DOKTORAT
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Doktoratsstudium. Bitte beachten Sie, dass die FAQs laufend ergänzt werden.
Fragen zur Vorbereitungsphase
Wie lange dauert das Doktoratsstudium an der Universität Klagenfurt?
Das Doktoratsstudium an der Universität Klagenfurt dauert drei Jahre zuzüglich zwei Toleranzsemester.
Wie hoch sind die Studiengebühren für das Doktoratsstudium an der Universität Klagenfurt?
Kann ich eine Doktoratsstudium berufsbegleitend absolvieren?
Grundsätzlich ist es möglich, das Doktoratsstudium als Berufstätige:r zu absolvieren. Abhängig u.a. von Ihrer Tätigkeit und dem Beschäftigungsausmaß kann sich die Studiendauer verlängern und somit der Studienabschluss verzögern. Bei der Festlegung der zu erbringenden Studienleistungen (Dissertationsvereinbarung – DISS2) sollte mit Ihrer Betreuung Rücksprache hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Studium gehalten werden, um so Möglichkeiten zu erörtern und eventuelle Hürden frühzeitig zu erkennen.
Wer kann meine Dissertation betreuen?
Um zum Doktoratsstudium an der Universität Klagenfurt zugelassen zu werden, müssen Sie eine vorläufige Betreuungszusage einer qualifizierten internen Person vorlegen. Ihr:e Betreuer:in (A) muss habilitiert sein, also die venia docendi (Lehrbefugnis) innehaben, die Ihr Dissertationsgebiet umfasst. Spätestens nach erfolgter Zulassung müssen Sie eine weitere qualifizierte Betreuungsperson (B) finden, die über eine fachlich einschlägige venia docendi verfügt. Diese Person muss nicht an der Universität Klagenfurt tätig sein. Alternativ oder zusätzlich zu Betreuer:in B können Sie eine Begleitperson wählen, welche zumindest promoviert sein muss und dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen der Universität Klagenfurt angehört. Sein:Ihr Forschungsgebiet muss Ihrem Dissertationsthema zuordenbar sein.
Wie finde ich eine:n Betreuer:in, der:die mir eine vorläufige Betreuungszusage gibt?
Für Ihr Dissertationsvorhaben müssen Sie ein geeignetes Team aus Betreuer:innen (oder Betreuer:in und Begleiter:in) finden. Die Betreuer:innensuche liegt in Ihrem Verantwortungsbereich. Wir möchten Sie mit folgender Empfehlung unterstützen: Informieren Sie sich auf der Website des für Sie relevanten Instituts über die Mitarbeiter:innen, um so mögliche betreuungsbefugte Personen an der Universität Klagenfurt zu finden. Wenn Sie auf die Personen klicken, finden Sie nähere Informationen zu den jeweiligen Forschungsschwerpunkten und Interessen. Ebenso finden Sie dort den Button „Forschung“, wo Sie einen Überblick über die Forschungsaktivitäten der jeweiligen Person erhalten. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson haben, wenden Sie sich bitte an die administrativen Assistenzen, Studienprogrammleiter:innen oder die ausgewiesenen Ansprechpartner:innen des in Frage kommenden Instituts. Bitte beachte, dass eine vorläufige Betreuungszusage einer qualifizierten internen Person Voraussetzung für die Zulassung ist. Die Person muss habilitiert sein, d.h. sie muss über eine fachlich passende venia docendi verfügen.
Fakultäten, Institute & Fakultätszentren der Universität Klagenfurt
Wie finde ich ein geeignetes Thema für meine Dissertation?
Der erste Schritt am Weg zum Doktoratsstudium ist die Wahl Ihres Forschungsthemas. Finden Sie ein Thema, dem Sie sich für die nächsten drei Jahre widmen wollen. Bei Fragen zur Themenfindung wenden Sie sich bitte an Ihre:n (potentielle:n) Betreuer:in bzw. Ihr Betreuungsteam.
Fragen zur Einstiegsphase
Wann muss ich mein Dissertationsvorhaben (DISS1) einreichen und vor dem Doktoratsbeirat präsentieren?
