INTERNATIONAL
FAQ für Outgoing-Studierende
Welche Möglichkeiten habe ich als Studierende der AAU, über geförderte Programme ins Ausland zu gehen?
- Erasmus+ an Partneruniversitäten der AAU in ganz Europa
- Joint-Study Aufenthalt an Partneruniversitäten der AAU in den USA, Australien, Senegal, Südkorea, Lateinamerika, Japan und diversen europäischen Ländern
- Erasmus+ Studierenden Praktika
- Kurzfristiges Wissenschaftliches Arbeiten im Ausland im Rahmen von Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten
- Stipendium für einen selbstorganisierten Studienaufenthalt im Ausland (ein bis 2 Semester)
- Fachspezifisches Praktikum Weltweit
- Stipendium zur Sprachfortbildung im Ausland (Sprachkurse im Ausland)
- Stipendium Winter- und Sommerschulen im Ausland
Werden Sprachkurse im Inland gefördert?
Nein, nur Sprachkurse im Ausland, die mindestens zwei Wochen dauern, können gefördert werden.
Gibt es vom International Office Stipendien für Forschung/Recherche für meine Diplom-, Bachelor-, Masterarbeit im Ausland?
Ja, sogenannte KWA-Stipendien zur Förderung von kurzfristigem wissenschaftlichen Arbeiten im Ausland im Rahmen von Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten.
Wird mein Praktikum im Ausland gefördert?
Bleiben Sie in Europa, können Sie sich um ein Erasmus+ (Praktikums-) Stipendium bewerben. Erasmus-Praktika sind Vollzeit-Praktika und dauern mindestens 2 bis maximal 12 Monate. Möchten Sie Ihr Praktikum außerhalb Europas absolvieren oder dauert ihr Praktikum kürzer als 2 Monate, können Sie sich um ein Stipendium des International Office „Fachspezifisches Praktikum Weltweit“ bewerben.
Darf ich während des Auslandsstudiums nur freie Wahlfächer absolvieren?
Bei einem Erasmus+-Auslandssemester ja, bei einem Joint-Study-Semester müssen Sie zumindest 12 ECTS-Anrechnungspunkte (AP) an studienrelevanten Kursen absolvieren.
Was passiert, wenn ich meine Kurse an der Gastuniversität nicht bestehe?
Bei einem Erasmus+-Auslandssemester muss je nach Anzahl der erreichten ECTS-AP ein Teil des Stipendiums oder das ganze Stipendium zurückbezahlt werden.
Kann ich auch an einer Universität im Ausland studieren, mit der die AAU kein Partnerschaftsabkommen hat? Gibt es dafür ein Stipendium? Was muss ich tun?
Ja, Sie können auch an einer Universität studieren, mit der die AAU kein Partnerschaftsabkommen hat und können sich für das Stipendium für einen selbstorganisierten Studienaufenthalt
Benötige ich eine Versicherung für meinen Auslandsaufenthalt?
Durch Bezahlen des ÖH-Beitrages sind Studierende unfall- und haftpflichtversichert. Mehr Informationen finden Sie unter https://www.oeh.ac.at/en/services/insurance-policy-austrian-students-union-oh
Aufenthalte in der EU, dem EWR und der Schweiz: Grundsätzlich sind Sie auch während des Studiums im Ausland in Österreich weiterhin sozialversichert und können den Versicherungsschutz auch im Ausland geltend machen. Da die Behandlungskosten im Ausland oft sehr hoch und die gesetzlichen Ersatzleistungen in Österreich nicht immer kostendeckend sind, empfiehlt sich oftmals der Abschluss einer privaten Auslands-Krankenversicherung vor Antritt der Reise.
Aufenthalte außerhalb der EU: Für Aufenthalte außerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz sollten Sie bei Ihrer zuständigen Gebietskrankenkasse nachfragen, ob es zwischenstaatliche Abkommen gibt, die auch die Krankenversicherung einschließen; wenn nicht, sollten Sie gegebenenfalls eine private Krankenversicherung abschließen. Falls relevant: Bitte berücksichtigen Sie auch die diesbezüglichen Vorgaben/Regelungen der jeweiligen Partneruniversität.
Mehr Informationen finden Sie unter auch unter sozialversicherung.at
Ich bin Drittstaatsangehörige/Drittstaatsangehöriger, welche besonderen Bedingungen habe ich zu beachten?
Für Ihren Auslandsaufenthalt müssen Sie gegebenenfalls ein Visum/einen Aufenthaltstitel für das Gastland beantragen und auch einen gültigen Aufenthaltstitel für Österreich nachweisen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Ihren Aufenthaltstitel in Österreich (und ggf. dessen Verlängerung). Nähere Informationen zum Aufenthaltstitel für Österreich finden Sie hier: https://www.klagenfurt.at/service/persoenliche-dokumente/niederlassung-und-aufenthalt.html
Kann ich auch mehrere Auslandsaufenthalte in meinem Studium absolvieren?
Ja, Pro Studienzyklus (Bachelor, Master) können Sie jedes Mobilitätsprogramm einmal in Anspruch nehmen.
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Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
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+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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