Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen
Kontakt
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- S.2.08
Profil
Die „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ beschäftigt sich mit den Steuerwirkungen auf den Betrieb, um in Kenntnis dieser steueroptimale Gestaltungen vornehmen zu können. Das inhaltliche Spektrum reicht vom Einfluss der Steuern bei der Gründung des Betriebes einschließlich steuerlicher Fragen im Rahmen der Rechtsformwahl über die steuerliche Behandlung des laufenden Betriebes (inklusive der Besteuerung der betrieblichen Leistungsfaktoren) bis hin zur Beendigung (Unternehmensübertragung, Anteilsübertragung oder Liquidation) des Unternehmens.
Ein Schwerpunkt der Abteilung liegt weiters im Sinne der Normativen Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre in der kritischen Analyse der einschlägigen steuergesetzlichen Bestimmungen auf Basis der Ergebnisse der Steuerwirkungs- und der Steuergestaltungslehre sowie in der Unterbreitung alternativer Vorschläge als Anregung für Gesetzgeber und gesetzesvorbereitende Stellen. In Fachbeiträgen wird zudem laufend zu aktuellen Fragen von Gesetzgebung und Rechtsprechung Stellung bezogen.
Im Bachelorstudium Betriebswirtschaft vermittelt das Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre im „Gebundenen Wahlfachbündel I“ aufbauend auf den Grundprinzipien des Steuerrechts eine theoretisch fundierte und praxisbezogene Ausbildung im Bereich der Unternehmensbesteuerung, wobei im Rahmen der „Einführung in die Steuerlehre“ auch auf Fragen der persönlichen Einkommensbesteuerung detailliert eingegangen wird. Im Bachelorstudium Wirtschaft und Recht kann das Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre als „Gebundenes Wahlfach II“ von den Studierenden gewählt werden.
Im Masterstudium Betriebswirtschaft und im Masterstudium Wirtschaft und Recht erlangen die Studierenden des Schwerpunkts auf Basis des im Bachelorstudiums gewonnenen Fachwissens vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Unternehmens- und Konzernbesteuerung, der finalen Unternehmensbesteuerung, in der Umsatzsteuer und im Umgründungssteuerrecht. An Hand von konkreten Fallbeispielen werden Steuerwirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und Gestaltungsansätze erarbeitet.
Nach dem Abschluss des Schwerpunktbereiches im Bachelorstudium und der Vertiefung im Masterstudium sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage, komplexe Fragestellungen und Fälle der steuerlichen Beratung insbesondere in den Bereichen Bilanzierung und steuerliche Gewinnermittlung, Ertragsbesteuerung, Steuerwirkung und Steuerplanung, Investition und Finanzierung unter Berücksichtigung von Steuern, Nachfolgeplanung und Unternehmensaufgabe, Umsatzsteuer sowie Verkehrs- und Verbrauchsteuern selbständig zu lösen und damit verbundene Vorteilhaftigkeitsüberlegungen anzustellen.
Nähere Informationen zu den Studieninhalten auf Bachelor- und Masterniveau finden sich unter „Studium“.
Die „Praxis“
Das Studium soll nicht nur theoretisches Wissen vermitteln, sondern auch die Möglichkeit bieten, bereits während des Studiums praktische Erfahrungen zu sammeln. Der Studienplan des Masterstudiums Betriebswirtschaft sieht daher vor, dass jede/r Studierende eine facheinschlägige Praxis im Ausmaß von zumindest zwei Monaten in einem in- oder ausländischen Unternehmen, einer öffentlichen Verwaltung bzw. einer Non-Profit-Organisation oder einer Forschungseinrichtung zu absolvieren hat. Im Masterstudium Wirtschaft und Recht ist eine Praxis nicht verpflichtend, sondern wahlweise vorgesehen. Die Studierenden sind dabei in die Unternehmensorganisation eingebunden und haben dadurch die Möglichkeit, anhand eines konkret definierten Projektes das theoretische Wissen zur Lösung praktischer Probleme anzuwenden. Das bringt nicht nur große Vorteile für die Studierenden, ebenso profitiert dadurch das Unternehmen: Es kann die Erarbeitung einer Problemlösung in Angriff nehmen, für die bislang keine Zeit verfügbar war und eine/n künftige/n Bewerber/in kennenlernen. Die „Praxis“ dient auch dazu, Kontakte zwischen Universität und Wirtschaft aufzubauen und auf diese Weise Studierende auf ihren späteren Berufsweg vorzubereiten.
Berufsmöglichkeiten
Die hervorragend qualifizierten Absolventinnen und Absolventen des Schwerpunktbereiches „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre “ sind in der Praxis sehr geschätzt. Es bieten sich insbesondere folgende Tätigkeitsfelder an:
- Steuerberatung und Treuhandwesen
- Betriebliches Rechnungswesen
- Finanzdienstleistungen / Unternehmensberatung
- Finanzverwaltung
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