Facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis
§ 15 der Studienordnung (Bachelorstudium ABW Version 18W vom 1.10.2018, Kennzahl UL 033 518): Bestimmungen über die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis
Studierende sind berechtigt, Freie Wahlfächer im Ausmaß von 6 ECTS-AP durch eine facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis zu ersetzen. Die facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis ist einem Fach aus dem Gebundenen Wahlfachbündel I gem. § 10 zuzuordnen. Die Tätigkeit muss im Ausmaß von mindestens 8 Wochen (mindestens 20 Stunden Wochenarbeitszeit) absolviert werden. Können Sie dies nachweisen ist eine Anmeldung zur „Lehrveranstaltung“ 601.100 Facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis notwendig. Anschließend und nach Genehmigung ist ein Tätigkeitsbericht zu verfassen, der die Praxistätigkeiten und –Ergebnisse dokumentiert. Es sollte ein fachliches Thema näher behandelt werden, das Ihnen in Ihrer Praxiszeit untergekommen ist. Dieses Thema sollte inhaltlich aufarbeitet werden, dazu kann auch Literatur verarbeitet werden, wenn nötig. Es handelt sich aber um keine wissenschaftliche Arbeit i.e.S. Die allgemeinen Vorgaben (wie Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, etc.) sollten eingehalten werden. Der Umfang sollte ca. 10-15 Seiten betragen – je nach Thema.
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