Akademische Grade
Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums werden zwei akademische Grade verliehen. An der Universität Klagenfurt der Grad „Master of Science“ („MSc“) und an der Universität Udine der Grad „Certificato di Laurea Magistrale“, wobei die Absolvent:innen zwischen dem österreichischen und dem italienischen Namen des Titels wählen können.“
Aufenthalt an der Universität Udine
Im Rahmen des DD-Studiums müssen Studierende zumindest
- ein verpflichtendes Auslandssemester an der Universität Udine verbringen und
- dabei Studienleistungen im Ausmaß von zumindest 30 ECTS-Punkten absolvieren.
Wahlweise können bis zu zwei Semester (und bis zu 60 ECTS-Punkten) an der Universität Udine absolviert werden. Studierende des DD-Programms sind grundsätzlich von Studiengebühren an der Universität Udine befreit. Der ÖH-Beitrag hingegen ist auch während des Auslandssemesters bzw. -studienjahres zu begleichen!
Spätestens sieben Monate vor dem geplanten Aufenthalt an der Universität Udine ist der Programmkoordinator über den beabsichtigten Auslandsaufenthalt zu informieren.
Programmkoordinator
Dr. Lukas Reiter
lukas [dot] reiter [at] aau [dot] at
Masterarbeit
Die Masterarbeit kann an der Universität Klagenfurt, optional aber auch im Rahmen eines Gastaufenthalts an der Universität Udine verfasst werden. In dem Fall müssen neben der Masterarbeit Lehrveranstaltungen (insbesondere) zum italienischen Recht im Ausmaß von zumindest 30 ECTS-Punkten an der Universität Udine absolviert werden.
Sprache
Kenntnisse der italienischen Sprache sowie der englischen Sprache auf dem Niveau B1 (GERS) sind erwünscht. Es werden grundsätzlich keine DD-spezifischen Lehrveranstaltungen in englischer Sprache angeboten.
Weitere studienrechtliche Details entnehmen Sie bitte dem Curriculum.