Eine Präsentation am Ende des ersten Jahres Ihres Doktoratsstudiums wird empfohlen. Im Rahmen der Doktoratsbeiratspräsentation erhalten Sie nützlichen Input zu Ihrem Dissertationsvorhaben.
Welche Studienleistungen muss ich während meines Doktoratsstudiums erbringen?
Im Rahmen Ihrer Dissertationsvereinbarung (DISS2) legen Sie fest, welche Studienleistungen Sie im Rahmen Ihres Doktoratsstudiums erbringen müssen. Welche und wie viele Lehrveranstaltungen Sie besuchen müssen und welche sonstigen Studienleistungen (u.a. aktive Konferenzteilnahme, Publikation, eigene Lehre, Teilnahme an Sommerschulen) in die Vereinbarung aufgenommen werden können, ist individuell mit Ihrem Betreuungsteam zu klären. Dabei sind die entsprechenden Richtlinien zu beachten.
Was ist ein Doktoratsprogramm?
Ein thematisch strukturiertes Doktoratsprogramm (kurz: Doktoratsprogramm) erweitert und ergänzt das Angebot im Rahmen der gängigen Doktoratsstudien. Die Universität bietet aktuell acht Doktoratsprogramme an. Um sich um einen Platz in einem Doktoratsprogramm bewerben zu können, müssen Sie u.a. als ordentliche:r Doktoratsstudierende:r an der Universität Klagenfurt zugelassen sein.
Nähere Informationen zu den Doktoratsprogrammen
Bei Fragen zu einzelnen Doktoratsprogrammen wenden Sie sich bitte an die auf den individuellen Seiten angegebenen Kontaktpersonen.
Bitte beachten Sie, dass es sich um ein fakultatives Zusatzangebot handelt. Sie können ein Doktoratsstudium auch absolvieren, ohne an einem thematisch strukturierten Doktoratsprogramm teilzunehmen.
Fragen zur Forschungsphase
Unterstützt mich die Universität Klagenfurt bei der Durchführung von Auslandsaufenthalten während meines Doktoratsstudiums?
Die Universität Klagenfurt bietet eine Reihe von internen Fördermöglichkeiten, um ihre Early Career Reseacher (darunter Doktorand:innen) bei der Durchführung von kürzeren und längeren Forschungsaufenthalten finanziell zu unterstützen. Gerne berät Sie das Doc.Service auch zu externen Fördermechanismen.
Fragen zur Abschlussphase
Defensio
Wie lange dauert die Defensio und wie läuft sie ab?
Eine Defensio ist eine öffentliche mündliche Abschlussprüfung vor einer Prüfungskommission, in der die Dissertation präsentiert und kritisch diskutiert wird. Anschließend zieht sich die Prüfungskommission zur Beratung und Beurteilung zurück. Der exakte Ablauf der Defensio (Länge der Präsentation, Präsentationsart etc.) ist von Disziplin zu Disziplin unterschiedlich, in der Regel dauert eine Defensio ca. eine Stunde. Es ist daher sinnvoll, sich vor der eigenen Verteidigung eine andere Defensio am fachlich relevanten Institut anzuhören.
Skype-Teilnahme externer Mitglieder der Prüfungskommission
Falls gewünscht oder einfacher zu organisieren, können externe PrüferInnen auch via Skype Videokonferenz an der Defensio teilnehmen. Dies ist im Zuge der Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung (online-Formular) bekannt zu geben. Sie als DissertantIn müssen – ebenso wie die/der Vorsitzende und die Mehrheit der Mitglieder der Prüfungskommission – vor Ort anwesend sein.
Wenn Sie anlässlich Ihrer Anmeldung bekannt gegeben haben, dass ein/e PrüferIn via Skype an der Defensio teilnimmt, trifft die Alpen-Adria-Universität alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen für einen reibungslosen Ablauf der Videokonferenz. Der Zentrale Informatikdienst erhält vorab alle nötigen Daten bezüglich Ihrer Defensio (Zeit, Ort und Raum, Ihr Name, Ihre Kontaktdaten, Namen der Mitglieder der Prüfungskommission, Skype-Name der externen Prüferin / des externen Prüfers). Etwa eine halbe Stunde vor Ihrer Defensio ist technisches Personal vor Ort, um die Geräte aufzubauen und die Verbindung herzustellen.
