Die „Praxis“
Bei der Praxis handelt es sich um ein Projekt, das der Zustimmung durch eine betreuende Universitätslehrerin bzw. eines betreuenden Universitätslehrers bedarf. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in § 14 des Curriculums für das Masterstudium Betriebswirtschaft bzw. für das Masterstudium Wirtschaft und Recht. Ihr Ansuchen kann nur berücksichtigt und gegebenenfalls genehmigt werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist! Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat oder per Mail an bfs [dot] administration [at] aau [dot] at.
Berufsmöglichkeiten
Die hervorragend qualifizierten AbsolventInnen des Schwerpunktbereiches „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ sind in der Praxis sehr geschätzt. Es bieten sich insbesondere folgende Tätigkeitsfelder an:
- Steuerberatung und Treuhandwesen
- Betriebliches Rechnungswesen
- Finanzdienstleistungen / Unternehmensberatung
- Finanzverwaltung
Richtlinien für das Praxissemester
Voraussetzung
Absolvierung des Faches Betriebswirtschaftliche Steuerlehre im Masterstudium Betriebswirtschaft oder im Masterstudium Wirtschaft und Recht.
Praktikumsgeber
Der Praktikumsgeber kann von den Studierenden selbst gewählt werden. Auf nationaler und internationaler Ebene kommen insb. in Betracht:
- Steuerberatungskanzleien,
- Unternehmensberatung,
- Steuerabteilungen von größeren Unternehmen,
- Finanzverwaltung,
- Forschungseinrichtungen wie Universitäten (das Praktikum kann daher auch an der Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen im Rahmen einer Projekttätigkeit absolviert werden).
Praktikumsprojekt
Neben der operativen Tätigkeit im Bereich des Betrieblichen Finanz- und Steuerwesens muss ein spezifisches Projekt bearbeitet werden. Der konkrete Inhalt ist – nach Rücksprache mit der Abteilung – mit dem Praktikumsgeber zu vereinbaren, wobei auf die betriebsspezifischen Strukturen und Erfordernisse abzustellen ist.
Zeitablauf
Empfohlen wird die Absolvierung der Praxis im zweiten Semester des Masterstudiums. Das Praktikum muss spätestens 14 Tage vor Beginn des Semesters, in welchem das Praxissemester absolviert wird, online beantragt werden. Bitte füllen Sie für die Anmeldung das nachfolgende Formular unten aus. Das Praktikum dauert zumindest zwei Monate und muss idR während des Semesters absolviert werden. Die Wochenarbeitszeit während des Praktikums hat mindestens 30 Stunden zu umfassen. Über Ausnahmen in begründeten Fällen entscheidet die Studienprogrammleiterin bzw. der Studienprogrammleiter. In Summe hat die Gesamtarbeitszeit mindestens 275 Arbeitsstunden zu betragen.
Es muss eine Anmeldung im ZEUS zur Lehrveranstaltung „Praxis aus Betriebswirtschaftlicher Steuerlehre“ erfolgen, damit die ECTS-AP des Praktikums ausgewiesen werden können. Detailfragen zum Ablauf der Praxis und zum Inhalt der Praxistätigkeit werden in der jeweiligen Vorbesprechung behandelt bzw. können an die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. den Lehrveranstaltungsleiter gerichtet werden.
Beendigung des Praktikums
Nach Ablauf des Praktikums muss ein Praxissemesterbericht erstellt werden. Der Bericht über die Praxissemestertätigkeit sollte folgende Inhalte haben:
- Beschreibung des Praktikumsgebers
- Aufgabengebiete, die im Rahmen des Praxissemesters bearbeitet wurden bzw. Projektinhalt
- Fachliche Erfahrungen aus dem Praxissemester
- Persönliche Erfahrungen aus dem Praxissemester
Der Umfang sollte in etwa 10 bis 15 Seiten betragen. Es handelt sich nicht um eine wissenschaftliche Arbeit, sondern um einen Erfahrungsbericht. Dennoch müssen gewisse formale Standards (Deckblatt, Kapitelunterteilung, Formatierung) eingehalten werden. Der Bericht ist per E-Mail an die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. den Lehrveranstaltungsleiter zu schicken und einfach in ausgedruckter Form im Sekretariat abzugeben (oder im Postkasten der Abteilung zu deponieren).
Der Praxissemesterbericht und eine vom Praktikumsgeber unterfertigte Praktikumsbestätigung sind unaufgefordert bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des darauffolgenden Semesters im Sekretariat abzugeben.
Seminar zur Aufarbeitung der Praxis
Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar „Aufarbeitung der Praxis“ ist die fristgerechte Abgabe des Praxissemesterberichts und der Praktikumsbestätigung.
Anmeldung zur Praxis
Quicklinks
Plattformen
Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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