Verordnung zu einem Auswahlverfahren für das Bachelorstudium der Psychologie an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt in Kraft getreten
Die Universität Klagenfurt hat mit dem 18. August 2010 eine Verordnung zu einem Auswahlverfahren für das Bachelorstudium Psychologie erlassen. Die Verordnung sieht eine Festlegung der Studienplätze für das Bachelorstudium auf 115 im Studienjahr 2010/11 vor.
Die Auswahl der Studierenden erfolgt durch die qualifizierende Blocklehrveranstaltung „Einführung in die verschiedenen Arbeitsbereiche der Psychologie“. Die Blocklehrveranstaltung findet vom 04. bis 08. Oktober 2010 statt, die obligatorische Prüfung wird am Samstag, dem 09. Oktober durchgeführt. Diese Regelung ist für alle Studierenden gültig, die ab dem Wintersemester 2010/11 erstmals zum Bachelorstudium Psychologie zugelassen werden (Informationen über Ausnahmen sind § 1 Absatz 2 der Verordnung entnehmen).
Die Durchführung der qualifizierenden Blocklehrveranstaltung Anfang Oktober ermöglicht es den aufgenommenen Studierenden nach Erhalt der Prüfungsergebnisse auch andere Lehrveranstaltungen im Bachelorstudium Psychologie zu belegen. Das Klagenfurter Modell der Einführungsphase sieht auch eine Reflexion der Studienwahl vor und ist somit wichtiger Baustein einer vertieften Studieninformation.
Die Anmeldungsfrist für die qualifizierende Blocklehrveranstaltung ist der 1. Oktober 2010. Weitere Informationen über das Anmeldungsprozedere sind auf der Homepage des Instituts für Psychologie aufgeführt.
Für das Masterstudium der Psychologie ist der Zugang im Studienjahr 2010/2011 frei. Ab dem Studienjahr 2011/12 wird die Zahl der AnfängerInnen im Masterstudium per Verordnung auf jährlich 90 begrenzt. Die AnfängerInnen-Zahlen werden hierbei auf 60 im Winter- und 30 im Sommersemester festgesetzt.