Originaldokumente
Alle Dokumente müssen, sofern nicht anders angegeben, im Original oder als notariell beglaubigte Kopien vorliegen.
Die für das Zulassungsverfahren benötigten Dokumente sind vorzulegen und werden nach erfolgter Überprüfung in Bezug auf ihre Echtheit den Studienwerber:innen zurückgegeben.
Ausdrucke, Scans oder einfache Kopien werden nicht akzeptiert.