Neue Professur im Juni 2024 an der Universität Klagenfurt

Im Juni 2024 wurde Franz Hartlieb auf die Professur „Privatrecht mit Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht“ berufen.

Univ.-Prof. MMag. Dr. Franz Hartlieb, LLM

§ 98-Professur (unbefristet)

Franz Hartlieb ist seit Juni 2024 Professor für „Privatrecht mit Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht am Institut für Rechtswissenschaften der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften“ tätig.


Franz Hartlieb, geboren 1987 in Klagenfurt, studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Klagenfurt, Salzburg, Linz und Rom (Tor Vergata). Von 2012 bis 2016 arbeitete er als Universitätsassistent an den Universitäten Klagenfurt und Graz. Seine Promotion in Rechtswissenschaften schloss er 2016 an der Universität Salzburg ab. Nach einjähriger Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei war Hartlieb von 2018 bis 2024 als Habilitand und später als Privatdozent am Institut für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Graz beschäftigt. 2020 forschte er für mehrere Monate am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. 2022 hat ihm die Universität Graz die Lehrbefugnis für Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen. Für seine Habilitationsschrift „Verbandsvertragsrecht“ erhielt er 2023 den Gustav Figdor-Preis der Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der ÖAW sowie den Josef Krainer-Würdigungspreis. Franz Hartlieb war von 2023 bis 2024 Gastprofessor am Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt, bevor er als Universitätsprofessor auf den Lehrstuhl für Privatrecht berufen wurde.

Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, hier insbesondere im Recht der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU), im Stiftungsrecht, im wirtschaftsnahen Zivilrecht und im Kapitalmarktrecht.