Bekommen externe PrüferInnen Reisekosten rückerstattet?
Für externe Mitglieder des Prüfungssenates ist anlässlich der Defensio eine Rückerstattung der Reisekosten möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier in den Richtlinien. Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte das Doc.Service.
Warum finde ich den Link „Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung“ nicht?
Der Link „Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung“ wird in Ihrem Account im Campus-System im Bereich „Anträge / Neuen Antrag stellen“ erst dann freigeschalten, wenn alle Voraussetzungen zur Ablegung der Defensio erfüllt sind, also die eingereichten Lehrveranstaltungen genehmigt sind, Ihre Dissertation hochgeladen und eingereicht ist, die Stellungnahmen zum Plagiatsprüfbericht abgegeben und die positiven Gutachten ins Campus-System hochgeladen sind.
Österreichische Notenskala
UG [Universitätsgesetz], § 73. (1) Der positive Erfolg […] ist mit “sehr gut” (1), “gut” (2), “befriedigend” (3) oder “genügend” (4), der negative Erfolg ist mit “nicht genügend” (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind unzulässig.
Gesamtbeurteilung: „Mit Auszeichnung bestanden“, „bestanden“, „nicht bestanden“.
Wie berechnet sich meine Abschlussbeurteilung?
- Beurteilung der Defensio
plus Beurteilung der Dissertation. - Dissertation „sehr gut (1)“ plus Defensio „sehr gut (1)“ oder „gut (2)“ ergeben „Mit Auszeichnung bestanden“.
Dissertation „gut (2)“ plus Defensio „sehr gut (1)“ bis „genügend (4)“ ergeben „bestanden“.
Falls ein „nicht genügend (5)“ dabei ist, haben Sie leider „nicht bestanden“. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Defensio zu wiederholen. - Rechtsgrundlage
- Satzung Teil B § 12 Abs. 8b: Wurde in einem Doktoratsstudium die Dissertation mit „sehr gut“ und die Defensio nicht schlechter als mit „gut“ beurteilt, lautet die Gesamtbeurteilung „mit Auszeichnung bestanden“, andernfalls lautet die Gesamtbeurteilung „bestanden“, sofern die Defensio positiv beurteilt wurde.
- § 25Abs. 22: § 12 Abs. 8a bis 8d treten mit dem der Verlautbarung im Mitteilungsblatt folgenden Tag in Kraft und sind auf alle Studienabschlüsse bzw. Studienabschnittsabschlüsse ab dem 01.03.2018 anzuwenden. Als Studienabschluss bzw. Abschluss eines Studienabschnittes gilt jenes Datum, an dem die Beurteilung der letzten curriculumsgemäß zu erbringenden Leistung erfolgt.
Abschlussdokumente & Abschlussfeier
Wann und wie wird mir der Doktortitel verliehen?
Seit 1997 werden akademische Grade nicht mehr anlässlich der akademischen Feier verliehen, sondern – zum frühestmöglichen Zeitpunkt – per Verleihungsbescheid. Rund vier Wochen nach Ablegung des Rigorosums / der Defensio erhalten Sie eine E-Mail an die im Campus-System / Studierenden-Portal hinterlegte Mailadresse, dass Ihre Abschlussdokumente (Verleihungsbescheid, Rigorosenzeugnis/Doktoratszeugnis, Diploma Supplement) abholbereit sind.
Ab wann darf ich den Doktortitel führen?
Sie dürfen sich offiziell Frau Dr.in / Herr Dr. nennen, sobald Sie den Verleihungsbescheid entgegengenommen haben.
Wie führe ich meinen Titel korrekt?
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung finden Sie dazu ausführliche Informationen über die österreichischen akademischen Grade.
Wer darf meinen Verleihungsbescheid abholen?
Nachdem Sie Ihren neu erworbenen akademischen Grad durch Ihre Unterschrift anlässlich der Übernahme erwerben, können ausschließlich Sie selbst den Verleihungsbescheid abholen.
