Oberlandesgericht Graz bestätigt erstinstanzliches Urteil

Im Mai 2018 hatte eine fristlose Entlassung an der Universität für mediale Aufregung gesorgt. Das Landesgericht Klagenfurt als zuständiges Arbeitsgericht hat in I. Instanz (mit Urteil vom 18. Mai 2022) ausgesprochen, dass die seinerzeitige Entlassung rechtens war. Daraufhin wurde beim Oberlandesgericht Graz Berufung eingelegt. Die Berufung wurde nun mit Urteil vom 16. März abgewiesen, eine Revision wurde für nicht zulässig erklärt.