INTERNATIONAL
Checklist für Erasmus+ Praktika
Hier kannst du eine Checkliste für Ihr Erasmus+-Praktikum herunterladen: ERASMUS+ Studierendenpraktikum Checkliste (SMT) und ERASMUS+ for interns checklist (SMT)
INTERNATIONAL
Im Rahmen des Erasmus+ Programms besteht die Möglichkeit, sich für Studierendenpraktika zu bewerben. Dabei organisieren Studierende ihren Praktikumsplatz entweder selbst oder mit Hilfe des jeweiligen Instituts und erhalten im Rahmen dieses Programms finanzielle Unterstützung.
Drei Arten von Praktika stehen zur Auswahl:
Praktika können in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und in der Türkei (so genannte Erasmus+ Programmländer), und dort jeweils in einem Unternehmen, einer NGO, bei Forschungseinrichtungen, Vereinen etc. absolviert werden. Erasmus-Praktika sind Vollzeit-Praktika, für die Praktikumsdauer gilt: mindestens 2 Monate, maximal 12 Monate.
Bei der Erasmus-Praktikumsförderung handelt es sich nicht um ein Vollstipendium, sondern um einen Zuschuss zu den erhöhten Lebenshaltungskosten in den Erasmus+ Programmländern. Die Förderung eines Erasmus-Praktikums ist auch direkt im Anschluss an einen Erasmus-Studienaufenthalt möglich. In Summe darf die Anzahl der Monate im Rahmen des Erasmus+ Programmes 12 Monate pro Studienzyklus nicht überschreiten.
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerber:innen sollten sich mindestens im 3. Semester befinden und eine Praktikumszusage einer Firma oder Institution im EU-Ausland vorweisen können.
Wichtige Hinweise:
Förderung von 250 Euro pro Monat für Personen mit geringeren Chancen:
*Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland).
Kurzzeitmobilitäten: Bei Kurzzeitmobilitäten beträgt die Aufenthaltsdauer 5 bis 30 Tage, ergänzt durch eine virtuelle Komponente. Für Doktoratsstudierende besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Kurzzeitmobilitäten auch ohne virtuelle Komponente durchzuführen. Alle Mobilitätstypen können in „gemischter“ (blended) Form – als physische Aufenthalte kombiniert mit virtuellen Aktivitäten – absolviert werden.
Bewerbungsfrist
Reiche die Bewerbungsunterlagen bitte spätestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn online ein.
Bewerbungsprozess
Die Bewerbung ist via campus.aau.at einzureichen:
Weiterer Verlauf
Bei Vorliegen aller Bewerbungsunterlagen und bei Erfüllung der formalen Kriterien genehmigt das International Office den Mobilitätsantrag im Campussystem. Die Bewerber:innen werden per E-Mail über die Entscheidung verständigt.
Vor Beginn des Erasmus+ Studierendenpraktikums
Vor Beginn des Aufenthaltes sind folgende Schritte zu absolvieren:
Befreiung von Studiengebühren
Für Studierende, die ein Praktikum im Rahmen von Erasmus+ absolvieren, ist unter Umständen eine Befreiung von der Entrichtung der Studiengebühren möglich. Der ÖH-Beitrag muss in jedem Fall entrichtet werden.
Nach dem Auslandspraktikum
Dem International Office ist innerhalb der Vorlagefrist von 4 Wochen ab Beendigung des Praktikums eine Aufenthaltsbestätigung (direkt von der aufnehmenden Organisation) sowie das Learning Agreement for Traineeship „After the Mobility“ vorzulegen.
Anerkennung
Falls dein Praktikum die Anerkennung von ECTS Anrechnungspunkten vorsieht, kontaktiere bitte dein Institut und beantrage die Anerkennung der im Training Agreement vereinbarten ECTS Anrechnungspunkte.
Im Fall von Pflichtpraktika gilt, dass die Studierenden pro gefördertem Monat in Summe 3 ECTS Anrechnungspunkte erfüllen müssen.
Nach Rückkehr muss die tatsächliche Anerkennung erfolgen.
Die Universität Klagenfurt ist Teil des Erasmus+-Mobilitätsprogramms und hat diverse entsprechende Maßnahmen umgesetzt.
Hier kannst du eine Checkliste für Ihr Erasmus+-Praktikum herunterladen: ERASMUS+ Studierendenpraktikum Checkliste (SMT) und ERASMUS+ for interns checklist (SMT)
Das Erasmus+-Programm sieht verschiedene monatliche Fördersätze für drei Ländergruppen vor.
Hier findest du die Formulare Training Agreement und Training Agreement – Ausfüllhilfe
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