermittelten Werte addiert werden und das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte dividiert wird.
Was passiert, wenn ich die 60 ECTS oder den Notendurchschnitt von 2,0 nicht erreiche?
Die Mitwirkungspflichten werden einmal jährlich abgefragt. Hierbei bewerten wir auch Ihre persönliche Situation, wenn Sie 60 ECTS oder den Notendurchschnitt nicht erreichen konnten.
Wie viele Klagenfurt-Stipendien werden vergeben?
Der Stipendienfonds wird durch die Übernahme einer Patenschaft oder durch freie Spenden finanziert. Die Anzahl der zuerkannten Stipendien richtet sich nach den durch Patenschaften aufgebrachten Mitteln des Stipendienfonds, gedeckelt durch die jährliche Fördersumme der Landeshauptstadt Klagenfurt.
Wo finde ich die Datenschutzerklärung?
Erste Auswahlrunde
Die Auswahl der Stipendiat:innen erfolgt durch ein mehrstufiges Verfahren. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird aufgrund der fristgerecht eingegangenen Online-Bewerbungen eine Vorauswahl durchgeführt. Dabei werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt:
Die Dokumente sind in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen und per E-Mail an fundraising [at] aau [dot] at zu übermitteln.
Zweite Auswahlrunde
Nach Prüfung der Auswahlkriterien werden die Bewerber:innen zu einem Interview eingeladen.
Hier finden Sie die gültige Datenschutzerklärung des Klagenfurt-Stipendiums.
Hier können Sie die Richtlinie zum Stipendienfonds der Universität Klagenfurt _ März 2019 einsehen und herunterladen.
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