Vortrag im Rahmen des Judikaturseminars an der WU Wien
Im Rahmen des vom Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU veranstalteten Judikaturseminars, das der Diskussion aktueller Erkenntnisse der Höchstgerichte gewidmet ist, referierte Prof. Baumgartner über das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes betreffend die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Der Vortragende legte dar, warum er die Begründung dieser Entscheidung für nicht überzeugend hält. Kritisch betrachtet wurde etwa die fehlende Auseinandersetzung mit dem in Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Recht auf Eheschließung.