INTERNATIONAL
Zuschuss zum Besuch von Sprachkursen weltweit
Der Zuschuss zum Besuch von Sprachkursen fördert Studierende, die für die Dauer von mindestens zwei Wochen bis maximal vier Wochen einen Intensiv-Sprachkurs an Partnerhochschulen oder anerkannten Sprachschulen im Ausland absolvieren. Es müssen mindestens fünfzehn Wochenstunden Sprachkurs mit persönlicher Anwesenheit absolviert werden. Ein online Kurs wird nicht gefördert.
Sollten ECTS-AP Punkte für den Kurs vergeben werden, können diese in Absprache mit der Studienprogrammleitung auch angerechnet werden
Bewerbungsvoraussetzungen
- für alle Studienrichtungen offen
Bewerbungsprozedere:
Online Anmeldung via Campus-Portal
Unter „Meine Anträge“ > „neuen Antrag stellen“ > „Mobilitätsanträge“ > „Allgemeines Stipendium“ > „Stipendium zur Sprachfortbildung“
Dokumente hochladen:
- Lebenslauf mit Unterschrift
- Sprachkursanmeldung
Einreichfristen:
bis 2 Wochen vor Mobilitätsantritt
Programmleistung:
EUR 400,00 für eine Sprachkursdauer von zwei Wochen, EUR 600,00 für einen dreiwöchigen Sprachkurs und EUR 800,00 für einen vierwöchigen Sprachkurs.
Es werden nur vollständige und rechtzeitig eingelangte Anträge berücksichtigt.
Nach dem Auslandsaufenthalt:
Jede:r Stipendiat:in muss innerhalb eines Monats nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes den Evaluationsfragebogen Und die Aufenthaltsbestätigung bei dem Antrag im Campus-Portal hochladen. Das Stipendium wird nach dem Aufenthalt und nach Abgabe der geforderten Dokumente angewiesen.
Die formelle Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen impliziert keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Die Vergabe der Förderung erfolgt auf Basis des Wettbewerbs und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
Quicklinks
Plattformen

Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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