UNIVERSITÄT
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Universität Klagenfurt ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.aau.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Es kommt vereinzelt zu Kontrastmängeln. Nicht vollständig erfüllt ist daher das WCAG 2.1 Kriterien 1.4.3 (Kontrast – Minimum).
b. Unverhältnismäßige Belastung:
Bei Videos der Universität Klagenfurt, die auf dieser Website oder auf der Videoplattform YouTube bis zum 23. September 2020 veröffentlicht wurden, werden die Audiobeschreibungen nicht zur Verfügung gestellt werden. Für zukünftige, relevante Videos (ab 23. September 2020) bemühen wir uns, die Audiodeskription WCAG-konform einzubinden.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Text-Alternative für Video- und Audiomedien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
- Live übertragene Video- und Audiomedien.
- Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden.
- Inhalte von Websites, die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.
- Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Universität Klagenfurt liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
- Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Nicht erfüllt ist damit das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert).Wir bemühen uns PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, im Zuge von laufenden Aktualisierungen barrierefrei zu gestalten. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.08.2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Jänner 2020.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen etc. – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an accessibility [at] aau [dot] at zur Kenntnis zu bringen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite(n) bzw. der Dokumente an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit, können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Zusatzinformationen
Die Website www.aau.at wurde zuletzt im Oktober 2015 technisch weitgehend erneuert.
Die Universität Klagenfurt ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit sowie Gebrauchstauglichkeit ihrer Internet-Angebote bemüht. Im Sinne der Qualitätssicherung verfolgt sie daher ein Change-Management-Konzept für alle digitalen Angebote. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass Änderungsvorschläge nicht immer sofort durchgeführt werden können, da strukturelle Änderungen diesen Prozess erst durchlaufen müssen.
Die Universität Klagenfurt gliedert sich in viele Organisationseinheiten, Zentren und Institute, die in der Regel selbständig für die inhaltliche Moderation ihrer Subseiten verantwortlich sind. Dabei werden die Inhalte sowohl von internen wie auch externen Autorinnen und Autoren erstellt und bearbeitet. Die Universität Klagenfurt ist bemüht, einheitliche Richtlinien für die Erstellung möglichst barrierefreier Inhalte vorzugeben, sowie die Autorinnen und Autoren entsprechend zu schulen. Dennoch kann es aufgrund der diversen Erfahrungen der Autorinnen und Autoren zur Publikation von einzelnen Inhalten kommen, die in Hinblick auf eine möglichst barrierefreie Nutzung suboptimal sind. Zur Minimierung derartiger Inhalte führt die Webredaktion eine stichprobenweise manuelle Prüfung durch.