DOKTORAT
Cotutelle de thèse
Unter Cotutelle de thèse versteht man ein binationales Promotionsverfahren, das die Verleihung eines gemeinsamen Doktortitels durch zwei kooperierende Universitäten vorsieht. Doktorand:innen verfassen ihre Dissertation und erbringen Studienleistungen im Rahmen von hinsichtlich der Dauer möglichst gleich verteilten Studienaufenthalten an beiden Universitäten. Einem solchen Promotionsverfahren liegt ein zwischen den beiden Partneruniversitäten individuell aufgesetzter Vertrag zu Grunde.
Um im Rahmen einer Cotutelle-Vereinbarung an der Universität Klagenfurt promovieren zu können, müssen Sie als ordentliche:r Studierende:r zugelassen sein, d.h. den regulären Zulassungsprozess innerhalb der Fristen durchlaufen haben. Bei der Planung Ihrer Forschungsaufenthalte gilt zu beachten, dass der Zulassungsprozess etwa zwei Monate in Anspruch nehmen kann.
Antragsstellung
Voraussetzungen
- Zustimmung zur Durchführung des Cotutelle-Vorhabens durch jeweils eine qualifizierte betreuungsbefugte Person (mit fachlich passender venia docendi) an den beiden Partneruniversitäten;
- Nachweis einer bereits bestehenden oder geplanten Forschungskooperation zwischen den Partneruniversitäten (gemeinsame Forschungsschwerpunkte, Erasmus-Abkommen, Drittmittelprojekte o.Ä.);
- Eine rechtzeitige Antragstellung durch den/die Doktorand:in ist notwendig, damit eine möglichst ausgewogene Aufteilung der Studienaufenthalte an beiden Partneruniversitäten gewährleistet werden kann. Bei einer Regelstudiendauer von drei Jahren müssen mindestens zwei Semester an jeder Partneruniversität verbracht werden. Wir empfehlen, den Antrag nach erfolgter Zulassung zum Doktoratsstudium zu stellen.
Inhalt des Antrags
- Name der auswärtigen Partneruniversität und des/der Doktoratsstudierenden, der Betreuungspersonen (eine Betreuungsperson pro Universität) und der administrativen Koordinationsperson an der auswärtigen Partneruniversität
- Nachweis zum Status und Studienfortschritt im Doktoratsstudium (Studienblatt, Studienerfolgsnachweis o.Ä.)
- Nachweis einer bereits bestehenden oder geplanten Forschungskooperation zwischen den Partneruniversitäten
- Zeitplan (insb. Angabe zur Aufteilung der Studienaufenthalte zwischen den Partneruniversitäten)
Bitte senden Sie den Antrag mit den vollständigen Unterlagen an cotutelle [at] aau [dot] at. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. Nach positiver Entscheidung über den Antrag, über die Sie informiert werden, treten die zuständigen Stellen der beiden Partneruniversitäten in Vertragsverhandlungen. Die Cotutelle-Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der individuelle Vertrag durch alle Prozessbeteiligten (darunter der/die Vizerektor:in für Forschung der Universität Klagenfurt) unterzeichnet wurde.
Kontakt
Mag. Lena di Gaspero (Stabsstelle Rechtsangelegenheiten)
Quicklinks
Plattformen
Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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