Masterarbeiten und Masterabschluss
Hinweise zum Studienabschluss: Masterarbeit, Einreichen des Prüfungsbuches und Masterprüfung
DIE MASTERARBEIT
Neben den absolvierten Lehrveranstaltungen ist die Masterarbeit nötig, um dein Studium abzuschließen. Mit der Masterarbeit erbringst du den Nachweis, dass du wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch korrekt bearbeiten kannst. Das Thema kannst du in Absprache mit deiner Betreuung selbst wählen. Du bist hier nicht an ein Seminar gebunden. Achte aber darauf, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich ist und dass das Thema einem der Pflichtfächer zuordenbar ist, also „Medien“, „Kommunikation“ oder „Kultur“ (studierst du den Master in der Version 09W, wählst du aus den Fächern „Cultural Studies und Medien“, „Digitale Medien und Technikkultur“ oder „Organisationskommunikation und -kultur“). Begleitend zum Verfassen der Masterarbeit ist in jedem Fall die Lehrveranstaltung „Privatissimum“ zu absolvieren.
FAQ / HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wie komme ich zu einer Betreuung für meine Masterarbeit?
Überlege dir ein Thema, zu dem du gerne forschen würdest, und schau dich am Institut um, wer zu diesem Gebiet arbeitet. Eine Liste an möglichen Betreuer:innen für deine Masterarbeit findest du in dieser Tabelle. Kontaktiere die Person am besten per E-Mail oder gehe in die Sprechstunde. Am besten hast du dafür schon Vorstellungen zu deinem Thema (z. B. eine Fragestellung, Ideen zu theoretischen Ansätzen und dem Forschungsdesign) und übermittelst diese bereits im Zuge der ersten Kontaktaufnahme an die betreuende Person. Das Thema ist dann in Absprache mit der Betreuung festzulegen.
Welche formalen Schritte sind nötig, um die Masterarbeit schreiben zu können?
Sobald ihr euch über die Betreuung geeinigt habt, muss die betreuende Person samt Thema von der Studienrektorin bzw. dem Studienrektor genehmigt werden. Dazu musst du ein Ansuchen um Betreuung der Masterarbeit stellen. Du findest dieses in deinem Campus-Portal unter „Meine Anträge“. Bis zur Einreichung der Masterarbeit ist übrigens ein Wechsel der Betreuerin oder des Betreuers zulässig. In diesem Fall musst du im Campus-Portal unter „Meine Anträge“ ein Ansuchen um Stornierung einer wissenschaftlichen Arbeit stellen und das Ansuchen auf Betreuung neu stellen.
Auch eine Betreuung durch zwei betreuungsbefugte Personen ist in begründeten Einzelfällen zulässig. Informationen dazu erhältst du auf der AAU-Website.
Sobald dein Ansuchen genehmigt ist, wird im Campus-Portal der Status „Genehmigt“ angezeigt. Du hast ab diesem Zeitpunkt auch den Diplomand:innenstatus in der Bibliothek mit besonderen Rechten.
Welches Privatissimum ist das richtige für mich?
Jedes Semester wird pro Arbeitsbereich ein Privatissimum bzw. eine Forschungswerkstatt angeboten. Achte darauf, die Lehrveranstaltung zu besuchen, die zum Arbeitsbereich der Person passt, die deine Betreuung übernimmt (die Arbeitsbereiche findest du auf der MK-Website). Bei Unklarheiten frage am besten bei deiner Betreuung nach.
Wer kommt für die Betreuung meiner Masterarbeit in Frage?
Mögliche Betreuer:innen für deine Masterarbeit mit den jeweils möglichen Themengebieten sind (alphabetisch geordnet):
Diehl, Sandra |
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Eberwein, Tobias |
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Karmasin, Matthias |
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Koinig, Isabell |
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Krainer, Larissa |
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Nieland, Jörg-Uwe |
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Oggolder, Christian |
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Roth-Ebner, Caroline |
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Scheu, Andreas |
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Seeger, Christina |
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Stubenvoll, Marlis |
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Voci, Denise |
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Weberhofer, Caroline |
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Wieser, Matthias |
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Winter, Rainer |
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Welche formalen Richtlinien gibt es für die Masterarbeit?
Laut Curriculum gelten folgende Richtlinien:
- Die Masterarbeit muss einen Umfang zwischen 200.000–250.000 Zeichen (mit Leerzeichen) im Haupttext aufweisen.
- Sie kann mit Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst werden.
- Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.
Darüber hinaus gelten die formalen Kriterien laut Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten am MK-Institut sowie ggf. individuelle Vorgaben der betreuenden Person.
Wie lange habe ich Zeit für die Masterarbeit?
Die Genehmigung einer Betreuung bzw. eines Themas wird entsprechend einer Richtlinie des Studienrektorats auf zwei Jahre befristet. Eine Verlängerung der Frist um ein weiteres Jahr kann durch die:den Betreuer:in erfolgen. Setze dich im gegebenen Fall rechtzeitig noch vor Ablauf der Frist mit deiner Betreuung in Verbindung.