Ich lebe nicht in Kärnten. Kann mir der Verleihungsbescheid zugesendet werden?
Ja, die Abschlussdokumente können gerne auch per RSa-Brief zugeschickt werden, bitte schicken Sie mir (Kontakt siehe Seitenende) eine Mail mit Benachrichtigung und Bekanntgabe Ihrer Adresse.
Was ist der Unterschied zwischen Verleihungsbescheid und Urkunde?
Der Verleihungsbescheid ist das rechtsgültige DinA4-Dokument, mit dem Sie Ihren akademischen Grad verliehen bekommen und nachweisen. Dieser wird automatisch binnen vier Wochen nach Studienabschluss kostenfrei erstellt und muss von Ihnen persönlich übernommen werden.
Zusätzlich können Sie zum Unkostenpreis eine in einer Rolle ansprechend verpackte Urkunde (DinA3) bestellen. Sie können diese Urkunde entweder im Rahmen des Akademischen Festakts überreicht bekommen oder ohne Festakt ab dem ersten Werktag nach der nächsten Akademischen Feier in der Studienabteilung abholen.
Bin ich verpflichtet, an der Akademischen Abschlussfeier teilzunehmen oder die Urkunde zu erwerben?
Nein, weder das eine noch das andere ist verpflichtend. Ihr neu erworbener akademischer Grad wird Ihnen mittels des Verleihungsbescheides verliehen.
Wann und wie kann ich mich zur Akademischen Abschlussfeier anmelden?
Sobald Sie Ihr Rigorosum / Ihre Defensio abgelegt haben und der Studienabschluss im System eingetragen ist, wird im Studierenden-Portal unter „Meine Anträge“ der Link für die Teilnahme an der Akademischen Abschlussfeier freigeschalten und Sie können sich anmelden.
Wenn Sie diesen Meilenstein Ihres Lebens mit Familie und Freunden feiern wollen, wählen Sie die Option „Anmeldung zum Festakt“, ansonsten „Nur Urkunde ohne Festakt“. Begleichen Sie den entsprechenden Unkostenbeitrag (die Kontodetails können Sie dem Info-Button hinter dem Antrag Anmeldung zur Akademischen Abschlussfeier entnehmen), und laden Sie die eingescannte Zahlungsbestätigung zur Anmeldung hoch.
Kann ich auch die Urkunde erhalten ohne an der Akademischen Abschlussfeier teilzunehmen?
Ja, auch das ist möglich. Öffnen Sie im Studierenden-Portal unter Anträge die Anmeldung zur Akademischen Abschlussfeier und wählen Sie die Option „Nur Urkunde ohne Festakt“.
Muss ich an der nächstmöglichen Akademischen Abschlussfeier teilnehmen?
Nein. Sie haben das Recht, sich innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss zur Akademischen Abschlussfeier bzw. für die Ausstellung der Urkunde ohne Festakt anzumelden und können sich somit auch zu einem späteren Termin dafür entscheiden.
Zu welcher Uhrzeit findet die Akademische Abschlussfeier statt?
Die Einladungen zu den Akademischen Abschlussfeiern erfolgen spätestens 10 Tage nach Anmeldeschluss per Mail an Ihren Uni-Account. Die exakte Uhrzeit steht nicht vor diesem Zeitpunkt fest. Deshalb bittet das Studienrektorat, das für die Durchführung und Organisation der Akademischen Abschlussfeier verantwortlich ist, um Ihr Verständnis dafür, dass vor Ablauf dieser Frist Anfragen ausnahmslos nicht beantwortet werden können.
Ich habe die Anmeldefrist knapp versäumt. Kann ich mich noch nachmelden?
Nein, Anmeldungen nach Ablauf der Frist sind aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. Sie haben jedoch das Recht, sich innerhalb eines Jahres nach Abschluss Ihres Studiums zur Akademischen Abschlussfeier bzw. für die Ausstellung der Urkunde ohne Festakt anzumelden und können dies somit zum nächstmöglichen Termin nachholen.
Nähere Informationen rund um die Akademische Abschlussfeier
Finden Sie auf der Seite „Akademische Feiern der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt“
Quicklinks
Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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