Neue Entlehnfrist
Aus 3 Tagen werden 14!
Alle entlehnbaren Bücher aus der offenen Aufstellung in unseren Lesesälen (Freihand), die bis dato für 3 Tage entlehnbar waren, dürfen ab 1. Oktober 14 Tage lang ausgeborgt werden. Dies gilt für unsere Studierenden sowie unsere externen Nutzer:innen.
Bitte beachten: die 14-Tagesfrist ist nicht verlängerbar.
Die Ferialentlehnungen sind von dieser neuen Regelung nicht betroffen! Während der LV-freien Zeiten dürfen die Lesesaalbestände (Freihand) nach wie vor über einen längeren Zeitraum ausgeborgt werden!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!