Wie ist die Masterarbeit einzureichen?
Zuerst lässt du im Campus-Portal unter „Meine wissenschaftlichen Arbeiten/Verwaltung“ das Titelblatt generieren. Lade dort auch die Datei „Eidesstattliche Erklärung“ (bzw. „Affidavit“, falls deine Arbeit auf Englisch geschrieben ist) herunter und adaptiere diese Vorlage gemäß der Anleitung. Baue diese zwei Seiten vor dem Upload in deine Masterarbeit ein. Reiche die fertige Masterarbeit in deinem Campus-Portal unter „Meine wissenschaftlichen Arbeiten“ in elektronischer Form als PDF-Dokument ein. Auf Verlangen musst du der Betreuerin oder dem Betreuer zusätzlich ein gebundenes Exemplar vorlegen. Frag bitte vorab bei der betreuenden Person nach deren Wünschen. Wichtig! Frage immer zuerst deine Betreuung, ob du die Arbeit hochladen kannst. Vielleicht hat sie/er noch wichtige Hinweise für dich.
Wie lange dauert es, bis ich die Note auf die Masterarbeit bekomme?
Die Betreuerin oder der Betreuer hat die Masterarbeit innerhalb von zwei Monaten ab der Einreichung zu beurteilen. Du siehst dann die Beurteilung im Campus-Portal.
Was ist mit der phasenweisen Beurteilung der Masterarbeit gemeint? Ist das für mich relevant?
Auch wenn du mit der Masterarbeit noch nicht fertig bist, kannst du die Anerkennung von Teilleistungen deiner Masterarbeit beantragen. Dadurch kannst du deine ECTS-Anzahl in diesem Semester steigern (8 ECTS sind pro Teilleistung möglich). Du hilfst damit der Universität, ihre an prüfungsaktive Studierende gebundenen Finanzierungsziele zu erreichen. Eventuell benötigst du aber auch ECTS-AP für ein Stipendium.
Die erste Teilleistung der Masterarbeit umfasst die inhaltliche und methodische Konzeptualisierung der Arbeit und ist durch ein Exposé (inklusive Forschungsthema und Fragestellung, Begründung für das persönliche Interesse und die wissenschaftliche Relevanz, theoretischer Verortung und methodischer Herangehensweise, Gliederung, Literaturverzeichnis und Zeitplan) zu erbringen.
Die zweite Teilleistung der Masterarbeit umfasst die inhaltliche und/oder methodologische Ausarbeitung erster Abschnitte und ist durch die Vorlage eines ersten abgeschlossenen Teiles bzw. Kapitels zu erbringen.
Die erste und zweite Teilleistung umfassen jeweils 8 ECTS-Anrechnungspunkte, wobei die positive Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ und die negative Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“ lauten. Die letzte Teilleistung (= eingereichte Masterarbeit) umfasst die auf die im Curriculum vorgesehene Gesamtsumme noch fehlenden ECTS-Anrechnungspunkte.
Die Antragstellung auf Beurteilung von Teilleistungen erfolgt über das Campus-System unter Meine Anträge > Neuen Antrag stellen > Anträge zu wissenschaftlichen Arbeiten > Antrag auf Beurteilung der 1. Teilleistung einer Master-/Diplomarbeit. Sobald dieser genehmigt wurde, wird auch der Antrag auf Beurteilung der 2. Teilleistung einer Master-/Diplomarbeit freigeschalten.
EINREICHEN DES PRÜFUNGSBUCHES
Sobald du alle Lehrveranstaltungen deines Masterstudiums absolviert und diese im elektronischen Prüfungsbuch richtig zugeordnet hast, weist dieses einen Erfüllungsgrad von 100 Prozent auf. Reiche nun dein Prüfungsbuch zur Genehmigung ein („Prüfungsbuch einreichen“). Die Genehmigung (Status „genehmigt“) deines Prüfungsbuches ist im Campusportal unter „Meine Prüfungsbücher“ ersichtlich.
Achtung! Falls dir bei der Zulassung zum Masterstudium Auflagen in Form von nachzuholenden Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium erteilt wurden, musst du diese separat einreichen. Erledige dies am besten sofort, nachdem du alle Lehrveranstaltungen absolviert hast. Fülle das Formular „Nachweis über die absolvierten Auflagen“ aus und reiche es per E-Mail an die Studienabteilung (studienabteilung [at] aat [dot] at) ein.
DIE MASTERPRÜFUNG
Die finale Prüfungsleistung in deinem Masterstudium ist die mündliche Masterprüfung. Du legst sie vor einer aus drei Personen bestehenden Prüfungskommission ab (zwei Prüfer:innen, ein Prüfungsvorsitz). Die Masterprüfung dauert eine Stunde und gliedert sich in:
- eine Prüfung über jenes Fach, dem das Thema der Masterarbeit zugeordnet ist;
- eine Prüfung über ein weiteres Fach, das nicht mit dem Fach der Masterarbeit identisch sein darf, aus den Pflichtfächern oder Gebundenen Wahlfächern.
