Informationen zum Praktikum
Praktikum im MA Angewandte Kulturwissenschaft und Transkulturelle Studien (Version: 22W)
Auszug aus dem Curriculum:
„§ 13 Bestimmungen über die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis
(1) Im Verlauf des Masterstudiums Angewandte Kulturwissenschaft und Transkulturelle Studien kann im Gebundenen Wahlfach 8 eine Praxis im Umfang von 150 Stunden (6 ECTS-AP) absolviert werden. Die verbleibenden 2 ECTS-AP sind für die Anfertigung eines Praktikumsbericht vorgesehen, der vor der Anerkennung der Praxis vorzulegen ist. Das Absolvieren der Praxis, das Abfassen des Praktikumsberichts und das „Reflexionsseminar Praxiserfahrung“ umfassen insgesamt 12 ECTS-AP.
(2) Die Praxis kann in einer in- oder ausländischen Kultur- und Bildungsinstitution (z.B. Museum, Galerie, Theater), im Medienbereich und Tourismus, in privaten Unternehmen, staatlichen Institutionen, NGOs, im Sozialbereich sowie im universitären Bereich zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durchgeführt werden. Als Praxis gilt auch die aktive Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung oder ein eigenständiges kulturwissenschaftliches Forschungsprojekt. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen.
(3) Die Praxis wird mit einem schriftlichen Bericht im Umfang von mindestens 4000 Wörtern als Beurteilungsgrundlage abgeschlossen. Dieser Bericht soll die Erfahrungen der Praxis vor dem Hintergrund der erworbenen Kenntnisse im Studium der Angewandten Kulturwissenschaft und Transkulturellen Studien reflektieren und sich auf relevante Fachliteratur im Sinne einer Verknüpfung von wissenschaftlichem und fachbezogenem Wissen und Praxiserfahrungen beziehen.
(4) Die Entscheidung über die Zulassung zur Praxis und die Anerkennung der Praxis obliegt der Studienprogrammleiterin oder dem Studienprogrammleiter. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen.
(5) Einschlägige berufliche Tätigkeit vor Beginn oder während des Masterstudiums kann in begründeten Fällen als Praxis im Umfang von 6 ECTS-AP anerkannt werden. Über die Anrechenbarkeit entscheiden die Studienprogrammleiterin oder der Studienprogrammleiter. Grundlage der Anerkennung einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit ist die Vorlage eines Berichts zur Dokumentation von Inhalt, Ergebnissen und Erfahrungen. Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung „Reflexionsseminar Praxiserfahrung“ (SE, 4 ECTS-AP) ist auch für Studierende, deren einschlägige berufliche Tätigkeit als Praxis angerechnet wird, verpflichtend.
Für die reibungslose Umsetzung dieser Punkte im Studienplan setzen Sie sich bitte mit Frau Postdoc.Ass. Dr. Marika Pierdicca (mail: marika [dot] pierdicca [at] aau [dot] at) in Verbindung und halten zunächst Rücksprache zur Auswahl eines geeigneten Praktikums bzw. ihrer ausgewählten Praxiserfahrung im Bereich Kulturarbeit. Wir beraten Sie gerne und vermitteln gegebenenfalls auch geeignete Plätze!
Der Praktikumsbericht (4000 Wörter im Haupttext) mit der Bestätigung der Kultureinrichtung (im Original, mit Stempel und Unterschrift) ist nach der erfolgreichen Absolvierung per mail an Frau Postdoc.Ass. Dr. Marika Pierdicca (email: marika [dot] pierdicca [at] aau [dot] at und cc: brigitte [dot] pappler [at] aau [dot] at) zu senden.
Die 8 ECTS werden anschließend im Gebundenen Wahlfach 8 im Prüfungsbuch gutgeschrieben.
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