Über das Budget zur Gleichstellung?
Geschlechtergerechtigkeit ist eines der 17 UNO-Ziele, die Ungleichheiten auf der Welt reduzieren sollen. Es gibt viele Wege, um die Gleichstellung der Geschlechter voranzutreiben, einer davon, nämlich Gender Budgeting, soll über das öffentliche Haushaltswesen führen. Wie verbreitet Gender Budgeting in Österreich tatsächlich ist, untersucht Birgit Moser-Plautz (Institut für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre) in einem aktuellen Projekt.
In Österreich ist Gender Budgeting seit 2009 in der Verfassung verankert, womit es im internationalen Vergleich durchaus eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Gender Budgeting bedeutet keinen zusätzlichen Budgetposten, sondern vielmehr wird bei jeder Budgetentscheidung mitgedacht, wie sich diese auf die Gleichstellung in der Gesellschaft auswirkt.
Im Jahr 2013 wurde Gender Budgeting in die Wirkungsorientierung der öffentlichen Haushaltsführung des Bundes integriert. „Die Wirkungsorientierung ist eine Budgetierungsart, bei der es nicht nur um Zahlen geht, sondern die definiert, welche Wirkungen und Leistungen mit einem bestimmten Budget erreicht werden sollen.“ Birgit Moser-Plautz hat bereits in ihrer Dissertation zu öffentlichen Haushaltsrechtsreformen geforscht und betont, dass der Wechsel zu diesem Ansatz ein großer Schritt für die öffentliche Verwaltung war: „In der Budgetierung wird jetzt nicht nur darüber gesprochen, welches Ressort wie viel Geld bekommt, sondern auch darüber, was damit erreicht werden soll.“ Als Beispiel für Wirkungsziele nennt sie auf Bundesebene die Hebung des tertiären Bildungsniveaus und die Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts.
Genau da liegt dann oft die Schwierigkeit, wie Moser-Plautz erklärt: „Im öffentlichen Sektor ist die Frage, wie man Leistung und Wirkung misst, immer ein Thema, weil es keine einfach messbaren Formalziele wie Umsatz oder Gewinn gibt. Gleiches gilt für den Bereich Geschlechtergleichstellung, bei dem es um langfristige Maßnahmen geht, die nicht immer kausale Wirkungen zeigen.“ In manchen Bereichen arbeite man deshalb mit stellvertretenden Kennzahlen, beispielsweise könne ein subjektives Sicherheitsgefühl über die Wirksamkeit der Polizei Auskunft geben.
Gender Budgeting sei für sie ein spannendes Thema, meint Moser-Plautz, weil es einen Schritt in Richtung Wirkungsorientierung kennzeichnet. Gender Budgeting möchte auch weniger offensichtliche Auswirkungen von Budgetentscheidungen auf die Geschlechtergleichstellung aufdecken. Ein reines Frauen- oder Genderbudget hätte nicht den gleichen Effekt. „Budgets sind meist nicht geschlechtsneutral. Man muss sich vor Augen halten, dass hinter den Zahlen Entscheidungen stehen, und deshalb können Zahlen nicht neutral sein.“ So geht es bei Budgetdebatten über den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, auch wenn nicht auf Anhieb ersichtlich, auch um Gleichstellung. Frauen nutzen öffentliche Verkehrsmittel häufiger und somit haben Förderungen anderer Verkehrsmittel zum Nachteil des ÖPNV Auswirkungen auf die Situation von Frauen.
Gender Budgeting sollte laut Verfassung auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene betrieben werden. Wir fragen bei Birgit Moser-Plautz nach, ob diese verfassungsrechtliche Verankerung bereits zur Gleichstellung der Geschlechter beigetragen hat. „Das ist nach dieser relativ kurzen Zeit seit 2009 schwer zu sagen, vor allem weil es auch kaum Studien dazu gibt. Das Thema ist aber definitiv in den Fokus der politischen Diskussion gerückt.“ Deshalb untersucht sie in ihrem aktuellen Projekt, wo und wie Gender Budgeting in Österreich umgesetzt wird und ob es tatsächlich Auswirkungen auf Budgetentscheidungen hat. Die Ergebnisse können Hinweise auf die Integration anderer Querschnittsthemen wie Klima- und Umweltschutz in das öffentliche Haushaltswesen liefern.
Für ad astra: Katharina Tischler-Banfield