Praxissemester
Richtlinien für die Absolvierung der Praxis im Fachbereich Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
Voraussetzung
Die „Bestimmungen über die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis“ müssen lt. jeweiligem Curriculum erfüllt sein.
Wichtig: Die Zustimmung (Praxisprojekt/Praxisplatz) ist vor Beginn der Praxistätigkeit einzuholen. (Antragsformular siehe „Downloads“)
Praktikumsgeber
Die Praktikumsgeber können von den Studierenden selbst gewählt werden. Wie zum Beispiel:
- Nonprofit-Organisationen (z. B. soziale Dienstleistungseinrichtungen, Hilfsorganisationen)
- öffentliche Verwaltungen auf nationaler und internationaler Ebene (z. B. im Bereich Stadtmarketing, Personalentwicklung, Controlling)
- öffentliche Unternehmen (z. B. Krankenanstalten, Energieversorgungsunternehmen, Landesbanken)
- öffentliche Vereinigungen/Parafisci (z.B. Sozialversicherungsträger, Kammern)
Praktikumsprojekt
Neben der operativen Tätigkeit im Bereich der öffentlichen Betriebswirtschaftslehre muss ein spezifisches Projekt bearbeitet werden.
Der konkrete Inhalt ist – nach Rücksprache mit dem Institut – mit dem Praktikumsgeber zu vereinbaren, wobei auf die betriebsspezifischen Strukturen und Erfordernisse abzustellen ist.
Zeitablauf
Die Absolvierung der Praxis muss innerhalb eines Semesters erfolgen. Empfohlen wird die Absolvierung der Praxis im zweiten Semester des Masterstudiums – jedenfalls nach dem Erwerb von Vorkenntnissen im Fachbereich PUMA. Die Dauer der Praxis und die Wochenarbeitszeit sind im jeweiligen Curriculum geregelt.
Das Praktikum ist spätestens 14 Tage vor Semesterbeginn zu beantragen (Antragsformular siehe „Downloads“). Der vollständig ausgefüllte Antrag ist vom Studierenden zu unterzeichnen und an das Sekretariat des Instituts puma [dot] office [at] aau [dot] at zu senden.
Wichtig: Damit die vorgesehenen ECTS-Punkte des Praktikums ausgewiesen werden können, ist die Anmeldung im ZEUS zur Lehrveranstaltung „Praxis aus Öffentlicher Betriebswirtschaftslehre“ erforderlich.
Beendigung des Praktikums
Nach Ablauf des Praktikums ist ein Praxissemesterbericht zu erstellen. Der Bericht über die Praxissemestertätigkeit sollte folgende Inhalte haben:
- Beschreibung des Praktikumsgebers
- Projektinhalt und Aufgabengebiete, die im Rahmen des Praxissemesters bearbeitet wurden
- Fachliche Erfahrungen aus dem Praxissemester
- Persönliche Erfahrungen aus dem Praxissemester
Der Umfang sollte in etwa 10 bis 15 Seiten betragen. Es handelt sich nicht um eine wissenschaftliche Arbeit, sondern um einen Erfahrungsbericht. Dennoch müssen gewisse formale Standards (Deckblatt, Kapitelunterteilung, Formatierung) eingehalten werden.
Der Praxissemesterbericht und eine vom Praktikumsgeber unterfertigte Praktikumsbestätigung (Formular siehe „Downloads“) sind unaufgefordert nach Beendigung des Praktikums – spätestens jedoch bis zwei Wochen vor Beginn des darauffolgenden Semesters – abzugeben.
Bitte senden Sie die Praxisunterlagen (Bericht, Bestätigung) in pdf.Format per Email an den/die Lehrveranstaltungsleiter/in und CC an Karin Falkenburg puma [dot] office [at] aau [dot] at).
Seminar zur Aufarbeitung der Praxis
Im Anschluss an das Praxissemester ist die Lehrveranstaltung „Aufarbeitung der Praxis aus Öffentlicher Betriebswirtschaftslehre“ zu besuchen. In diesem Seminar sind das Projekt und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu präsentieren.
Wichtig: Die Aufnahme in das Seminar ist nur möglich, wenn sowohl der Praxissemesterbericht als auch die Praktikumsbestätigung fristgerecht abgegeben wurden.
Quicklinks
Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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