DOKTORAT
Öffentliche Präsentation
Bis spätestens Ende des ersten Studienjahres ist Ihr Dissertationsvorhaben (DISS1) im Rahmen einer universitätsöffentlichen Präsentation dem für Ihr Dissertationsgebiet zuständigen Doktoratsbeirat vorzustellen. Reichen Sie dazu den elektronischen Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens (DISS1) inkl. Exposé bis zum jeweiligen Anmeldeschluss über das Studierenden-Portal (Bereich: Meine Anträge/Anträge zu wissenschaftlichen Arbeiten) ein.
Die derzeit 7 Doktoratsbeiräte setzen sich aus Fachvertreter:innen aller dazugehörigen Dissertationsgebiete zusammen. Die Entscheidung, ob ein Dissertationsvorhaben bzw. eine Dissertationsvereinbarung genehmigt oder ggf. nicht genehmigt wird, wird vom Studienrektor bzw. von der Vizestudienrektorin auf Basis der Stellungnahme des zuständigen Doktoratsbeirats getroffen. Beachten Sie bitte beim Einreichprozedere die Anmeldeschlüsse und Termine der Präsentationen, die vom für Sie zuständigen Doktoratsbeirat festgelegt werden.
Aktuelle Übersicht über…
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