Die Verordnung soll die Zahl der AnfängerInnen im Bachelorstudium der Psychologie auf jährlich 115 begrenzen und wird vorbehaltlich der Stellungnahme des Senats und der Genehmigung durch den Universitätsrat zum Wintersemester 2010/11 in Kraft treten.
Die Verordnung sieht ein Auswahlverfahren nach Semesterbeginn vor, das per Wintersemester 2010/11 einmal im Jahr (jeweils zum Wintersemester) durchgeführt wird. Anmeldungen für das Bachelorstudium der Psychologie sind nun also wieder möglich.
Neue Rechtsauffassungen haben zur Erarbeitung dieser von der Universitätsleitung stets favorisierten Lösung beigetragen; die ursprünglich geplante Aussetzung des Bachelorstudiums der Psychologie wird damit nicht weiterverfolgt.
Ab dem Studienjahr 2011/12 soll auch die Zahl der AnfängerInnen im Masterstudium – ebenfalls per Verordnung – auf jährlich 90 begrenzt werden. Im Gegensatz zum Bachelorstudium, bei dem es jeweils nur zum Wintersemester ein Auswahlverfahren geben soll, wird es im Masterstudium sowohl im Winter- als auch im Sommersemester Aufnahmen geben. Die AnfängerInnen-Zahlen sollen hierbei auf 60 im Winter- und 30 im Sommersemester begrenzt werden.
Das Institut für Psychologie sieht in der neuen Verordnung ein positives Signal, da mit den angestrebten Zahlen und den vorhandenen Kapazitäten eher die von den Studierenden erwartete und von der Alpen-Adria-Universität angestrebte Betreuungsqualität erreicht werden kann.
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