Die Universität Klagenfurt strebt in der Lehre danach, den gesetzlichen Auftrag zu Bildung durch Wissenschaft (§ 3 Z 2 UG) bestmöglich zu erfüllen. Absolvent*innen sollen profunde wissenschaftliche Kompetenzen, eine kritische Grundhaltung, ein wissenschaftsbasiert geschärftes Reflexions- und Urteilsvermögen sowie ein hohes Verantwortungsbewusstsein erwerben. Sie geht dabei von einer hohen Selbstverantwortung der Studierenden aus. Leitprinzip allen Tuns ist die Verwirklichung des Humboldt’schen Bildungsideals der Verbindung von Forschung und Lehre.
Um dieses Ziel zu erreichen, richten die Angehörigen der Universität ihr Handeln danach aus, eine hohe Qualität in der Lehre zu erreichen und ihre Lehrtätigkeit beständig qualitätsvoll didaktisch und methodisch weiter zu entwickeln. Qualität und Engagement in der Lehre ist bei allen personalrechtlichen Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen. Leitlinie für die Gestaltung des wissenschaftlichen Studienangebotes ist eine (wörtlich verstandene) „Zukunftsfähigkeit“. Das bedeutet vor allem auch die Fähigkeit, mit den sich rasch ändernden Rahmenbedingungen, mit Unsicherheit umgehen zu können.
Ausgehend von einer breiten Bildung in den Grundlagen und Methoden wird das Lehrangebot fortwährend auf aktuelle und künftige Herausforderungen abgestimmt. Dem Ziel einer bestmöglichen Bildung der Studierenden sind alle Angehörigen der Universität – Lehrende, Lernende und administrative Mitarbeiter*innen – gleichermaßen und im partnerschaftlichen Zusammenwirken verpflichtet. Das gemeinsame Wirken ist geprägt von Fairness und gegenseitiger Wertschätzung.
Universitäten sind berufen, der wissenschaftlichen Forschung und Lehre zu dienen. Forschung und Lehre sind eng miteinander verbunden. Forschungsgeleitete Lehre ist das Wesensmerkmal universitärer Lehre und wird als durchgängiges Prinzip verstanden. Forschung und Lehre stehen in der Aufgabenerfüllung der Universitäten gleichrangig nebeneinander. Ein wechselseitiger Abtausch findet nicht statt.