FAQ / HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wie komme ich zu einer Zweitprüferin/einem Zweitprüfer und zu Prüfungsstoff?
Am besten kümmerst du dich schon um eine:n Zweitprüfer:in, bevor du deine fertige Masterarbeit einreichst bzw. gleich danach. So stellst du sicher, dass du noch genug Zeit zum Lernen hast. Als Zweitprüfer:in suchst du am besten eine Person, die einem anderen Arbeitsbereich zugehörig ist als die betreuende Person (siehe unsere Arbeitsbereiche am Institut). Nimm mit ihr Kontakt auf (E-Mail oder Sprechstunde) und frage sie, ob sie deine Zweitprüfung übernehmen würde. Vereinbare mit ihr ein Prüfungsgebiet, das einem der Pflichtfächer oder Gebundenen Wahlfächer deines Studiums entspricht (aber nicht identisch mit dem Fach deiner Masterarbeit ist), und den Prüfungsstoff.
Denke daran, auch mit deiner betreuenden Person („Erstprüfer:in“) rechtzeitig ein Stoffgebiet zu vereinbaren.
Wie/wann melde ich mich zur Masterprüfung an?
Sobald die betreuende Person deine Masterarbeit beurteilt hat (ersichtlich im Campus-Portal) und dein Prüfungsbuch genehmigt ist, kannst du dich zur Masterprüfung anmelden (Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung im Campus-Portal).
Es ist unbedingt nötig, dass du bereits vor der Anmeldung mit deiner Betreuung („Erstprüfer:in“) sowie mit der zweiten prüfenden Person („Zweitprüfer:in“) einen Prüfungstermin vereinbart hast. Am besten sucht ihr euch einen Termin innerhalb der empfohlenen Prüfungszeiträume. Die Termine erfährst du im Campus-Portal unter „Studienabschließende Prüfungen“. Dort findest du auch die Anmeldefristen, die unbedingt einzuhalten sind. Deiner Masterprüfung wird dann von unserem Sekretariat ein Vorsitz und ein Raum zugeteilt. Sollte der Prüfungstermin außerhalb der offiziellen Prüfungswochen liegen, handelt es sich um einen außerordentlichen Prüfungstermin. In diesem Fall musst du dich um den Vorsitz für deine Prüfung selbst kümmern. Hierfür kommt grundsätzlich jede promovierte Person (also mit Doktortitel), die am Institut angestellt ist, in Frage. Jedoch muss mindestens eine der Personen in der Prüfungskommission habilitiert sein. Sollten deine Prüfer:innen beide nicht habilitiert sein, musst du für den Vorsitz jemand Habilitierten (also eine Person mit Titel Univ.-Prof., Assoz. Prof. oder Ao. Univ.-Prof.) suchen. Beachte unbedingt, dass zwischen Anmeldung und Prüfung ein Zeitraum von mindestens 3 Wochen vorzusehen ist.
Wie läuft eigentlich die Masterprüfung ab?
Es handelt sich um ein maximal einstündiges Prüfungsgespräch. Du sitzt dabei mit deinen beiden Prüfer:innen sowie der vorsitzenden Person an einem Tisch. Die/der Vorsitzende moderiert das Gespräch und führt Protokoll. Zunächst wird dich deine betreuende Person befragen. Meist wirst du zu Beginn gebeten, deine Masterarbeit kurz vorzustellen. Sprich das bitte vor der Prüfung mit deiner Betreuung ab. Danach werden dir Fragen zum vereinbarten Prüfungsgebiet gestellt. Nach ca. 25 Minuten ist die zweite prüfende Person an der Reihe und stellt dir Fragen zum vereinbarten Prüfungsgebiet. Nach ca. 50 Minuten Gesamtzeit wirst du kurz aus dem Raum gebeten; die Prüfungskommission berät sich über die Beurteilung. Du wirst nach wenigen Minuten wieder in den Raum gebeten und dir wird das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt.
Wie läuft die Benotung bei der Masterprüfung ab?
Du bekommst für beide Prüfungsteile eine separate Beurteilung (Notenskala 1 – 5). Diese sind Teil deines Abschlusszeugnisses.
Wie komme ich zu meinem Abschlusszeugnis und zur Akademischen Feier?
Einige Tage nach deiner positiv absolvierten Masterprüfung erhältst du eine automatisch generierte E-Mail mit Information zur Anmeldung zur Akademischen Feier und Ausstellung der Unterlagen. Prüfe auch deinen Spam-Ordner, da sich diese E-Mail dorthin verirren kann.
Im Campus-Portal findest du unter „Meine Anträge“ die Anmeldung zur Akademischen Abschlussfeier. Dabei kannst du dir aussuchen, ob du nur die Urkunde abholen möchtest oder ob du an der Akademischen Abschlussfeier teilnehmen möchtest. Beachte: Die Anmeldung zur Akademischen Feier ist erst möglich, wenn der Abschluss im System erfasst ist. Dies dauert einige Tage nach der Prüfung.
Weitere Informationen zu deinem Studienabschluss findest du auf der AAU-Website.
Wir wünschen dir viel Erfolg beim Studienabschluss!
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