Judikaturfrühstück - Veranstaltung

Erstes Judikaturfrühstück „Öffentliches Recht“ der Kärntner Juristischen Gesellschaft

Am 17.12.2024 fand das erste Judikaturfrühstück „Öffentliches Recht“ der Kärntner Juristischen Gesellschaft (KJG) in Klagenfurt statt. In den Räumlichkeiten des „Fürstlich im Museum“ lud die KJG zunächst von 8:00-8:30 Uhr zu einem kleinen Frühstück mit Kaffee und Brötchen. Von 8:30-10:00 Uhr folgten schließlich Vorträge bzw. eine Diskussion zu unterschiedlichen Judikaten aus der Rechtsprechung des VfGH, VwGH und LVwG Kärnten.

Zahlreiche Kärntner Juristinnen und Juristen sind der Einladung der KJG gefolgt und bildeten mit rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen sehr würdigen Rahmen dieser öffentlich-rechtlichen Premiere des Judikaturfrühstücks.

Herr Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner referierte zu zwei Erkenntnissen des VfGH. Einerseits zum Erkenntnis vom 3.10.2024, G 3504/2023 (teilweise Aufhebung von § 8a VwGVG; Unzulässigkeit der Einschränkung der Verfahrenshilfe in verwaltungsgerichtlichen Administrativverfahren) und zum Erkenntnis vom 29.6.2023, G 166/2023 (Unsachlichkeit einer Bestimmung der GewO betreffend die Durchführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für Betriebsanlagen).

Der Präsident des LVwG Kärnten Herr Mag. Armin Ragoßnig erörterte die Entscheidung des LVwG zur Geschäftszahl KLVwG-1921-1931/19/2023 (Beseitigungsauftrag einer Apartmentanlage).

Herr Mag. Christian Valent, Mitarbeiter des Evidenzbüros des LVwG Kärnten, referierte zur Entscheidung des LVwG zur Geschäftszahl KLVwG-2214/4/2023 (Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn nach Aufenthalt in einer Raststation).

Herr Dr. Lukas Reiter erörterte drei Entscheidungen des VwGH zum Themenkreis von E-Mail-Anbringen im Verwaltungsverfahren: VwGH 20.6.2023, Ra 2022/03/0097 (wirksames Einlangen von E-Mails im Spam-Ordner der Behörde) sowie VwGH 21.2.2024, Ra 2023/05/0204 und VwGH 18.4.2024, Ra 2024/02/0049 (wirksame Einbringung per E-Mail an eine andere als die von der Behörde im Internet kundgemachte E-Mail-Adresse).

Im Anschluss an die einzelnen Referate bestand noch die Gelegenheit zur Diskussion, die von den Teilnehmer:innen auch gerne genutzt wurde. Alles in allem ein sehr gelungener Auftakt einer Veranstaltung, die – so die Obfrau der KJG, Rechtsanwältin Frau Mag. Astrid Roblyek – in Zukunft eine Wiederholung finden soll.