Studienschwerpunkt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Die Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen wirkt im Rahmen der Studienprogramme der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften im Bachelorstudium Betriebswirtschaft (BW) mit den Studienzweigen „Betriebswirtschaft“, „Internationale Betriebswirtschaft“ und im Bachelorstudium Wirtschaft und Recht (WuR) mit. Im Masterstudium Wirtschaft und Recht, das eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisbezogene Ausbildung an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Recht bietet, betreut die Abteilung den Studienzweig „Steuerwesen und Steuerberatung“. Ab dem Studienjahr 2022/23 ist das Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in den reformierten Masterstudien Betriebswirtschaft und Wirtschaft und Recht vertreten.
- Bachelorstudium Betriebswirtschaft
Mit dem Wintersemester 2018/19 trat ein neuer Studienplan in Kraft, der eine Neustrukturierung des Studiums mit sich brachte. Die Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen ist im Bachelorstudium BW in den Pflichtfächern in Kooperation mit der Abteilung Finance and Accounting mit der zweistündigen Vorlesung „Financial Accounting“ vertreten. Im Rahmen dieser Vorlesung werden die Studierenden mit der Jahresabschlusserstellung samt Überleitung zur steuerbilanziellen Gewinnermittlung vertraut gemacht. Im Gebundenen Wahlfachbündel I bietet der Schwerpunkt „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ den Studierenden die Möglichkeit, sich in diesem Bereich in den Lehrveranstaltungen Steuerlehre I bis III zu vertiefen, sowie die Bachelorarbeit in diesem Fach zu verfassen.
Seit dem Studienjahr 2015/16 wird die Vorlesung „Introduction to Austrian Tax Law“ in englischer Sprache angeboten. Damit werden die Internationalisierungsbestrebungen der Fakultät unterstützt. Es soll weiters den Bedürfnissen der Studierenden des Studienzweigs „Internationale Betriebswirtschaft“ im Bachelorstudium BW, der Studierenden des Bachelorstudiums International Business and Economics sowie ausländischer Studierender Rechnung getragen werden.
Im Rahmen des Gebundenen Wahlfachbündels I können folgende Lehrveranstaltungen aus betriebswirtschaftlicher Steuerlehre absolviert werden:
LV.-Nr. | Lehrveranstaltungsbezeichnung | SWS/Typ |
Schwerpunkt: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre | ||
602.100 | SWBL Steuerlehre I: Einführung in die Steuerlehre | 2 VC |
602.110 | SBWL Steuerlehre II: Unternehmensbesteuerung I | 2 VC |
602.150 | SBWL Steuerlehre III: Unternehmensbesteuerung II | 2 VC |
602.130 | Steuerlehre Seminar (mit Bachelorarbeit) | 2 SE |
602.19X | Spezialthemen zur Steuerlehre (Freies Wahlfach) | 1 VC / 2 VC |
- Bachelorstudium Wirtschaft und Recht
Im Bachelorstudium Wirtschaft und Recht kann die betriebswirtschaftliche Steuerlehre im Rahmen des Gebundenen Wahlfaches II von den Studierenden gewählt werden. Dies ist insbesondere dann zielführend, wenn in weiterer Folge im Masterstudium eine Vertiefung in steuerlichen Themen angestrebt wird.
- Masterstudium Betriebswirtschaft – inskribierbar ab WS 2022/23
Im Masterstudium Betriebswirtschaft, Version 2022, ist die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ab dem Wintersemester 2022/23 unter den Gebundenen Wahlfächern A) „Betriebswirtschaftliche Kompetenzen“ enthalten. Die Studierenden wählen hier drei aus zehn Fächern und können u.a. Accounting, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Finance miteinander kombinieren, um in Verbindung mit einem Fach aus den Gebundenen Wahlfächern B) „Weiterführende Kompetenz“ bestens für eine Karriere im Bereich FiRSt (Finanzierung, Rechnungslegung, Steuern) gerüstet zu sein.
Gebundene Wahlfächer im Masterstudium Betriebswirtschaft | |
A) Betriebswirtschaftliche Kompetenzen (Wahl 3 aus 10) |
B) Weiterführende Kompetenzen (Wahl 1 aus 4) |
Accounting | Entrepreneurship |
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre |
Rechtliche Aspekte der Unternehmensgründung und Unternehmensführung |
Controlling und Strategische Unternehmensführung | Soziologie |
Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement | Ausgewählte Gebiete der Volkswirtschaftslehre |
Finance | |
Innovationsmanagement | |
Marketing und Internationales Management | |
Personal, Führung, Organisation | |
Produktionsmanagement und Logistik | |
Public, Nonprofit und Healthcare Management |
Im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre werden die Lehrveranstaltungen Steuerlehre 1 bis 3, das fachspezifische Seminar, die facheinschlägige Praxis samt Seminar zur Aufarbeitung der Praxis sowie die Masterarbeit mit dem Begleitseminar zur Masterarbeit angeboten.
Für die weitere berufliche Laufbahn bieten sich die Tätigkeitsfelder Steuerberatung und Treuhandwesen, betriebliches Rechnungswesen, Finanzdienstleistungen, Unternehmensberatung und Finanzverwaltung an.
- Masterstudium Wirtschaft und Recht – inskribierbar ab WS 2022/23
Das Masterstudium Wirtschaft und Recht, Version 2022, wurde maßgeblich überarbeitet und eine modulare Struktur geschaffen, die den Studierenden verschiedene Kombinationsmöglichkeiten bietet. Im Rahmen der modularen Struktur können die Studierenden jeweils zwei Module aus einem rechtswissenschaftlichen und aus einem wirtschaftswissenschaftlichen Wahlfächerkorb auswählen und das Studium somit nach ihren Präferenzen zusammenstellen. Diese Wahlfächerkörbe umfassen:
Wahlfächerkörbe I und II im Masterstudium Wirtschaft und Recht | |
Rechtswissenschaften (Wahl 2 aus 5) |
Wirtschaftswissenschaften (Wahl 2 aus 5) |
Arbeits- und Sozialrecht | Accounting |
Finanzmarktrecht | Betriebswirtschaftliche Steuerlehre |
Recht der öffentlichen Verwaltung | Finance |
Steuerrecht | Personal, Führung, Organisation |
Wirtschaftsrecht (Vertiefung) | Public Management |
Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre kann im Wahlfächerkorb Wirtschaftswissenschaften gewählt werden. Für eine vertiefende Ausbildung in Richtung Steuerberatung, Rechnungswesen oder Finanzverwaltung bietet sich eine Kombination mit Accounting und aus dem rechtswissenschaftlichen Wahlfächerkorb mit Steuerrecht und Arbeits- und Sozialrecht oder Wirtschaftsrecht an. Eine Praxis ist in dem Studienplan optional vorgesehen. Bei Wahl des Faches Betriebswirtschaftliche Steuerlehre mit den Lehrveranstaltungen Steuerlehre 1 bis 3 kann auch das fachspezifische Seminar und die Masterarbeit samt Begleitseminar zur Masterarbeit im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre absolviert werden.
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